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Welche Dinge man dabei­haben sollte und welche nicht

Winter­fe­ri­enzeit – das heißt für viele: Ab in die Berge und bloß nichts Wichtiges vergessen. Denn gerade an den kalten Tagen, bei Schnee oder Eis gibt es ein paar Utensilien, die im Auto nicht fehlen dürfen und die im Notfall Leben retten können. Gleich­zeitig gibt es aber auch Gegen­stände, die man bei Kälte besser nicht im Kofferraum lassen sollte. Welche das jeweils sind und wie man gut gerüstet mit dem Auto durch den Winter­urlaub kommt, lesen Sie hier.

Mit dem Auto in den Winterurlaub: Diese drei Dinge sollten an Bord sein
Krasula / shutterstock.com

Drei Dinge, die man im Winterlaub an Bord haben sollte

1. Verbands­kasten

Auch in den kalten Monaten gilt: Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbands­kasten unerlässlich. Welches Erste-Hilfe-Material darin mitzu­führen ist, geben die Norm DIN 13164 sowie Paragraf 35 h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.

Dazu gehören unter anderem Pflaster, Verbands­ma­terial, eine Schere, ein Dreiecktuch und eine Rettungs­decke. Seit 2022 müssen zusätzlich zwei Gesichts­masken im Verbands­kasten enthalten sein.

Der Erste-Hilfe-Koffer bezie­hungs­weise die Verbands­ma­te­rialien darin haben aber nur eine begrenzte Haltbarkeit. Die sollte man regel­mäßig überprüfen und spätestens nach fünf Jahren austau­schen. Andern­falls droht bei einer Verkehrs­kon­trolle ein Verwarngeld bis zu zehn Euro.

2. Warnweste

Ebenfalls vorge­schrieben ist das Mitführen mindestens einer Warnweste. Denn bei einer Panne oder einem Unfall, insbe­sondere bei schlechten Sicht­ver­hält­nissen wie Dunkelheit, Regen oder Nebel, kann sie die eigene Sicht­barkeit für andere Verkehrs­teil­nehmer deutlich verbessern.

Sie darf entweder rot, gelb oder orange sein und muss laut ADAC den Normen DIN EN 471:2003+A1:2007 (Ausgabe März 2008) bzw. der EN ISO 20 471:2013 entsprechen. Wird die Signal­weste bei einer Verkehrs­kon­trolle vermisst, droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

3. Schnee­ketten

Schnee­ketten sind in Deutschland nicht grund­sätzlich vorge­schrieben. Gerade im Winter­urlaub sollte man aber nicht auf sie verzichten. Bei starkem Schneefall oder vereisten Straßen können sie dabei helfen, die Traktion zu verbessern und das Fahrzeug mit sicher durch schwierige Verhält­nisse zu manövrieren. Dabei sind maximal 50 km/h erlaubt.

Steht am Fahrbahnrand das Verkehrs­zeichen 268 (blaues Schild mit schwarz-weißem Ketten­symbol), ist das Anlegen von Schnee­ketten hingegen Pflicht. Dies gilt sogar dann, wenn die Straße eigentlich schnee- und eisfrei ist. Wer trotzdem „unten ohne“ fährt, riskiert ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro.

Fünf Dinge, die man bei Kälte besser nicht im Auto lassen sollte

Abgesehen von diesen Must-haves gibt es auch einige Gegen­stände, die man bei winter­lichem Wetter besser nicht im Auto vergessen sollte. Denn fallen die Tempe­ra­turen, herrschen auch im draußen abgestellten Kfz schnell Tempe­ra­turen wie im Gefrierfach.

  • Getränke in Glasfla­schen oder Dosen: Wer schon einmal eine Bierflasche im Tiefkühlfach vergessen hat, wird es kennen: Flüssig­keiten dehnen sich beim Gefrieren aus. Dadurch können Glasfla­schen oder Dosen zerspringen oder sogar platzen. Nicht nur Wasser ist hiervon betroffen, sondern auch Getränke oder Kosmetika mit hohem Wasseranteil.
  • Lebens­mit­tel­be­hälter: Auch Konser­ven­dosen sind nicht immun gegen Kälte. Wenn der meist flüssige Inhalt bei Frost gefriert, dehnt auch dieser sich aus und kann die Dose beschä­digen. Das führt schnell zu Undich­tig­keiten und verderb­lichen Inhalten.
  • Elektronik, Akkus und Batterien: Elektro­geräte wie Smart­phones, Laptops und Tablets enthalten empfind­liche Bauteile und Lithium-Ionen-Akkus, die bei sehr niedrigen Tempe­ra­turen Schaden nehmen können. Wird die Umgebung frostig, sinkt die Leistung der Akkus. Lässt man es zu lange so liegen, kann das sogar zu einer Tiefent­ladung führen und die Lebens­dauer der Energie­speicher deutlich verkürzen.
  • Arzneien: Viele Medika­mente reagieren empfindlich auf extreme Tempe­ra­turen. Besonders bei Tabletten oder flüssigen Arznei­mitteln kann Kälte die Wirksamkeit beein­träch­tigen oder sogar aufheben. Um diese nachhaltig zu gewähr­leisten, sollten sie daher nicht im draußen geparkten Kfz verbleiben.
  • Menschen und Tiere: Zu guter Letzt eine Regel, die man eher aus dem Sommer kennt, die aber auch im Winter an oberster Stelle steht: Lassen Sie niemals Kinder oder Haustiere im Auto, auch nicht für kurze Erledi­gungen. Fahrzeuge kühlen schnell aus und die Tempe­ra­turen können für Lebewesen schneller lebens­ge­fährlich werden, als man denkt.

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Quellen: auto-motor-und-sport.de, tz.de, 24auto.de, adac.de