Nach SUV-Urteil fordert Fußgängerverband grundsätzlich höhere Bußgelder für schwere Fahrzeuge
Nachdem das Amtsgericht Frankfurt am Main eine SUV-Fahrerin nach einem Rotlichtverstoß zu einer höheren Strafe als dem Regelbußgeld verdonnert hat, tritt nun der Fußgängerverband Fuss auf den Plan. Nach dessen Ansicht sollten generell schwere Autos bei Verkehrsverstößen mit härteren Sanktionen belegt werden.
Bußgelderhöhung um mehr als 50 Prozent
Das Amtsgericht hatte die Fahrerin für einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro sanktioniert. In der Regel fallen für ein solches Vergehen neben zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot lediglich ein Bußgeld von 200 Euro an. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass SUVs aufgrund ihrer kastenförmigen Bauweise größer und schwerer als andere Pkw sind.
Somit steige die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Allerdings spielten bei der Entscheidung auch die Voreintragungen im Fahreignungsregister der Frau eine Rolle. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Fall beim Oberlandesgericht erneut verhandelt wird.
Fußgänger in Gefahr
Wie RTL-News berichtet, fordert der Verband Fuss in Folge des Urteils jetzt höhere Strafen für alle Verstöße, die mit SUVs, aber auch mit Fahrzeugen wie Transportern und Minivans begangen werden. Im Vergleich zu kleineren Pkw, so Fuss-Verbandssprecher Roland Stimpel, wäre bei diesen Fahrzeugen die Frontpartie hoch und senkrecht, wodurch sich die Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger deutlich vergrößere. Durch die hoch angesetzte Sicht solcher Fahrzeuges könnten zudem kleine Kinder leicht übersehen werden.
Hersteller in der Pflicht
Für den Fußgängerverband ist also klar: Je risikoreicher die Bauart eines Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer ist, desto härter müssen Fahrer bestraft werden, die gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen. Außerdem appelliert Fuss an die Hersteller von SUVs und anderen schweren Fahrzeugen. Im Zuge der Konstruktion solcher Autos müssten neben den Bedürfnissen ihrer Käufer auch die Sicherheitsbedürfnisse der anderen Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.
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Quelle: rtl.de