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Das Cover-Foto für ihr Album „Abbey Road“ auf dem Zebra­streifen zählt zu den berühm­testen Fotos der Popge­schichte. Die Beatles haben sich 1969 darauf ablichten lassen und das Bild verspricht noch heute Ohrwurm­alarm. Nun sind sie seit 70 Jahren Teil der deutschen Straßen­ver­kehrs­ordnung. Eine Erfolgs­ge­schichte – sowohl in der Musik als auch im Straßen­verkehr. Nur wenige wissen, über den Nutzen der weißen Streifen wurde anfangs heftig diskutiert.

70 Jahre Zebrastreifen. Fußgängerüberweg.

Die Geschichte des Zebrastreifens

Erfunden haben soll den Zebra­streifen der britische Verkehrs­mi­nister James Callaghan im Jahr 1949. Er taufte sie passen­der­weise „zebra crossing“ (Zebra-Übergang). Hierzu­lande hingegen dauerte es noch 4 Jahre, bevor ein solcher Überweg auf deutschen Straßen erstmals zu sehen war, und zwar in Ostberlin vor dem Bahnhof Schöne­weide. Damals noch in typisch deutscher Amtssprache als „Dickstrich­kette“ bezeichnet.

Wer glaubt, dass der im Volksmund verbreitete Begriff „Zebra­streifen“ allein der optischen Ähnlichkeit mit dem schwarz-weiß gestreiften afrika­ni­schen Huftier zuzuschreiben ist, der irrt sich. Das ZDF weiß es besser und erklärt in einem Beitrag: „1954 startete die Hamburger Polizei zusammen mit einer Zeitung die Aktion ‚Zebra‘, damit Autofahrer auch wirklich halten.“ Dabei soll der Titel ein Akronym sein, welches für „Zeichen eines besonders rücksichts­vollen Autofahrers“ steht.

Mehr als 10 Jahre später

Die Einführung des Überwegs markierte in Deutschland den Beginn eines neuen Zeitalters des Straßen­ver­kehrs. Vorbei waren die Zeiten, bei denen Autofahrer teils durch­gehend Priorität hatten und kaum Rücksicht auf die schutz­losen Passanten nahmen. Aller­dings vergingen elf lange Jahre, in denen Fahrzeug­führer in der Regel achtlos die Markie­rungen ignorierten. Zuvor galt: erst wenn Fußgänger waghalsig den Zebra­streifen bereits betreten hatten, mussten Fahrer auf das Brems­pedal treten.

Erst am 1. Juni 1964 trat die lang ersehnte „Lex Zebra“ in Kraft, die den schwä­cheren Verkehrs­teil­nehmern den Vorrang an solchen Stellen einräumte. Jedoch nicht ohne vorzu­schreiben, dass sie in angemes­sener Eile die Straße überqueren sollten.

Wie verhält man sich richtig?

Eigentlich sollte jeder die berühmten Striche auf der Straße kennen. Die ihre ikonische Bekanntheit wohl den Beatles zu verdanken haben. Denn für ihr Cover-Album „Abbey Road“ ließen sich die vier briti­schen Rockstars im Jahr 1969 auf einer solchen Markierung im Londoner Stadtteil Westminster fotografieren.

Was hingegen weniger bekannt ist: wie man sich richtig an einem Zebra­streifen verhält. Bereits 1979 sang Lieder­macher Rolf Zuckowski: „Zebra­streifen, mancher wird dich nie begreifen.“ Dabei enthält die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) klare Regeln. Aller­dings wird hier von einem Fußgän­ger­überweg gesprochen. § 26 StVO schreibt vor:

„(1) An Fußgän­ger­über­wegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schie­nen­fahr­zeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Kranken­fahr­stühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermög­lichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwin­digkeit heran­fahren; wenn nötig, müssen sie warten.

(2) Stockt der Verkehr dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.

(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.“

Wichtig zu wissen: Wenn Autofahrer dabei erwischt werden, wie sie an einer solchen Stelle überholen, müssen sie mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es während des Überhol­vor­gangs zu einer Gefährdung, erhöht sich die Geldstrafe um 20 Euro. Hinzu kommt, dass Fahrer weder 5 Meter vor noch hinter der Markierung halten und parken dürfen.

Kommt der Zebra­streifen der Zukunft auch nach Deutschland?

So wie beinahe alles in Deutschland ist auch der Zebra­streifen genaustens normiert. Die Frank­furter Allge­meine Zeitung (FAZ) erklärt in einem Beitrag, welche Maße zurzeit gelten: „Mindestens drei Meter lang, die Striche und Lücken der Markierung haben eine Breite von 50 Zenti­metern.“ Zudem muss die Farbe, mit der die Fußgän­ger­überwege auf der Fahrbahn angebracht werden, zu jeder Tageszeit deutlich erkennbar sein. Daher werden dem sogenannten Markie­rungs­stoff kleine Glasperlen hinzu­gefügt, damit ein ausrei­chendes „Retro­re­fle­xi­ons­ver­mögen“ besteht.

In anderen Ländern, wie etwa in England, versucht man auch mit neuen Methoden für mehr Sicherheit im Straßen­verkehr zu sorgen. In London wurde beispiels­weise ein Zebra­streifen mit künst­licher Intel­ligenz einge­führt. Die Markie­rungen erscheinen erst auf der Straße, wenn Fußgänger sie auch tatsächlich überqueren wollen.

Das ZDF berichtet über die Vorteile dieser Vorge­hens­weise: „Zu Zeiten, in denen nur wenige Fußgänger unterwegs sind, soll er gar nicht erscheinen und so den Verkehrs­fluss verbessern.“ Und: „Sind dagegen viele Menschen unterwegs, sollen die Streifen deutlich erscheinen und sich verbreitern können.“

Ob Deutschland von den zugege­be­ner­maßen erstaun­lichen Innova­tionen Gebrauch machen wird, ist zurzeit ungewiss. Grund­sätzlich ist alles, was die Verkehrs­si­cherheit zwischen allen Verkehrs­teil­nehmern verbessern kann, zu begrüßen.

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Quellen: gesetze-im-internet.de, faz.de, zdf.de