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Stadt Kassel verzichtet beim Blitzen auf Mindest­ab­stand zum Verkehrsschild

Ein Autofahrer aus Vellmar wurde in einer Tempo-30-Zone geblitzt. Das ist so weit nicht ungewöhnlich. Wohl aber, dass zwischen Verkehrs­schild und Blitzer nur eine Strecke von 65 Meter lag – beträgt der Mindest­ab­stand in Hessen doch in der Regel 100 Meter. Die Stadt beruft sich auf eine Ausnah­me­re­gelung, die laut Polizei hier aber gar nicht anzuwenden ist.

Tempo 30 Zone mit einer Blitzerfalle

Unfall­schwer­punkt als Sonderfall

Der Mindest­ab­stand zwischen Tempo­limit-Schild und Blitzer ist in Verord­nungen geregelt, damit die Verkehrs­teil­nehmer recht­zeitig auf die verän­derte Geschwin­dig­keits­vorgabe reagieren können. Für die Unter­schreitung des Mindest­ab­stands in dem hier vorlie­genden Fall hat die Stadt Kassel nach eigenen Angaben aber einen guten Grund, wie die Hessische Nieder­säch­sische Allge­meine Zeitung berichtet. So werde hier schon nach 65 Metern geblitzt, da es sich um einen Unfall­schwer­punkt handeln würde.

Stadt vs. Polizei

Ein Unfall­schwer­punkt unter­liegt aller­dings einer eindeu­tigen Definition. So müssen sich an einem Knoten­punkt oder Straßen­ab­schnitt mit einer maximalen Länge von 300 Metern mindestens fünf Unfälle eines Unfalltyps innerhalb eines Kalen­der­jahres bzw. mindestens drei Unfälle mit schwerem Perso­nen­schaden innerhalb von drei Kalen­der­jahren zugetragen haben.

Im Kasseler Fall ist die Begründung „Unfall­schwer­punkt“ aller­dings äußerst kritisch zu sehen. Insbe­sondere, weil sogar die örtliche Polizei den Angaben der Stadt wider­spricht. So hat es 2020 zwar fünf Unfälle im betref­fenden Kreuzungs­be­reich gegeben. Doch nur vier davon kamen durch das Einbiegen von Fahrzeugen zustande

Beim fünften Unfall habe der Fahrer lediglich die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Von den vier Unfällen im Jahr 2021 haben sich nur zwei durch Abbiegen von Verkehrs­teil­nehmern ergeben. Zudem gab es in beiden Jahren keine Schwer­ver­letzten zu beklagen.

Tempo 30 auf dem Vormarsch

Ungeachtet des geschil­derten Vorfalls könnten Kommunen bald in eigener Hand haben, an welchen Stellen Tempo-30-Zonen errichtet werden sollen. Nach Angaben von ZEIT ONLINE wollen das Land Berlin und über 60 deutsche Städte und Gemeinden mit der Initiative "Lebens­werte Städte durch angemessene Geschwin­dig­keiten" die dafür notwen­digen recht­lichen Voraus­set­zungen schaffen Bis dato ist es so, dass die bundes­weite Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nur in Ausnah­me­fällen zulässt, dass eine Tempo-30-Zone auf Haupt­straßen errichtet wird.

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Quellen: hna.de , zeit.de