• Lesedauer:4 min Lesezeit

Was die Deutschen laut Umfrage über Blitzer und Bußgelder denken

Wer im Straßen­verkehr geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverbot rechnen. Geschwin­dig­keits­ver­stöße und andere Vergehen können demnach eine gehörige Portion Ärger mit sich bringen. Doch wie stehen die Deutschen dazu, dass der Staat mit Blitzern Verstöße ahndet und wissen sie, dass man gegen Bußgelder vorgehen kann? Eine aktuelle Umfrage des Meinungs­for­schungs­in­stituts YouGov unter 2000 Menschen ist diesen Fragen auf den Grund gegangen.

Mann öffnet einen gelben Briefumschlag mit einem Bußgeldbescheid. Er ist erschrocken, wie viele anderen Menschen in Deutschland wusste er nicht, dass er sich über Geblitzt.de helfen lassen kann.
Geblitzt.de

Geschwin­dig­keits­ver­stöße sind der unange­fochtene Spitzenreiter

Auf die Frage, ob man schon mal einen Bußgeld­be­scheid erhalten hat, antwor­teten 85 Prozent mit Ja. Davon wiederum haben 84 Prozent einen Bußgeld­be­scheid wegen eines Geschwin­dig­keits­ver­stoßes erhalten, 49 Prozent wegen Falsch­parkens und 10 Prozent aufgrund eines Rotlicht­ver­gehens. Weitere 6 Prozent hielten den Mindest­ab­stand nicht ein und 4 Prozent wurden mit dem Handy am Steuer erwischt.

Bußgelder als sinnvolles Mittel der Sanktion

Vielleicht eher unerwartet erweist sich die Antwort auf die Frage, ob Bußgelder bei Verstößen im Straßen­verkehr grund­sätzlich befür­wortet werden. So stimmen dem 84 Prozent zu, während lediglich 11 Prozent mit Bußgeldern als Sankti­ons­mittel ein Problem haben.

Etwas anders sieht es bei der Frage nach dem Vertrauen in die Recht­mä­ßigkeit von Bußgeld­be­scheiden aus. Dieses ist nur bei rund 50 Prozent eher groß, während 30 Prozent ein gerin­geres Vertrauen in die Arbeit der Bußgeld­be­hörden haben.

Mehr als zwei Drittel sprechen sich für Blitzer aus

In Bezug auf die Frage nach der Sinnhaf­tigkeit von Radar­fallen, sagten 71 Prozent der Befragten, dass Blitzer ihre Berech­tigung haben, um Verstöße im Straßen­verkehr ahnden zu können. 25 Prozent hingegen halten nichts von Messgeräten. 

Wenn es um die Gründe geht, warum der Einsatz von Blitzern gerecht­fertigt ist, steht die Vermeidung von Unfällen mit 66 Prozent an erster Stelle. Danach folgen die Förderung der Ordnung im Straßen­verkehr (64 Prozent), Abschre­ckung (60 Prozent), ein sinnvolles „Erzie­hungs­mittel“ (57 Prozent), eine Einnah­me­quelle für den Staat (32 Prozent) und die Vermeidung von Staus (9 Prozent).

Die Gegner hingegen empfinden das Blitzen als Abzocke (79 Prozent), halten Blitzer für wirkungslos (37 Prozent), unnötig (22 Prozent) oder sehen in ihnen eine Einschränkung der persön­lichen Freiheit (13 Prozent).

58 Prozent wissen nicht, dass man sich gegen Bußgeld­vor­würfe wehren kann

Darüber hinaus wurden die schon mal wegen überhöhter Geschwin­digkeit geblitzten Umfra­ge­teil­nehmer gefragt, ob sie ihr Fahrver­halten nach Erhalt eines Bußgeld­be­scheides geändert haben. Dies bejahen 43 Prozent, während 14 Prozent ihren Fahrstil beibe­halten. 41 Prozent verweisen darauf, dass der Geschwin­dig­keits­verstoß bei ihnen nur eine Ausnahme gewesen sei.

Auch inter­essant: 58 Prozent der Deutschen wissen gar nicht, dass man sich gegen Bußgeld­be­scheide zur Wehr setzen kann. Anderen hingegen ist das bekannt, aber sie wünschen sich Unter­stützung bei der Anfechtung der Vorwürfe.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: wiwo.de