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Autofahrer wissen, wie schwer es in der Regel ist, einen Parkplatz zu finden. Insbe­sondere in der Innen­stadt kann die Parkplatz­suche zu einer sehr teuren und teils unmög­lichen Aufgabe werden. In Zeiten der Verkehrs­wende ist das wohl auch gewollt. Kommunen verknappen in der Folge den Parkraum zugunsten von Fahrrad­fahrern und Fußgängern. Doch ist das überhaupt erlaubt? Zahlreiche Gerichte sagen nein.

Parken in der Innenstadt bald nur noch für Reiche möglich? - Schild Bewohner mit Parkausweis frei
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So viele Autos wie noch nie in Deutschland 

Immer mehr Autos sind auf deutschen Straßen unterwegs. 2023 wurden nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) etwa 48,8 Millionen Perso­nen­kraft­wagen zugelassen und damit so viele wie noch nie. Im Jahr zuvor waren es nur 48,5 Millionen. Daher ist es nicht überra­schend, dass es – vor allem in Großstädten – zunehmend schwie­riger wird, einen Parkplatz zu finden. Die Folge: Es kommt zu „Parksuch­verkehr“, der auf der einen Seite Zeit und Nerven kostet, auf der anderen Seite zu Lärmbe­läs­tigung und Luftver­schmutzung beiträgt.

Um den Problemen entge­gen­zu­wirken, dürfen Kommunen eigen­ständig entscheiden, wie sie den öffent­lichen Parkraum bewirt­schaften. Die Berliner Senats­ver­waltung für Mobilität, Verkehr, Klima­schutz und Umwelt erklärt auf ihrer Website: „Sie [die Parkraum­be­wirt­schaftung] beein­flusst das Stell­platz­an­gebot und die Nachfrage und trägt so zu einer ausge­gli­chenen Parkraum­bilanz bei.“

„Sitzen statt Parken“ – Initiative gekippt

Einige Städte gehen jedoch im Namen der Verkehrs­wende eindeutig zu weit. Zum Beispiel: In Köln hat man mithilfe der sogenannten „Sitzen statt Parken“-Initiative zahlreiche Parkflächen abgeschafft. Autobild.de berichtet über dieses Projekt und schreibt: „Mit ‚Sitzen statt Parken‘ wurde in Köln die belebte Einkaufs­straße ‚Deutzer Freiheit‘ zur Radfahrer- und Fußgän­gerzone umgestaltet.“ Doch darin sah das zuständige Verwal­tungs­ge­richt einen zu großen Eingriff in den Straßen­verkehr und urteilte zugunsten der Autofahrer. Daher sollen die Parkplätze wieder freige­geben werden.

Anwoh­ner­park­plätze werden zunehmend teurer

Vor allem wird über die sogenannten „Anwoh­ner­park­aus­weise“ heftig disku­tiert. Mit diesem Ausweis können Ortsan­sässige ihr Fahrzeug gegen eine jährliche Gebühr auf Anwoh­ner­park­plätzen abstellen. Aller­dings wollen einige Gemeinden die Preise drastisch erhöhen.

In Freiburg kostete für kurze Zeit ein solcher Parkausweis 360 Euro, also ungefähr ein Euro pro Tag. Im ersten Moment hört sich die Summe nicht üppig an, jedoch kostete die Parkerlaubnis zuvor nur 30 Euro. Aus diesem Grund klagte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die starke Erhöhung vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG). In der Folge erklärten die Richter des BVerwG die Freiburger Gebüh­ren­satzung für unwirksam.

Auch in Köln wollte man etwa 20.000 Anwohnern an den Geldbeutel. Dort wurde noch bis vor kurzem geplant, die Kosten für einen Bewoh­ner­park­ausweis um das 13-fache zu erhöhen. Bis zu stolze 390 Euro sollte er demzu­folge kosten. Aller­dings ließ das oben genannte Urteil des BVerwG die Kölner Stadt­ver­waltung innehalten und erklären: „Wir haben die Vorlage zurückgezogen.“

Forderung nach einkom­mens­ab­hän­giger Staffelung werden laut

Einer der Gründe, wieso das BVerwG die Gebüh­ren­er­höhung als nicht rechtens ansah, ist sozialer Natur. Denn vor allem Gering­ver­diener würden durch eine solche Maßnahme belastet, weil sie im Vergleich zu besser Verdie­nenden öfter Gebrauch von Parkplätzen im öffent­lichen Raum machen würden. Das kriti­siert auch Bundes­po­li­tiker Mathias Stein (SPD): „Es kann nicht sein, dass ein Spitzen­ver­diener die gleiche Gebühr bezahlt, wie ein Schicht­ar­beiter, der seinen Klein­wagen ohne Anbindung an öffent­liche Verkehrs­mittel in Wohnungsnähe parken muss.“ Daher verlangen Experten eine einkom­mens­ab­hängige Staffelung der Gebühren.

Einige Städte machen es vor

In Städten wie Bonn gibt es bereits eine soziale Kompo­nente bei der Bewirt­schaftung der öffent­lichen Parkflächen. Zwar werden die Kosten für einen Bewoh­ner­park­ausweis nicht anhand des Einkommens berechnet. Wer jedoch nicht genug Finanzen zur Verfügung hat, kann eine Rückerstattung beantragen.

Juristen hingegen verlangen eine bundes­weite Geset­zes­än­derung, um die Parkraum­be­wirt­schaftung gerechter zu gestalten. Auf Autobild-Anfrage teilte das Verkehrs­mi­nis­terium mit: „Sozial­po­li­tische Aspekte sind dem Straßen­ver­kehrs­recht fremd.“

Wissing plant das Problem anzugehen

FDP-Verkehrsminister Wissing zeigt sich offen gegenüber den Forde­rungen von Experten. Verkehrs­aus­schuss­mit­glied Stein (SPD) verspricht: „Wir werden in den Koali­ti­ons­ge­sprächen nach der Sommer­pause das Anwoh­ner­parken erneut angehen, um eine vernünftige Lösung mit einer sozialen Staffelung zu finden.“

Bis es keine konkrete und gesetz­liche Regelung gibt, bleiben viele Kommunen bei dem alten Gebüh­rensatz. So verkündet auch Düssel­dorfs Oberbür­ger­meister Stephan Keller (CDU): „Wir können sozial­schwä­chere Bürge­rinnen und Bürger unserer Stadt gerade in Zeiten von hohen Energie­preisen nicht zusätzlich mit hohen Anwoh­ner­park­ge­bühren belasten.“

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Quelle: autobild.de, kba.de, berlin.de