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Die Promil­le­grenzen, die für Autofahrer gelten, sind klar. Was das für E-Roller-Fahrer bedeutet, war es bisher noch nicht. Sind E-Scooter Fahrer eher Autofahrer oder Fahrrad­fahrer? In Bezug zum Alkohol am Steuer hat das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Frankfurt am Main erstmals ein klares Urteil gefällt. Wie viel Bier Sie trinken können, um mit dem E-Scooter nach Hause fahren zu dürfen, erfahren Sie hier.

Promillegrenzen: Was ein OLG-Urteil für E-Scooter bedeutet
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OLG-Urteil: E-Scooter und Auto sind gleichgestellt

Am OLG Frankfurt am Main ging es um einen Fall von Trunkenheit am Steuer. Der Angeklagte war mit einem E-Scooter unterwegs und geriet in eine Verkehrs­kon­trolle der Polizei. Die Beamten unter­zogen den Verkehrs­teil­nehmer auch einer Alkohol­kon­trolle. Es stellte sich heraus, dass der Blutal­ko­hol­spiegel bei 1,64 Promille lag. In Folgen dessen zogen die Beamten die Fahrerlaubnis ein. Um seine Fahrerlaubnis wieder zubekommen, klagte er bis zum OLG.

Das typische Ende einer Kneipentour

Eine Situation, in die jeder geraten kann: Ein feucht­fröh­licher Abend in der Stamm-Bar und kein Gedanke daran verloren, wie man danach nachhause kommt. Schlimmer noch, der letzte Nachtbus ist abgefahren. Und der Blick in die Geldbörse zeigt, dass kein Geld mehr für das Taxi da ist. Was nun? Ein auf dem Fußweg-stehender elektri­scher Tretroller wäre eine letzte Verlo­ckung. Doch der Promil­lewert wie bei dem Angeklagten ist nicht nur schädlich für die Leber. Das Fahren selbst von kleinen motori­sierten Geräten ist in dieser Situation strafbar und es kann auch richtig teuer werden.

Nach einem Bericht des Magazins LTO entschied das OLG Frankfurt am Main in diesem Fall so: „Auto darf man mit 1,64 Promille selbst­ver­ständlich nicht mehr fahren. Vielmehr macht sich nach ständiger Recht­spre­chung wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar, wer mit 1,1 Promille oder mehr ein motori­siertes Gefährt nutzt. Für E-Scooter gilt nichts anderes. Auch das Fahrrad wäre vorliegend tabu gewesen – hier ist ab 1,6 Promille die Straf­barkeit gegeben“. Und weiter heißt es in diesem Bericht: „Im Gegensatz zur Vorin­stanz hält das OLG dabei für irrelevant, dass der Angeklagte E-Scooter und nicht Auto gefahren war, und stellt dabei auf die Verordnung über die Teilnahme von Elektro­kleinst­fahr­zeugen am Straßen­verkehr ab, durch die E-Scooter laut OLG den gleichen Regeln unter­worfen werden wie andere Kfz“.

Alkohol am Steuer: No-Go auch beim E-Scooter

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol ist ein Risiko für tödliche Unfälle. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter ist. Bei einem Alkohol­pegel von 0,5 bis 1,09 Promille und auch bei fehlender alkohol­be­dingter Auffäl­ligkeit bei der Fahrt kann es zudem eine Ordnungs­wid­rigkeit sein. Ab 1,1 Promille Blutal­kohol käme dann sogar eine Straftat in Betracht. Unabhängig davon, wie alkoho­li­siert man am Straßen­verkehr teilnimmt, kann jeder Unfall zu einer Mitschuld führen. Insbe­sondere dann wird die Schadens­re­gu­lierung mit der Versi­cherung zum Problem.

Wie erkennt die Polizei betrunkene E-Scooter-Fahrer

Die Polizei darf bei einer Verkehrs­kon­trolle einen Alkoholtest durch­führen, wenn sie einen konkreten Verdacht hat, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol steht. Ein solcher Verdacht kann sich aus verschie­denen Anhalts­punkten ergeben, wie beispielsweise:

  • Auffällige Fahrweise: Wenn der Fahrer unsicher fährt oder Verkehrs­regeln missachtet, kann das ein Hinweis auf einen Alkohol­konsum sein.
  • Auffäl­liges Verhalten: Wenn der Fahrer zittrig ist, die Augen zufallen oder er am Lallen ist, kann das ebenfalls auf Alkohol­konsum hindeuten.
  • Geruch: Wenn der Fahrer nach Alkohol riecht, kann das ein weiterer Hinweis sein.
  • Leere Glasfla­schen und Dosen: Wenn die Polizei leere Alkohol­fla­schen wie z.B. eine Weinflasche oder eine Bierflasche am Fahrer findet, kann das ebenfalls ein Indiz für Alkohol­konsum sein.

Wenn Ihr Alkohol­pegel über dem zuläs­sigen Höchst­grenzwert liegt, müssen Sie mit einem empfind­lichen Bußgeld in der Höhe von 500 bis 1.500 Euro rechnen, Punkten in Flensburg und einem ein- bis dreimo­na­tigen Entzug der Fahrerlaubnis. Wieder­ho­lungs­täter werden sogar noch stärker bestraft. „Don’t drink and drive“ gilt vor allem für junge Fahranfänger.

Brauche ich einen Führerschein

Wer einen elektri­schen Tretroller benutzen will, braucht keinen Führer­schein. Auch wenn die Richter am OLG Frankfurt am Main in Bezug auf Alkohol am Steuer Autofahrer und E-Scooter-Fahrer gleich­stellt, gibt es in Deutschland keine politische Diskussion bezüglich einer Führerschein-Pflicht für elektrische Tretroller. Voraus­ge­setzt der Roller ist nicht in der Lage schneller zu fahren als für Elektro­kleinst­fahr­zeuge erlaubt. Das Bundes­mi­nis­terium für Digitales und Verkehr (BMDV) definiert Elektro­kleinst­fahr­zeuge als Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Für mehr Infor­ma­tionen besuchen Sie die Seite des BDMV.

Doch man trifft immer wieder auf einzelne Modelle mit einer Höchst­ge­schwin­digkeit von über 20 km/h, die Online als E-Scooter verkauft werden. Bild berichtet über solche Fahrzeuge: „Hierbei handelt es sich per se jedoch nicht um Elektro-Tretroller, sondern um motori­sierte Mofas oder Motorroller“.

Zu zweit auf einem Elektro­roller – ist es erlaubt

Insbe­sondere Jugend­liche mieten gerne E-Scooter, um kosten­günstig von Punkt A nach B zu kommen. Auffällig und besonders während der Sommerzeit ist ein skurriles Bild: Zwei Personen auf einem Roller, der Vordermann hat die Hände am Lenkrad und der Beifahrer steht direkt hinter einem auf der schmalen Tritt­fläche. Zwei Fahrer zu einem Preis. Aller­dings ist das nicht erlaubt. Hier sieht der Bußgeld­ka­talog eine Geldstrafe von 10 Euro vor.

Falsches Parken mit dem E-Scooter wird bestraft

Gehwege, auf denen E-Scooter im Weg stehen oder liegen, sind in den meisten Großstädten keine Seltenheit. Denn die Nutzer verlieren keinen Gedanken daran, was mit dem mietbaren Tretroller geschieht, sobald das Ziel erreicht ist. Doch beim Abstellen gibt es Vorschriften, die zu beachten sind. Es können beispiels­weise, entspre­chende Schilder aufge­stellt sein, die verpflichtend sind. Vorsicht: Die Regeln dafür sind nicht bundes­ein­heitlich. Demzu­folge kann es von Kommune zur Kommune auch zu unter­schied­lichen Strafen für das Falsche abstellen kommen. Der ADAC fasst die wichtigsten Regeln zusammen: „E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgän­ger­zonen für E-Scooter freige­geben wurden, auch in Fußgän­ger­zonen abgestellt werden“. Dabei muss aufge­passt werden, dass weder Fußgänger noch Rollstuhl­fahrer behindert oder gefährdet werden.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: adac.de, lto.de, bussgeldcheck.bild.de, bmdv.bund.de