Was Autofahrer über das Zusatzzeichen mit der Schneeflocke wissen sollten
Es ist Sommer, es ist heiß und in vielen Teilen Deutschlands könnte der Gedanke an Winter, Schnee und Eis nicht ferner sein. So wird es auch Autofahrern gehen, die bei hohen Temperaturen auf Autobahn und Landstraße unterwegs sind. Doch was tun, wenn mitten im Sommer eine Schneeflocke im Dschungel der Verkehrsschilder auftaucht?
Das Szenario
Man stelle sich folgende Situation im Straßenverkehr vor: Es ist Hochsommer, der Himmel ist blau und die Sonne scheint. Mit knapp unter 100 km/h und einer schicken Sonnenbrille braust man über die Landstraße, der Motor schnurrt wie ein Kätzchen und die Klimaanlage gibt ihr Bestes, um die Temperatur im Auto erträglich zu halten.
Doch plötzlich bekommt das Sommermärchen auf vier Rädern einen Riss: Unter einer 80er-Geschwindigkeitsbegrenzung prangt das Symbol einer Schneeflocke: „Schnee im Sommer?“ werden viele im ersten Moment denken und dass die Höchstgeschwindigkeit nur dann gelte, wenn es tatsächlich kalt ist.
Die Gültigkeit
Das Gegenteil ist der Fall. Beim Vergleich der beiden Schilder fallen viele auf einen klassischen Verkehrsirrtum rein. Denn das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ (1053-35) hat eine andere Gültigkeit als das Zusatzschild mit der Schneeflocke (101-51).
Das bestätigt auch Tom Louven, Verkehrsrechtsexperte und Partneranwalt von Geblitzt.de: „Die unterschiedliche Bedeutung der Zusatzzeichen ‚Bei Nässe‘ und die Schneeflockentafel unter einem Tempolimit, überrascht nicht wenige meiner Mandanten.“ Allerdings: „Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die Bedeutung vollkommen anders.“
Für das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ gilt spätestens seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 1977 (AZ: 4 StR 560/77) die Regel, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, solange die Fahrbahn nass ist. Nässe ist laut Definition des BGH dann gegeben, wenn sich eine dünne Wasserschicht auf der Oberfläche der Fahrbahn gebildet hat.
Das Zusatzschild mit der Schneeflocke hingegen ist als Warnung zu verstehen. Es dient dazu, den Fahrer an bestimmten Stellen darauf aufmerksam zu machen, dass dort bei entsprechender Witterung mit Eis oder Glätte zu rechnen ist. Wenn Sie also ein Tempolimit mit dem entsprechenden Zusatzschild sehen, müssen Sie dieses in jedem Fall befolgen, unabhängig davon, ob die Straße tatsächlich glatt ist oder nicht. Andernfalls droht ein Bußgeld wegen Missachtung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.
Das Gerichtsurteil
Auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte sich vor etwa zehn Jahren mit dieser Schilderkombination auseinandergesetzt (1 RBs 125/14). Ein Autofahrer wollte sich mit der Begründung, es hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht, gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens wehren.
Dem gaben die Richter nicht statt und begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Zusatzzeichen mit der Schneeflocke nicht die gleiche Funktion hat wie der Zusatz „Bei Nässe“. Es soll Autofahrern als Warnung und Erklärung einer möglichen Gefahr dienen und die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. Dies gelte unabhängig von Jahreszeit und Witterung.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: echo24.de