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Im hessi­schen Hanau erwägt man die Instal­lation einer Fallgrube gegen Raser

Blitzer sind ein bewährtes Mittel zur Ahnung von Tempo­ver­stößen. Doch laut Infor­ma­tionen des Online-Portals EFAHRER ist das der Stadt Hanau nicht genug. Sie plant derzeit mit der Einrichtung einer sogenannten Fallgrube. Kritik gibt es aufseiten des Bundes der Steuer­zahler (BdSt) vor allem an den hohen Kosten der Instal­lation eines solchen Systems. 47.000 Euro müsste die Stadt für eine Fallgrube zahlen. 

Die Stadt Hanau möchte eine Fallgrube namens "Actibumb" installieren. Ziel wäre es überhöhte Geschwindigkeiten dadurch zu mildern.
Serhii Ivashchuk / shutterstock.com

Wie das System einer Fallgrube funktioniert

Das unter dem Namen „Actibump“ bekannte System wird von dem schwe­di­schen Unter­nehmen Edeva vertrieben. Bei dessen Einsatz misst ein Sensor die Geschwin­digkeit der heran­na­henden Fahrzeuge. Ist ein Verkehrs­teil­nehmer zu schnell, senkt sich die auf der Straße einge­lassene Stahl­platte, sodass der Fahrer für einen kurzen Moment mit seinem Fahrzeug absackt und dabei durch­ge­schüttelt wird.

Eine Gefahr für die Fahrsi­cherheit stelle der Vorgang laut Hersteller nicht dar. Vielmehr würde es im Gegensatz zu den klassi­schen Boden­wellen nicht dazu kommen, dass die Fahrer erst abbremsen und dann beschleu­nigen müssten. Darüber hinaus sammle das System Echtzeit­daten zur Luftqua­lität, Lärm- und Vibra­ti­ons­pegeln und regis­trierte die Kennzei­chen­schilder der betrof­fenen Fahrzeuge.

Funkti­ons­weise von Actibump

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Blitzer laut BdSt die bessere Wahl

Neben der kostspie­ligen Anschaffung ist der BdSt auch nicht überzeugt von den Vorteilen des Systems. So komme die Fallgrube lediglich einer erzie­he­ri­schen Maßnahme gleich, denn ein Bußgeld­ver­fahren wird für den jewei­ligen Geschwin­dig­keits­verstoß nicht auf den Weg gebracht. Zudem würden alter­native Boden­wellen lediglich 7.000 Euro kosten. Die Anschaf­fungs­kosten für einen Blitzer hingegen würden sich zwar auf rund 100.000 Euro belaufen – dafür würde ein Messgerät in der Folge aber auch Einnahmen generieren.

Fußgän­gerzone als Alternative

Was die für den Einsatz einer Fallgrube disku­tierte Tempo-20-Zone betrifft, so ist der BdSt der Meinung, dass dort ohnehin nicht allzu schnell gefahren werden könne, da die kreuzenden Fußgän­ger­zonen mit Kopfsteinen gepflastert sind. Statt der Anschaffung eines „Actibump“-System sollte man daher eher darüber nachdenken, die Straße komplett in eine Fußgän­gerzone umzuwandeln. Diesen Vorschlag will die Stadt Hanau wohl zumindest zum Teil in die Tat umsetzen, sich den möglichen Kauf einer Fallgrube aber weiterhin offenhalten.

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Quelle: efahrer.chip.de