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Was im Stau erlaubt ist und was man auf keinen Fall machen sollte

Ein Stau kann an den Nerven zehren – insbe­sondere, wenn beim Warten kein Ende in Sicht ist. Doch darf man das Fahrzeug verlassen, um sich zu erleichtern oder einfach die Beine zu vertreten? Eine Übersicht über Dos and Don'ts im Stau hat FOCUS Online zusammengefasst.

Verhaltensregeln im Stau – ist Aussteigen erlaubt

Aussteigen verboten, aber die Ausnahme bestätigt die Regel!

Das Verlassen des Autos in einem Stau ist grund­sätzlich nicht erlaubt, es sei denn, der Fahrer muss aussteigen, um eine Unfall­stelle abzusi­chern. Daher ist das Aussteigen, um auf Toilette zu gehen oder um sich bei großer Hitze etwas abzukühlen, eigentlich tabu. Häufig aber lässt die Polizei Kulanz walten, wenn sich der Stau als besonders langwierig herausstellt.

Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Fahrzeug­insassen in der Nähe ihres Autos bleiben, um Einsatz- und Rettungs­fahr­zeugen nicht im Weg zu stehen. Wer im Auto bleibt, um hinter dem Steuer ein Nickerchen zu machen, verhält sich ebenso regel­widrig, da er andere Verkehrs­teil­nehmer gefährden könnte.

Rettungs­gasse bilden

Um Polizei, Feuerwehr und Kranken­wagen freie Bahn zu schaffen, sollte zudem eine Rettungs­gasse gebildet werden, sobald sich abzeichnet, dass der Verkehr zum Still­stand kommt. Bei einer Straße mit zwei Fahrstreifen muss die Mitte zwischen den beiden Spuren freige­lassen werden, bei einer dreispu­rigen Straße wie auf der Autobahn ist die äußerste linke sowie die rechts daneben liegende Fahrspur freizu­lassen. Zuwider­hand­lungen können ein einmo­na­tiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro nach sich ziehen.

Überhol­verbot im Stau?

In einem Stau darf man rechts überholen, wenn das Fahrzeug links daneben steht bzw. maximal 60 km/h fährt. Steht das Auto, ist das Überholen mit höchsten 20 km/h erlaubt. Wenn das Auto auf dem linken Streifen in Bewegung ist, darf man maximal mit 20 km/h mehr auf dem Tacho überholen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Absolut verboten ist auch im Stau das Befahren des Stand­streifens, um schneller voran­zu­kommen. Das kann mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie mit einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister sanktio­niert werden.

Finger weg vom Handy!

Auch das Mobil­te­lefon in der Hand ist für einen im Stau stehenden Fahrer bei laufendem Motor nicht erlaubt. Handy­ver­stöße können mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro richtig teuer werden. Zudem drohen bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: focus.de