Gesetzesänderung soll den Weg für Scan-Cars in Baden-Württemberg freimachen
Seit über einem Jahr versuchen verschiedene Städte in Deutschland, den Einsatz von Scan-Cars nach niederländischem Vorbild durchzusetzen. Während in Hamburg, Berlin und Wiesbaden noch der Datenschutz bremst, soll nun in Heilbronn eine Gesetzesänderung den Weg für die Kontrollfahrzeuge frei machen. Dabei stand und steht die verdachtsunabhängige, automatische Kennzeichenerfassung in Deutschland aus rechtlicher Sicht auf wackeligen Beinen, wie auch der ADAC bestätigt.
Und täglich grüßt der Überwachungseifer
Erst vor einigen Wochen wurde aus Hessen vermeldet, dass dort die ersten Linienbusse mit Scan-Car ähnlichen Funktionen umgerüstet wurden. So sollen 14 Fahrzeuge der Wiesbadener Verkehrsgesellschaft ESWE nun über einen gelben Knopf verfügen, mit dessen Hilfe Busfahrer die Kennzeichen von Parksündern fotografieren können.
Wer die Diskussion um die Digitalisierung der Verkehrsüberwachung verfolgt, weiß allerdings, dass die (automatische) Erfassung und Speicherung von Kennzeichendaten in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich ist.
Trotzdem wird immer wieder im Rekordtempo versucht, neue Überwachungstechnologien ohne gesetzliche Rechtfertigung – oft zunächst als Pilotprojekt – zum Einsatz zu bringen. Seien es Scan-Cars, Monocam-Systeme, „Section Control“ oder neuartige Blitzersäulen.
Gesetzesänderung soll stichprobenartigen Einsatz ermöglichen
So auch aktuell in Heilbronn, wo das Verkehrsministerium um Winfried Hermann (Grüne) mobile Kontrollfahrzeuge zur Parksünderjagd patrouillieren lassen will. Die Kameras auf dem Dach dieser Autos können die Nummernschilder anderer Fahrzeuge erfassen und mit einer Datenbank abgleichen, ob eine Parkerlaubnis oder ein gültiges Ticket vorliegt.
In den Niederlanden, wo die Datenschutzhürden kleiner sind, werden diese „Knöllchen-Karren“ schon länger eingesetzt. Nun soll ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Landesmobilitätsgesetzes (LMG) auch in Heilbronn den Weg frei machen.
Dabei soll diese Form der digitalen Parkraumkontrolle die herkömmliche Überwachung via Strafzettel an der Windschutzscheibe nicht ersetzen, sondern nur stichprobenartig ergänzen. Möglicherweise lässt die geplante Gesetzesänderung aber auch nicht mehr Spielraum für eine flächendeckende, automatische Überwachung.
Heilbronner befürchten „Überwachungsstaat“
Im Beteiligungsportal Baden-Württemberg begrüßen manche Bürger den Vorstoß des Verkehrsministers. Ein Nutzer äußert etwa, dass die digitale Parkraumkontrolle längst überfällig sei. "Falschparken ist allgegenwärtig, und die Kommunen kommen längst nicht mehr hinterher", schreibt er.
Es gibt aber auch unter den Heilbronnern Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes: Sie sehen darin ein neues Überwachungsinstrument, das anfällig für Missbrauch sei. Ein Nutzer befürchtet überspitzt sogar einen drohenden "Überwachungsstaat".
ADAC: „Kein Regelbetrieb von Scan-Cars“
Auch der ADAC hat in einer gemeinsamen Stellungnahme der Regionalclubs in Baden-Württemberg seine Bedenken zum Ausdruck gebracht. Aufgrund des Datenschutzes sehe der Automobilclub "mittelfristig keinen Regelbetrieb von mobilen Scan-Fahrzeugen".
Die Speicherung von Kennzeichendaten und die Hinterlegung von Parkausweisen und Ausnahmegenehmigungen benötigen eine gesetzliche Grundlage. Zudem dürfte der Einsatz der Fahrzeuge nicht aus finanziellen Gründen ausgeweitet werden. "Der Fokus muss auf der Verbesserung der Verkehrssicherheit liegen", so die Positionierung des ADAC in Baden-Württemberg.
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Quelle: stimme.de