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Was Autofahrer über das Zusatz­zeichen mit der Schnee­flocke wissen sollten

Es ist Sommer, es ist heiß und in vielen Teilen Deutsch­lands könnte der Gedanke an Winter, Schnee und Eis nicht ferner sein. So wird es auch Autofahrern gehen, die bei hohen Tempe­ra­turen auf Autobahn und Landstraße unterwegs sind. Doch was tun, wenn mitten im Sommer eine Schnee­flocke im Dschungel der Verkehrs­schilder auftaucht?

Heißkaltes Tempolimit? Dieses frostige Verkehrsschild gilt auch im Sommer
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Das Szenario

Man stelle sich folgende Situation im Straßen­verkehr vor: Es ist Hochsommer, der Himmel ist blau und die Sonne scheint. Mit knapp unter 100 km/h und einer schicken Sonnen­brille braust man über die Landstraße, der Motor schnurrt wie ein Kätzchen und die Klima­anlage gibt ihr Bestes, um die Tempe­ratur im Auto erträglich zu halten.

Doch plötzlich bekommt das Sommer­märchen auf vier Rädern einen Riss: Unter einer 80er-Geschwindigkeitsbegrenzung prangt das Symbol einer Schnee­flocke: „Schnee im Sommer?“ werden viele im ersten Moment denken und dass die Höchst­ge­schwin­digkeit nur dann gelte, wenn es tatsächlich kalt ist.

Die Gültigkeit

Das Gegenteil ist der Fall. Beim Vergleich der beiden Schilder fallen viele auf einen klassi­schen Verkehrs­irrtum rein. Denn das Zusatz­zeichen „Bei Nässe“ (1053-35) hat eine andere Gültigkeit als das Zusatz­schild mit der Schnee­flocke (101-51).

Das bestätigt auch Tom Louven, Verkehrs­rechts­experte und Partner­anwalt von Geblitzt.de: „Die unter­schied­liche Bedeutung der Zusatz­zeichen ‚Bei Nässe‘ und die Schnee­flo­cken­tafel unter einem Tempo­limit, überrascht nicht wenige meiner Mandanten.“ Aller­dings: „Aus verkehrs­recht­licher Sicht ist die Bedeutung vollkommen anders.“

Für das Zusatz­zeichen „Bei Nässe“ gilt spätestens seit einer Grund­satz­ent­scheidung des Bundes­ge­richtshofs (BGH) aus dem Jahre 1977 (AZ: 4 StR 560/77) die Regel, dass die angegebene Höchst­ge­schwin­digkeit nicht überschritten werden darf, solange die Fahrbahn nass ist. Nässe ist laut Definition des BGH dann gegeben, wenn sich eine dünne Wasser­schicht auf der Oberfläche der Fahrbahn gebildet hat.

Das Zusatz­schild mit der Schnee­flocke hingegen ist als Warnung zu verstehen. Es dient dazu, den Fahrer an bestimmten Stellen darauf aufmerksam zu machen, dass dort bei entspre­chender Witterung mit Eis oder Glätte zu rechnen ist. Wenn Sie also ein Tempo­limit mit dem entspre­chenden Zusatz­schild sehen, müssen Sie dieses in jedem Fall befolgen, unabhängig davon, ob die Straße tatsächlich glatt ist oder nicht. Andern­falls droht ein Bußgeld wegen Missachtung der vorge­schrie­benen Höchstgeschwindigkeit.

Das Gerichts­urteil

Auch das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Hamm hatte sich vor etwa zehn Jahren mit dieser Schil­der­kom­bi­nation ausein­an­der­ge­setzt (1 RBs 125/14). Ein Autofahrer wollte sich mit der Begründung, es hätten keine winter­lichen Straßen­ver­hält­nisse geherrscht, gegen einen Bußgeld­be­scheid wegen zu schnellen Fahrens wehren.

Dem gaben die Richter nicht statt und begrün­deten ihre Entscheidung damit, dass das Zusatz­zeichen mit der Schnee­flocke nicht die gleiche Funktion hat wie der Zusatz „Bei Nässe“. Es soll Autofahrern als Warnung und Erklärung einer möglichen Gefahr dienen und die Akzeptanz der angeord­neten Geschwin­dig­keits­be­grenzung erhöhen. Dies gelte unabhängig von Jahreszeit und Witterung.

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Quelle: echo24.de