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E-Mails lesen, Nachrichten beant­worten oder die neusten Posts auf Instagram checken. Viele benutzen das Handy dafür – gerne auch im Auto. Doch für das Benutzen eines Handys während der Fahrt sieht der Bußgeld­ka­talog einige Sanktionen vor. Eine neue KI-gestützte Software soll nun dabei helfen, Handy­ver­stöße im Straßen­verkehr zu erkennen.

Handy-Blitzer: Darf die KI Knöllchen verteilen?
Dusan Petkovic /shutterstoock.com

Unfall­ur­sache: Handy am Steuer

Autofahrern sollte eigentlich bekannt sein, dass das Benutzen eines Handys am Steuer ein Bußgeld bedeutet. Schlimmer noch: Oft kann es sogar zu schweren Unfällen führen. Denn die Nutzung eines Smart­phones lenkt vom Verkehrs­ge­schehen ab und die Aufmerk­samkeit richtet sich auf den leuch­tenden Bildschirm. Wer regel­mäßig mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Plakate an der Autobahn, die daran erinnern sollen. Bei dem Spruch: „FINGER WEG VOM HANDY“, sollten also bei allen Fahrern die Alarm­glocken läuten. Doch bis zu der Entwicklung vom sogenannten ‚Handy-Blitzer‘ konnten Polizisten die sogenannten Handy-Verstöße nur schwer nachweisen, ob Fahrzeug­führer das Handy oder auch andere elektro­nische Geräte während der Fahrt tatsächlich nutzten.

Wie funktio­niert ein Handy-Blitzer

Zukünftig müssen sich Autofahrer in Rheinland-Pfalz vor der „Monocam“ in Acht nehmen. Dabei handelt es sich um ein in den Nieder­landen entwi­ckeltes Produkt. Es besteht aus einem Laptop, Kamera und einer KI-gestützten Software. Die Kamera wird auf einer erhöhten Position, wie einer Brücke, angebracht. Dadurch kann es direkt in den Innenraum des Autos schauen. Das passiert während dem fließenden Verkehr. Sobald die Software Anzeichen dafür erkennt, dass der Fahrer am Handy tippt oder nicht durch die Freisprech­anlage telefo­niert, wird ein Foto gemacht. Wie Bild berichtet, wertet die KI dabei verschieden Faktoren aus. Zum Beispiel:

  • Haltung des Fahrers
  • Bewegung der Arme
  • Blick­ver­halten

Um einen Handy­verstoß sicher zu erkennen, wurde die KI zuvor mit 20.000 Bildern von Handy­ver­stößen gefüttert. Schlägt die Software Alarm, wird der vermeint­liche Verstoß im Anschluss von einem Beamten verifi­ziert. Handelt es sich tatsächlich um eine Ordnungs­wid­rigkeit, wird ein Bußgeld fällig.

Rheinland-Pfalz als Vorreiter

Das rheinland-pfälzische Innen­mi­nis­terium hat im Laufe des letzten Jahres (2022) ein Pilot­projekt mit den Handy-Blitzern durch­ge­führt. Dabei wurde, jeweils in Trier und Mainz, die neue Technik ausgiebig getestet. Das Resultat: Innerhalb von 46 Tagen gab es 327 Handy­ver­stöße und dementspre­chend auch Bußgeld­ver­fahren. Michael Ebling, Innen­mi­nister von Rheinland-Pfalz, bewertet diesen Test als Erfolg. Nun plant er bis zum Ende dieses Jahres die „Monocam“ dauerhaft einzu­führen. Dabei sollen erst mal fünf Polizei­prä­sidien in Rheinland-Pfalz jeweils mit einem Handy-Blitzer ausge­rüstet werden. Wird man beim Benutzen des Handys am Steuer erwischt – egal ob mit oder ohne KI – droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Doch noch ist ein Beweis für einen Handy­verstoß durch die KI-Technik rechtlich umstritten. Einsprüche gegen Bußgeld­ver­fahren beim Amtsge­richt in Trier waren bis jetzt jedoch erfolglos. Ein Urteil der nächsten Instanz steht noch aus.

Kritik gibt es an der fehlenden Rechtsgrundlage

„Die Betrof­fenen hatten argumen­tiert, das Filmen finde ohne die Einwil­ligung der betrof­fenen Autofahrer und ohne gesetz­liche Grundlage statt“ heißt es in einem Bericht der Redaktion Auto Bild. Gerade hier liegt der Knack­punkt. Denn alle Autofahrer, die die KI als mögliche Verkehrs­sünder erkannt hat, werden aufge­zeichnet und abgespei­chert. Das passiert auch in dem Fall, wenn der Vorwurf ungerecht­fertigt war. Dazu Jan Ginhold, Geschäfts­führer des Legal-Tech Unter­nehmen CODUKA GmbH: „Die Aufzeich­nungen wären für den Zweck womöglich legitim. Die Regeln sind dafür aber zu unbestimmt. Liegt nämlich kein Handy­verstoß vor, wären Aufzeichnung und Speicherung in diesen Fällen sogar wider­rechtlich – und damit illegal“. Somit könnte hier ein Verstoß gegen die Daten­schutz­be­stim­mungen vorliegen. Dem entgegen argumen­tieren Innen­mi­nister Michael Ebling, das Amtsge­richt in Trier sowie andere Befür­worter der „Monocam“: „Wegen des Inter­esses der Allge­meinheit an der Sicherheit des Straßen­ver­kehrs bestehe kein Hindernis, die Beweise zu verwerten“.

Inzwi­schen hat das rheinland-pfälzische Innen­mi­nis­terium angekündigt, eine Rechts­grundlage zu schaffen, um die Monocam dauerhaft einsetzten zu können. Wie sie ausschauen wird, ist noch nicht bekannt.

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Quellen: autobild.de, bild.de, spiegel.de