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Die Aktionen der sogenannten Klimakleber sind höchst umstritten. Seit Monaten sorgen sie bundesweit für heftige Diskus­sionen. Einer­seits fühlen sich Autofahrer zunehmend genötigt und fordern härtere Strafen. Die Klima­ak­ti­visten halten dagegen und vertei­digen das Festkleben auf Straßen, um klima­po­li­tische Ziele durch­zu­setzen, als ihr gutes Recht. Immer häufiger landet der Streit vor Gericht. 

Polizei sichert die Straße ab und löst Kleber von Klimaklebern.
B.Dpunkt / shutterstock.com

Zwei Beispiele:

Freiheits­strafen ohne Bewährung

Fünf, vier und drei Monate Haft ohne Bewährung: Am Amtsge­richt Heilbronn greift eine Richterin inzwi­schen durch und verhängt harte Strafen. Für ihre Urteile erhält die Juristin, insbe­sondere von Autofahren, große Zustimmung. Sie sah es als erwiesen an, dass zwei Aktivisten und eine Aktivistin, immer wieder Straßen blockierten. Schlimmer noch: Sie seien „völlig unbelehrbar“ und hätten ein vorhe­riges Urteil „nicht zum Anlass genommen, um ihr Verhalten zu hinter­fragen“, berichtet das Nachrich­ten­ma­gazin Spiegel. Gemeint sind damit Verur­tei­lungen wegen einer anderen Straßenblockade. 

Die in diesem Fall angeklagte Aktion erfolgte, dem Sachverhalt nach, nur wenige Stunden danach. Gegenüber Bild begründet die Richterin die Straf­ver­schärfung wie folgt: „Ich würde auch einem Ladendieb keine Bewährung geben, sofern er wie Sie ankündigt, dass er es am nächsten Tag wieder tut.“

Präven­tives Klebe­verbot zu unbestimmt

Vor dem Verwal­tungs­ge­richt in Berlin hatten die Klima­ak­ti­visten aller­dings Erfolg. Das Gericht entschied in einer Eilent­scheidung und urteilte: Ein präven­tives Verbot der Berliner Polizei, sich „auf der Fahrbahn oder Sonder­wegen festzu­kleben, einzu­be­to­nieren oder auf andere Weise dauerhaft zu verbinden“, sei zu unbestimmt und damit rechtlich unwirksam. Die Polizei hatte sich bei ihrer Anordnung auf das Berliner Versamm­lungs­frei­heits­gesetz berufen, drohte mit dem sofor­tigen Vollzug und bei Zuwider­handlung mit 2000 Euro Zwangsgeld. Zur Begründung wurde angeführt, die zahlreichen Aktionen führen zu einer „Vielzahl von Ermitt­lungs­ver­fahren“. Damit führe es zu einer Gefährdung der allge­meinen Sicherheit und gefährde die Allgemeinheit. 

Eine an den Aktionen von „Letzte Generation“ betei­ligte Person wehrte sich per Eilantrag gegen das Verbot und bekam schließlich Recht. Denn die Polizei­be­hörde in Berlin hatte es versäumt, eine gut lesbare Karte mit den betrof­fenen Straßen anzuhängen.

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Quellen: Bild, Spiegel, LTO