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Geset­zes­än­derung soll den Weg für Scan-Cars in Baden-Württemberg freimachen

Seit über einem Jahr versuchen verschiedene Städte in Deutschland, den Einsatz von Scan-Cars nach nieder­län­di­schem Vorbild durch­zu­setzen. Während in Hamburg, Berlin und Wiesbaden noch der Daten­schutz bremst, soll nun in Heilbronn eine Geset­zes­än­derung den Weg für die Kontroll­fahr­zeuge frei machen. Dabei stand und steht die verdachts­un­ab­hängige, automa­tische Kennzei­chen­er­fassung in Deutschland aus recht­licher Sicht auf wacke­ligen Beinen, wie auch der ADAC bestätigt.

Trotz Datenschutzproblematik: Grüner Verkehrsminister will mobile Scan-Fahrzeuge durchboxen
ArieStudio / shutterstock.com

Und täglich grüßt der Überwachungseifer

Erst vor einigen Wochen wurde aus Hessen vermeldet, dass dort die ersten Linien­busse mit Scan-Car ähnlichen Funktionen umgerüstet wurden. So sollen 14 Fahrzeuge der Wiesba­dener Verkehrs­ge­sell­schaft ESWE nun über einen gelben Knopf verfügen, mit dessen Hilfe Busfahrer die Kennzeichen von Parksündern fotogra­fieren können.

Wer die Diskussion um die Digita­li­sierung der Verkehrs­über­wa­chung verfolgt, weiß aller­dings, dass die (automa­tische) Erfassung und Speicherung von Kennzei­chen­daten in Deutschland aus daten­schutz­recht­lichen Gründen nicht ohne weiteres möglich ist.

Trotzdem wird immer wieder im Rekord­tempo versucht, neue Überwa­chungs­tech­no­logien ohne gesetz­liche Recht­fer­tigung – oft zunächst als Pilot­projekt – zum Einsatz zu bringen. Seien es Scan-Cars, Monocam-Systeme, „Section Control“ oder neuartige Blitz­er­säulen.

Geset­zes­än­derung soll stich­pro­ben­ar­tigen Einsatz ermöglichen

So auch aktuell in Heilbronn, wo das Verkehrs­mi­nis­terium um Winfried Hermann (Grüne) mobile Kontroll­fahr­zeuge zur Parksün­derjagd patrouil­lieren lassen will. Die Kameras auf dem Dach dieser Autos können die Nummern­schilder anderer Fahrzeuge erfassen und mit einer Datenbank abgleichen, ob eine Parkerlaubnis oder ein gültiges Ticket vorliegt.

In den Nieder­landen, wo die Daten­schutz­hürden kleiner sind, werden diese „Knöllchen-Karren“ schon länger einge­setzt. Nun soll ein entspre­chender Entwurf zur Änderung des Landes­mo­bi­li­täts­ge­setzes (LMG) auch in Heilbronn den Weg frei machen.

Dabei soll diese Form der digitalen Parkraum­kon­trolle die herkömm­liche Überwa­chung via Straf­zettel an der Windschutz­scheibe nicht ersetzen, sondern nur stich­pro­ben­artig ergänzen. Mögli­cher­weise lässt die geplante Geset­zes­än­derung aber auch nicht mehr Spielraum für eine flächen­de­ckende, automa­tische Überwachung.

Heilbronner befürchten „Überwa­chungs­staat“

Im Betei­li­gungs­portal Baden-Württemberg begrüßen manche Bürger den Vorstoß des Verkehrs­mi­nisters. Ein Nutzer äußert etwa, dass die digitale Parkraum­kon­trolle längst überfällig sei. "Falsch­parken ist allge­gen­wärtig, und die Kommunen kommen längst nicht mehr hinterher", schreibt er.

Es gibt aber auch unter den Heilbronnern Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Daten­schutzes: Sie sehen darin ein neues Überwa­chungs­in­strument, das anfällig für Missbrauch sei. Ein Nutzer befürchtet überspitzt sogar einen drohenden "Überwa­chungs­staat".

ADAC: „Kein Regel­be­trieb von Scan-Cars“

Auch der ADAC hat in einer gemein­samen Stellung­nahme der Regio­nal­clubs in Baden-Württemberg seine Bedenken zum Ausdruck gebracht. Aufgrund des Daten­schutzes sehe der Automo­bilclub "mittel­fristig keinen Regel­be­trieb von mobilen Scan-Fahrzeugen".

Die Speicherung von Kennzei­chen­daten und die Hinter­legung von Parkaus­weisen und Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen benötigen eine gesetz­liche Grundlage. Zudem dürfte der Einsatz der Fahrzeuge nicht aus finan­zi­ellen Gründen ausge­weitet werden. "Der Fokus muss auf der Verbes­serung der Verkehrs­si­cherheit liegen", so die Positio­nierung des ADAC in Baden-Württemberg.

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Quelle: stimme.de