In diesen Fällen dürfen Sie auf der Autobahn auch rechts überholen
Wer auf der Autobahn rechts überholt, muss laut Bußgeldkatalog mit mindesten 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen – gefährdet man doch mit einem solchem Überholmanöver die Sicherheit im Straßenverkehr. Daher besagt § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass eigentlich nur links überholt werden darf. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie T-Online zu berichten weiß.
Stockender Verkehr
Geht es im stockenden Verkehr nicht wirklich voran und es kann maximal 60 km/h gefahren werden, darf man andere Verkehrsteilnehmer sowohl auf der rechten Spur als auch auf der Mittelspur bedenkenlos überholen. Doch aufgepasst: Es ist nicht erlaubt, dabei mehr als 20 km/h schneller als die Fahrzeuge zu sein, an denen man vorbeizieht.
Abzweigende Fahrstreifen
Eine weitere Ausnahme vom Rechtsüberholverbot sind abzweigende Fahrstreifen. Grenzt eine breite Markierung die beiden Fahrstreifen eindeutig voneinander ab, darf schneller gefahren werden als die Autos auf dem linken Fahrstreifen. Bei einer Autobahnausfahrt jedoch gilt dies – abgesehen von der Situation eines Staus – nicht.
Beschleunigungsstreifen vs. Standstreifen
Wer hingegen auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, um auf eine Autobahn zu gelangen, kann andere Fahrzeuge auf dem linken Streifen überholen, um sich dort einzufädeln. Sobald allerdings der Beschleunigungsstreifen in einen Standstreifen mündet, muss dieser mit dem Fahrzeug verlassen werden. Den Standstreifen zu befahren, um etwa im Stau schneller voranzukommen, ist grundsätzlich verboten und kann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
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Quelle: t-online.de