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Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) hat die Freiburger Gebüh­ren­satzung als unwirksam erklärt. Diese sah eine saftige Erhöhung der Gebühren für Anwoh­ner­park­aus­weise vor. Die hohe Summe war jedoch nicht das Problem. Wir klären auf.

Parken im Fokus: Bundesverwaltungsgericht lehnt Gebührenerhöhung für Anwohnerparkplätze ab
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Gemeinden entscheiden über die Gebühren für Anwohnerparkplätze

Autofahrer wissen, wie schwer es sein kann einen Parkplatz zu finden. So gibt es schon seit Jahren sogenannte Anwoh­ner­park­plätze. Diese befinden sich in Bewirt­schaf­tungs­ge­bieten und sollen Anwohnern das Parken erleichtern. So kann jede Person, voraus­ge­setzt sie ist in der Gegend angemeldet, gegen eine Gebühr einen Anwoh­ner­park­ausweis beantragen. Mit dem Ausweis kann auf den heißbe­gehrten Parkplätzen sorglos geparkt werden. Bis 2020 waren die Gebühren bundesweit auf höchstens 30,70 Euro gedeckelt. Durch eine Geset­zes­än­derung wurde die Zustän­digkeit auf Länder und Kommunen übertragen.

BVerwG urteilt gegen die Parkgebührenerhöhung

In Freiburg kostet ein Anwoh­ner­park­ausweis 360 Euro. Etwa ein Euro pro Tag. Im ersten Moment hört es sich nicht nach viel an. Doch bis zum Jahr 2021 kostete derselbe Ausweis nur 30 Euro. Aus diesem Grund klagte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die starke Erhöhung. Das BVerwG in Leipzig urteilte zu seinen Gunsten und erklärte die Gebüh­ren­satzung für unwirksam. Dabei sei die Erhöhung der Gebühren für Anwoh­ner­park­aus­weise nicht das Problem. Legal Tribune Online (LTO) berichtet, dass das BVerwG drei Gründe für die Unwirk­samkeit sah:

  1. Die Stadt hätte eine Rechts­ver­ordnung und keine Satzung erlassen müssen.
  2. Verschiedene Ermäßi­gungen seien aus sozialen Gründen unzulässig.
  3. Gebüh­ren­sprünge, die für unter­schiedlich lange Fahrzeuge vorge­sehen waren, seien zu groß.

Zum letzten Punkt sagte die Vorsit­zende Richterin Ulrike Blick: „Im Extremfall kann ein Längen­un­ter­schied von 50 Zenti­metern zu einer Verdopplung der Gebühren führen“. Das würde gegen den Gleich­heits­grundsatz verstoßen. Dieser Fall gibt ein Signal für andere Länder, die sich mit Bewoh­ner­parken auseinandersetzten.

360 Euro sei ein fairer Preis

Gegen die Gebühr in der Höhe von 360 Euro für einen Anwoh­ner­park­platz hat das BVerwG grund­sätzlich nichts. So sind die Richter am BVerwG in Leipzig nicht die Einzigen, die eine Erhöhung als angemessen erachten. T-Online berichtet: „Schon im April 2022 hatte die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) gefordert: Länder und Kommunen sollten die Kosten für Anwoh­ner­park­aus­weise erhöhen“. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagt dazu: „Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelas­senen Autos um eine halbe Million an. Gleich­zeitig werden die zugelas­senen Autos immer länger, breiter und schwerer. Trotzdem dürfen Anwoh­ne­rinnen und Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUV und Pick-ups für nur acht Cent pro Tag den öffent­lichen Raum zustellen“. Hier bezieht sich Jürgen Resch auf die zuvor bundesweit geltende Obergrenze der Gebühr für einen Anwoh­ner­park­ausweis in der Höhe von 30,70 Euro.

Eins ist bereits klar, das Urteil des BVerwG ist nur ein tempo­rärer Gewinn. Eine Erhöhung ist weiterhin in Planung. Die Freiburger Regierung muss nun aushandeln, wie eine neue Rechts­ver­ordnung entspre­chend aussehen kann.

Soziale Auswir­kungen durch die Erhöhung

Doch nicht alle stimmen der grund­sätz­lichen Erhöhung der Gebühren zu. Denn besser Verdie­nende hätten meist eine Garage oder andere Möglich­keiten, ihr Fahrzeug bequem unter­zu­bringen. Während Durch­schnitts­ver­diener mehr Gebrauch von Parkplätzen im öffent­lichen Raum machen würden. Verkehrs­po­li­ti­scher Sprecher der FDP, Christian Jung, fordert, dass verant­wor­tungsvoll mit Entschei­dungen bezüglich des Themas Bewoh­ner­parken umgegangen wird.

So ist auch Dorothee Saar, Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftrein­haltung bei der DUH für eine soziale Anpassung bei der Erarbeitung einer neuen Rechts­ver­ordnung. Sie setzt sich für eine soziale Staffelung bei den Gebühren für einen Anwoh­ner­park­ausweis ein. Wie das umgesetzt oder an welchen Kriterien die Gebühren festge­macht werden sollen, ist zurzeit noch nicht bekannt.

Bezahl­barer Nahverkehr könnte die Lösung sein

Nicht nur Freiburg ist von mangelnden Parkflächen im öffent­lichen Raum betroffen. Andere Kommunen haben auch bereits die Gebühren für Anwoh­ner­park­plätze erhöht. Doch das allein sei nicht die Lösung.

Professor Tobias Hagen von der Frankfurt University of Applied Sciences (ehemals Fachhoch­schule), der am Thema Parkplatz­suche forscht, ist derselben Meinung. So warnt der Professor in einem Bericht der Zeit: „Der Platz sei knapp und dann sei folge­richtig, für das knappe Gut einen Preis zu verlangen. Dieser Weg müsse aber verbunden sein mit einem attrak­tiven Angebot an öffent­lichen Nahverkehr. Denn man wolle ja weiter lebendige Innen­städte mit Geschäften, Kultur- und Freizeit­an­ge­boten haben, in die auch Menschen aus dem Umland kämen. Andern­falls würden die Städte darunter leiden“.

Strafen fürs Falsch­parken auf einem Anwohnerparkplatz

Wer auf einem Anwoh­ner­park­platz parken will, muss einiges beachten. Der Anwoh­ner­park­ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Zudem muss auch darauf geachtet werden, dass er noch gültig ist. Sollten Kraft­fahr­zeug­führer ohne gültigen Ausweis auf einem entspre­chenden Sonder­park­platz parken, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Das kann in manchen Fällen in der Höhe von bis zu 50 Euro sein.

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Quellen: lto.de, t-online.de, zeit.de