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Der Deutsche Städtetag will Tempo-30 in kommunale Hände legen

Die Frage, ob es stadtweit ein Tempo­limit von 30 km/h geben soll, polari­siert. Jetzt hat der Haupt­ge­schäfts­führer des Deutschen Städte­tages, Helmut Dedy, den Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing (FDP) aufge­fordert, das Verkehrs­recht anzupassen. Der Plan dahinter ist, dass Kommunen selbst entscheiden können, wo sie Tempo 30 einführen wollen.

Auto bremst bei einem Tempolimit von 30 km/h ab.
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Saubere Luft und mehr Verkehrssicherheit

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sagte Dedy im Gespräch mit der Düssel­dorfer Rheini­schen Post: „Städte, die dies wollen, sollten auch ein generelles Tempo­limit von 30 Kilometer pro Stunde anordnen können und nur auf ausge­wählten Haupt­ver­kehrs­straßen Tempo 50 oder eine andere Geschwin­digkeit zulassen.“ Somit könne man das Klima schonen und bestimmte Straßen­ab­schnitte sicherer für Fußgänger und Radfahrer machen.

Man brauche, so Dedy, mehr Handlungs­freiheit, ohne jahrelang auf ein entspre­chendes Gutachten warten zu müssen. Der Deutsche Städtetag geht damit Hand in Hand mit der Initiative „Lebens­werte Städte“, bei der sich deutsch­landweit mehrere hundert Kommunen dafür stark­machen, die Entscheidung über Tempo 30 nicht mehr nur dem Bund zu überlassen.

Testphase während der Europäi­schen Mobilitätswoche

Allein in Bayern, so der BR, haben sich der Initiative bislang rund 90 Kommunen angeschlossen. Im Rahmen der Europäi­schen Mobili­täts­woche im September 2023 sollen dann deutsch­landweit möglichst viele Städte und Gemeinden die Tempo-30-Idee in die Tat umsetzen. Die Initiative appel­liert nun an den Bund, die recht­lichen Rahmen­be­din­gungen dafür zu schaffen, dass Städte selbst ein Tempo­limit anordnen können.

Aktuell ist die Rechtslage noch so, dass Tempo 30 laut § 45 der Straßen­ver­kehrs­ordnung nur im Fall von konkreten Gefähr­dungen oder vor sozialen Einrich­tungen wie beispiels­weise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Rücken­de­ckung erhält die Initiative auch vom Umwelt­bun­desamt. Auf Grundlage einer Studie hatte die Regie­rungs­be­hörde Tempo 30 als Regel­ge­schwin­digkeit empfohlen, da diese zu enormen Lärment­las­tungen und weniger Schad­stoff­ausstoß führen würde.

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Quelle: br.de