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Kriegs­flücht­linge mit nicht versi­cherten Fahrzeugen unterwegs

Ukrai­nische Menschen fliehen zu Hundert­tau­senden vor den russi­schen Invasoren. Auch nach Deutschland. Sind die Geflüch­teten dabei mit dem Pkw unterwegs, kann es natürlich auch zu einem Unfall im Straßen­verkehr kommen. Doch nicht alle der zur Flucht genutzten ukrai­ni­schen Fahrzeuge sind mit einer in Deutschland gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung versi­chert. Wer also haftet im Falle von möglichen Unfallschäden?

Auto welches einen Unfall gehabt hat.

Deutsche Versi­cherer mit Herz

In Anbetracht der Kriegs­ge­scheh­nisse in der Ukraine hat sich der Gesamt­verband der Deutschen Versi­che­rungs­wirt­schaft (GDV) zu einer großzü­gigen Lösung bereit­erklärt. Sollte ein ukrai­ni­sches Auto in einen Unfall verwi­ckelt und dabei nicht versi­chert sein, übernehmen die deutschen Versi­cherer anfal­lende Kfz-Haftpflichtschäden. Diese Regelung soll erst einmal bis zum 31. Mai dieses Jahres gelten.

Was können Flücht­linge von der GDV erwarten?

Im Detail bedeutet das Vorgehen, dass das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) die Schadens­re­gu­lierung übernimmt. Betroffene, die sich bei der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft mit Sitz in Berlin melden, haben Anspruch auf die jewei­ligen Mindest­de­ckungs­summen. Gemäß Aussage der GDV liegen diese bei 7,5 Millionen Euro für Perso­nen­schäden, bei 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und bei bis zu 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Ein wichtiges Signal! So müssen die ohnehin durch den Krieg schwer gebeu­telten Ukrainer nun nicht auch noch damit rechnen, bei einem Unfall zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie keine Inter­na­tionale Versi­che­rungs­karte für Kraft­verkehr oder eine speziell geschlossene Grenz­ver­si­cherung haben.

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Quellen: t-online.de