Was Sie über die Sanktionen infolge von Parkvergehen wissen sollten
Falschparkern droht je nach Schwere des Vergehens ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro oder sogar ein Bußgeld von maximal 110 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann mit der Sanktion einhergehen. Was passiert, wenn man nicht bezahlt und ob ein Parkknöllchen auch verjähren kann, hat das Nachrichtenportal T-Online genauer unter die Lupe genommen.
Wie man einen Strafzettel bezahlt
Will man die Strafe direkt begleichen, muss die Zahlung an die auf dem Knöllchen angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Dabei sollte der Verwendungszweck zwecks Zuordnung der Zahlung nicht vergessen werden. Je nach Bundesland kann ein Verwarnungsgeld auch in bar bezahlt werden.
Knöllchen auf privaten Parkplätzen
Auch auf privaten Parkplätzen, wie die auf einem Supermarktgelände, können Strafzettel erteilt werden. Allerdings muss der Betreiber den Autofahrer auf einem gut sichtbaren Schild darüber informieren, wie lange er sein Fahrzeug parken darf und ob er eine Parkscheibe benötigt. Bei Verstößen kommt auf den Betroffenen zwar kein öffentliches Verwarnungsgeld zu, dafür aber eine Vertragsstrafe, die laut gängiger Rechtsprechung ebenfalls zu entrichten ist.
Hinweise zum Anwohnerparkausweis
Mit einem Anwohnerparkausweis hat man die Erlaubnis, auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken. Jedoch sollte der Ausweis gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe befestigt sein. Kommt es zu einer Kontrolle und die Mitarbeiter des Ordnungsamts finden keinen Ausweis oder unlesbare Angaben vor, können diese auch hier einen Strafzettel ausstellen.
Strafzettel ignorieren? Keine gute Idee
Wer das Knöllchen hinter der Windschutzscheibe einfach ignoriert oder schlichtweg vergisst, das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche zu bezahlen, erhält in der Regel Post von der Bußgeldstelle. In diesem Fall muss der Betroffene nicht mehr nur ein Verwarnungs-, sondern ein Bußgeld bezahlen. Eine Gebühr in Höhe von 28,50 Euro kommt zumeist noch obendrauf.
Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe
Allerdings kann man auch bei einem Parkverstoß Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen und muss je nach Entscheidung des Gerichts entweder kein Bußgeld bezahlen oder mit weiteren Kosten – wie Mahngebühren und Gerichtskosten – rechnen, wenn die Zahlungsaufforderung weiterhin Bestand hat. Die Möglichkeit eines Einspruchs besteht natürlich auch, wenn der Parkverstoß – falls man zum Beispiel länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Geh- oder Radweg parkt – direkt zu einem Bußgeldbescheid führt.
Was bei einer Verjährung passiert
Wenn die Bußgeldbehörde jedoch drei Monate nach dem Verstoß immer noch keinen Bußgeldbescheid erlassen hat, tritt die Verjährung ein und die Strafen wie ein Bußgeld oder Punkte werden hinfällig. Allerdings kann diese Frist, wie etwa durch die Zustellung eines Anhörungsbogens, auch unterbrochen und damit verlängert werden.
Bußgeldkatalog Parkverstöße
Seitdem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im Oktober 2021 sind die Sanktionen für Parkverstöße gestiegen. In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:
Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkt(e) |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | Parken | 35 € | - |
… mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | Parken im Halteverbot | 25 € | - |
… mit Behinderung | 40 € | - | |
… länger als 1 h | 40 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - | |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | Parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt | |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | Parken | 55 € | - |
… dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt | Parken | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… mit Gefährdung | 80 € | - | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
… länger als 3 h | 70 € | - | |
… länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | Parken | 20 € | - |
… Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - | |
… Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - | |
… bis zu 2 h | 30 € | - | |
… bis zu 3 h | 35 € | - | |
… länger als 3 h | 40 € | - | |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | - | |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halteverstöße . |
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Quelle: t-online.de