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Geblitzt.de erweitert das Angebot

Autos auf der Autobahn.

Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 gültigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automo­bil­clubs Mobil in Deutschland e.V. mit über 140.000 Unter­stützern. Insbe­sondere werden die unver­hält­nis­mäßige Erhöhung der Bußgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kriti­siert. Sogar der Bundes­ver­kehrs­mi­nister Scheuer, der die Änderung der Straßen­ver­kehrs­ordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zurück und erweckt den Anschein, einige Regeln entschärfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Straßen­verkehr zu erhöhen, unter­stützt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einma­liger Geschwin­dig­keits­über­schreitung ab 21 km/h, gerade für Menschen, die auf das Auto angewie­senen sind, hart. Berück­sichtigt man noch, dass viele der Bußgeld­ver­fahren erfah­rungs­gemäß und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unver­hält­nis­mäßig. Um in dieser Situation möglichst vielen Verkehrs­teil­nehmern unabhängig von ihrer finan­zi­ellen Situation einen Zugang zum Recht zu ermög­lichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partner­an­wälte machen sich nun auch bei Vorwürfen zu gerin­geren Tempo­über­schrei­tungen und angeb­lichen Überhol­ver­stößen für Sie stark. Welche Möglich­keiten Ihnen künftig genau offen­stehen, erklärt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Berliner CODUKA.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

„Um Betrof­fenen auch beim Vorwurf eines Überhol­ver­stoßes und bei einer geringen Tempo­über­schreitung die Prüfung durch spezia­li­sierte Anwälte zu ermög­lichen, haben wir uns für eine Erwei­terung unseres Service entschieden“, so Ginhold.

Neben den Fahrver­boten, die nun bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, kommt es seit dem Inkraft­treten der erneu­erten StVO im April 2020 auch bei gerin­geren Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen zu sogenannten Bußgeldern. Da diese im Vergleich zu den vorher gültigen Verwarn­geldern doppelt so hoch sind, besteht jetzt die Möglichkeit, einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bereits ab einer Überschreitung von 16 km/h und damit drohenden 70 Euro bei Geblitzt.de einzureichen. 

Dazu führt Ginhold aus: „Verstöße mit einer Sanktion unter 60 Euro gelten als Verwarnung und nicht als Bußgeld. Diese bearbeiten wir weiterhin nicht, da erst mit Erheben des Einspruchs die Bußgeld­be­hörde ein Bußgeld­ver­fahren eröffnet, bei dem immer zusätz­liche Bearbei­tungs­ge­bühren von mindestens 28,50 Euro anfallen. Dies steht in keinem Verhältnis zur drohenden Strafe und dem Aufwand der Partner­an­wälte. Aller­dings können neben den erwei­terten Tempo­ver­stößen jetzt auch Vorwürfe in Sachen Überholen einge­reicht werden. Immer häufiger hat uns in letzter Zeit die Nachfrage erreicht, ob es nicht auch die Möglichkeit gibt, Überhol­ver­stöße von unseren Partner­an­wälten prüfen zu lassen.

Da das Interesse diesbe­züglich sehr hoch war, haben wir uns entschlossen, auch diese Fälle anzunehmen. Grund­sätzlich gelten bei Überhol­ver­stößen dieselben Einschrän­kungen wie bei Tempo-, Handy-, Abstands- und Rotlicht­ver­stößen. Wir finan­zieren keine Fälle, durch die Dritte gefährdet wurden, durch die Dritte betroffen sind oder die als Verwarnung geahndet werden. Ebenso lehnen wir die Kosten­über­nahme für Verstöße ab, die offen­sichtlich vorsätzlich begangen wurden“, erklärt Jan Ginhold.

Trotz der Einschrän­kungen bleibt die Liste der Verstöße, die über Geblitzt.de zusätzlich einge­reicht und durch die Partner­an­wälte geprüft werden können, vielfältig:

  • Überholen, ohne das Verkehrs­zeichen zu beachten
  • Überholen bei unklarer Verkehrslage mit (und ohne) Überholverbot
  • Überholen am Fußgänger- oder Bahnübergang
  • Zu niedrige Geschwin­digkeit beim Überholen
  • Beim Überholen verbots­widrig über die Fahrstrei­fen­be­grenzung fahren
  • An einem haltenden Bus mit ein- oder ausstei­genden Fahrgästen vorbei­fahren, ohne ausrei­chenden Abstand zum Bus einge­halten zu haben sowie das Überholen eines Busses, der mit Warnblinker eine Halte­stelle anfährt

„Grund­sätzlich ist zu sagen, dass die neuen Regelungen unver­hält­nis­mäßig erscheinen! Durch die erneuerte StVO werden die Verkehrs­ver­stöße nicht mehr genügend diffe­ren­ziert. Schon bei geringen Vergehen drohen nun drako­nische Bußgelder und Fahrverbote. Durch die vielen Kommentare auf unseren Social-Media-Kanälen wird deutlich, dass die Verkehrs­teil­nehmer zunehmend den Eindruck haben, dass Staat und Kommunen in der jetzigen Krisen­si­tuation Regeln verschärfen, um ihre Finanzen mit den Bußgeldern aufzu­bessern.“, so Ginhold.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.