• Lesedauer:4 min Lesezeit

Auch E-Scooter-Fahrer können Bußgeld erhalten

bild bussgelder fuer e scooter fahrer 01

E-Scooter sind im Trend! Gelten sie doch als umwelt­freund­liche Alter­native im abgas­be­las­teten städti­schen Verkehr. Trotzdem sollte man wissen, dass auch die Nutzung des elektri­schen Tretrollers ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Am 15. Juni dieses Jahres hat das Bundes­mi­nis­terium der Justiz und für Verbrau­cher­schutz eine neue Verordnung für Elektro­kleinst­fahr­zeuge (eKFV) erlassen. Zahlreiche Verkehrs­ver­gehen wie zum Beispiel Fahren unter Alkohol­ein­fluss, die seit dem E-Scooter-Boom bereits geahndet wurden, unter­mauern deren Notwen­digkeit. Zudem werden gerade die Großstädte überflutet von teilweise auch noch falsch geparkten E-Tretrollern.

Die Unfälle und das rüpel­hafte Verhalten einiger E-Scooter-Fahrer führen auch zum Appell des Bundes­ver­kehrs­mi­nisters Andreas Scheuer (CSU), man müsse eine härtere Gangart bei Verstößen mit E-Tretrollern einlegen. Welche Sanktionen für welche Verstöße erhoben werden, weiß die Berliner Coduka GmbH. Zudem bietet der Prozess­fi­nan­zierer über www.geblitzt.de Hilfe bei Bußgeldern ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg an. Das trifft im Falle eines Rotlicht­ver­stoßes auch auf E-Scooter zu.

„Eine Fahrerlaubnis benötigt man für E-Scooter nicht, der Fahrer muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka. Dennoch gäbe es eine Menge zu beachten – auch bei der Beantragung der Allge­meinen Betriebs­er­laubnis (ABE) eines Modells beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). So müsse der Hersteller darauf achten, dass „die Höchst­ge­schwin­digkeit bei 20 km/h liegt. Zudem sind die maximalen Maße, das Gewicht und die Ausstattung wie zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, Vorder- und Rücklicht sowie eine Klingel exakt vorge­geben. Für das Führen eines E-Scooters benötigt man zudem eine Haftpflichtversicherung.“

Wer ohne Betriebs­er­laubnis fährt, muss mit einer Straf­an­zeige und einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Das Fehlen einer Zulassung trifft häufig auf ältere Modelle zu, da diese vor Inkraft­treten der Verordnung verkauft wurden. Kommt es dann noch zu einem Unfall, springt die Haftpflicht­ver­si­cherung nicht ein und der Fahrer trägt alle Kosten. Auch andere Versäum­nisse belasten den Geldbeutel: Ist ein Betrof­fener ohne Versi­che­rungs­kenn­zeichen unterwegs, stehen 40 Euro zu Buche. Und hat der Verkehrs­teil­nehmer nicht die vorge­schriebene Beleuchtung an seinem E-Scooter angebracht, werden 20 Euro fällig. Eine Helmpflicht hingegen besteht nicht.

Auch das Verhalten im Straßen­verkehr regelt die neue Verordnung für Elektro­kleinst­fahr­zeuge. So dürfen E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahr­streifen und Fahrrad­straßen unterwegs sein. Lediglich, wenn diese nicht vorhanden sind, ist auch das Fahren auf Gehwegen und Autostraßen erlaubt. In Fußgän­ger­zonen und Grünan­lagen aber ist das Fahren mit E-Tretrollern grund­sätzlich verboten, stellt Oberkom­missar Carsten Kehr der Frank­furter Polizei klar. Unerlaubtes Fahren auf nicht zuläs­sigen Verkehrs­flächen kostet zwischen 15 und 30 Euro. Zudem darf man mit E-Scootern nicht neben­ein­ander fahren – die Zuwider­handlung wird ebenfalls mit einem Verwar­nungsgeld von 15 bis 30 Euro bestraft.

In Städten wie Berlin, Frankfurt und Köln wird von der Polizei bereits rigoros durch­ge­griffen. Verwarnungs- und Bußgelder sollen helfen, die steigenden Unfall­zahlen einzu­dämmen. „Richtig teurer wird es beim Fahren über eine rote Ampel“, weiß Jan Ginhold. „Hierbei erwartet den Betrof­fenen analog zum Bußgeld­ka­talog für Radfahrer ein Punkt und ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro – je nach Dauer der Rotphase und ob zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbe­schä­digung vorliegt.“ Was das Parken betrifft, werden E-Scooter-Benutzer wie Fahrrad­fahrer einge­stuft: Man darf zum Beispiel auf Gehwegen parken, solange man keine Verkehrs­teil­nehmer behindert oder Wege blockiert.

Bundes­ver­kehrs­mi­nisters Scheuer will besonders bei alkoho­li­sierten E-Scooter-Fahrern durch­greifen. Da Elektro-Tretroller laut deutschem Straßen­ver­kehrs­gesetz als Kraft­fahr­zeuge einge­stuft werden, gelten dieselben Promille-Vorschriften. Auf Betroffene können harte Strafen zukommen. Ein Beispiel: Bei 0,5 bis 1,09 Promille muss der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Und wer noch in der Probezeit ist, darf gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn er auf den E-Scooter steigt.

Um Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handy­ver­stöße zu bearbeiten, koope­riert die Coduka eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.