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Lange Schlangen und Warte­zeiten bei Behör­den­gängen hat sicher jeder schon erlebt. Gut ist: Heutzutage kann man bei einigen Behörden viele Dinge online erledigen. Dazu gehört auch die Auskunft zu Ihren Punkten in Flensburg. Die können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Wie, erklären wir Ihnen hier.

Kostenlos und online den Punktestand beim KBA abfragen
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Was Sie als Verkehrs­sünder über das KBA wissen sollten

Deutschland ist bekannt für mitunter sehr kompli­zierte Bürokratie. Beispiels­weise gibt es etliche Termine, die man bei verschie­denen Ämtern nur in Person wahrnehmen kann. In der Vergan­genheit ging die Einsicht ins Fahreig­nungs­re­gister nur auf dem schrift­lichen Weg. Heute können Sie bequem von zu Hause aus ihren Punkte­stand in Flensburg abrufen. Der Vorgang ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen.

Dafür müssen Sie die Website des Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) besuchen. Denn das KBA speichert in der Verkehrs­sün­der­kartei rechts­kräftige Entscheidung zu Ordnungs­wid­rig­keiten und Fahrerlaub­nis­maß­nahmen. Diese werden dort abhängig von der Art und Schwere der Verkehrs­ver­stöße einge­tragen. Je nach Verkehrs­verstoß kann es ein, zwei oder sogar drei Punkte geben. Nach bestimmten Fristen werden diese wieder gelöscht. Aber hat man acht Punkte erreicht, führt das zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie der eigene Punkte­stand ist.

Wie kann ich meine Verkehrs­sün­der­kartei einsehen

Beim ersten Mal kann der Online-Abruf der Verkehrs­sün­der­kartei jedoch ziemlich kompli­ziert sein. Am einfachsten funktio­niert es mit einem NFC-fähigen Handy oder Tablet. Haben Sie den Dreh einmal raus, wird es bei einer weiteren Abfrage in Zukunft kinder­leicht sein. Damit Sie die Online-Auskunft durch­führen können, müssen Sie Folgendes zur Hand haben:

  • Einen gültigen Perso­nal­ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und Ihren sechs­stel­ligen Pin
  • Ein NFC-fähiges Handy oder Tablet
  • Die AusweisApp2 muss auf den Geräten instal­liert sein

Die benötigte App können Sie zum Beispiel im App Store (IOS) oder im Google Play Store (Android) herunterladen.

Sobald Sie die oben aufge­lis­teten Sachen zur Hand haben, können Sie in Ihrem Browser die offizielle Website des KBA öffnen. Laut eines Beitrages von „Chip“ müssen Sie folgende Schritte befolgen, um Einsicht in ihr Fahreig­nungs­re­gister zu bekommen:

  1. Auf der KBA-Website unter Online-Services auf „Auskunft aus dem Fahreig­nungs­re­gister (Punkte­stand)“ klicken.
  2. Mit der Online-Registerauskunft starten.
  3. Norma­ler­weise startet dann die AusweisApp2 von selbst. Wenn nicht, manuell öffnen.
  4. Folgen Sie den Anwei­sungen auf dem Display. Sie werden dann aufge­fordert, Ihren Perso­nal­ausweis mittels der NFC-Funktion zu authentifizieren.
  5. Nach der erfolg­reichen Authen­ti­fi­zierung klicken Sie auf "Weiter".
  6. Prüfen Sie die Daten, die aus Ihrem Perso­nal­ausweis ausge­lesen wurden.
  7. Wählen Sie die gewünschte Auskunft aus dem Fahreig­nungs­re­gister aus.
  8. Das KBA stellt Ihnen dann ein PDF-Dokument mit den gespei­cherten Daten zum Download bereit.

Für Nutzer, die lieber ihren herkömm­lichen Desktop oder Laptop benutzen, steht dieser Service auch zur Verfügung. Aller­dings ist der Prozess etwas kompli­zierter. Beispiels­weise benötigen Sie dafür ein Karten­le­se­gerät für ihren Ausweis. Oder man muss zusätzlich sein Handy mit dem PC über die AusweisApp2 verbinden.

Vorsicht vor Dritt-Anbietern

Beim KBA ist die Auskunft kostenlos. Sie sollten sich jedoch vor Dritt-Anbietern in Acht nehmen. Diese bieten die Punkte­ab­frage als Service an und werben mit einem schnellen und leichten Prozess. Oftmals ist dafür eine hohe Gebühr zu zahlen.

Bei den meisten Anbietern werden rund 30 Euro fällig. Und die Bearbei­tungs­dauer liegt zwischen ein bis drei Wochen.

Sollte die Online-Abfrage beim KBA zu kompli­ziert sein oder Sie erfüllen nicht die Voraus­set­zungen, gibt es immer noch eine einfache Alter­native. Sie können ein PDF-Formular von der Seite des KBA herun­ter­laden. Dieses müssen Sie ausfüllen und gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie ihres Perso­nal­aus­weises per Post an das KBA schicken. Auch hier müssen Sie mit einer längeren Bearbei­tungs­dauer rechnen.

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Quelle: chip.de