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Klima­ak­ti­visten montieren Schilder für die Aufhebung der Geschwin­dig­keits­be­grenzung ab

Die Aktivisten der Gruppe Extinction Rebellion haben wieder zugeschlagen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, mussten im Großraum Berlin und Brandenburg dieses Mal Verkehrs­schilder zur Aufhebung von Tempo­limits für den Protest herhalten. Die Verkehrs­schilder wurden von den Umwelt­ak­ti­visten inner­städ­tisch im Bereich der Polizei­di­rektion Ost sowie auf der A9 und A10 kurzerhand abmontiert.

Auf einer Autobahn in Berlin wurden Verkehrsschilder von Umweltaktivisten entfernt.
ANGHI / shutterstock.com

Tempo­limit nachdrücklich gefordert

Wie ein Sprecher von Extinction Rebellion verlauten ließ, will die Gruppe mit ihrer Aktion gegen das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium protes­tieren. So ist Minister Volker Wissing (FDP) bislang gegen ein generelles Tempo­limit auf Autobahnen.

Eine bundes­weite Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 120 km/h auf Autobahnen würde, so das Umwelt­bun­desamt, die gesamten CO₂-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahr­zeugen um circa 2,7 Prozent herun­ter­fahren. Bei fast 6 Prozent läge die Reduzierung sogar, wenn man das Tempo auf 100 km/h beschränken würde.

Geldstrafe für Klimaaktivistin

Dass solche Aktionen nicht ungestraft bleiben, zeigt das Beispiel der vierund­zwan­zig­jäh­rigen Maja W. aus Nürnberg. Diese hatte sich nach Infor­ma­tionen von BILD.de viermal in Berlin auf der Straße festge­klebt, um den Autoverkehr zu blockieren. Jetzt muss die Umwelt­ak­ti­vistin der „Letzten Generation“ eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro bezahlen, weil sie das Amtsge­richt Tiergarten wegen gemein­schaft­licher Nötigung und Wider­stand gegen Vollstre­ckungs­beamte zu 90 Tages­sätzen à 15 Euro verurteilte.

Grenze des legitimen Protests überschritten

Amtsrich­terin Susanne Wortmann begründete ihr Urteil damit, dass die Angeklagte straf­bares Verhalten an den Tag gelegt habe. Straßen­blo­ckaden würden ein erheb­liches Gefah­ren­po­tenzial mit sich bringen, was auch nicht durch die angestrebte Rettung des Klimas gerecht­fertigt werden könne. 

Insbe­sondere, da in Berlin bis Ende Dezember 18 Rettungs­fahr­zeuge durch das Festkleben an Straßen behindert worden sind, ist für die Richterin „die Grenze legitimen Protests überschritten: Blockie­rungen von Verkehrs­wegen können die Klima-Krise nicht besei­tigen. Straf­taten als Mittel politi­scher Ausein­an­der­set­zungen sind nicht gerecht­fertigt, nicht legitim, nicht akzeptabel.“

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Quellen: sueddeutsche.de , BILD.de