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Nicht immer darf bei einer grünen Ampel aufs Gaspedal getreten werden

Grün ist nicht gleich Grün. Das zumindest sollte man bei der Inter­pre­tation der Farbe einer Ampel im Straßen­verkehr beachten. So gibt es eine Reihe von Verkehrs­si­tua­tionen, in denen eine grüne Ampel nicht gleich freie Fahrt bedeutet. Anders­herum darf – oder sogar muss – eine Verkehrs­ampel unter bestimmten Umständen auch bei Rot überfahren werden.

Straßenverkehr mit grünen Ampeln. Ob immer gefahren werden darf, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Sache mit dem Rückstau

Wer über eine grüne Ampel fährt, obwohl der dichte Verkehr erahnen lässt, dass man in der Folge zum Stehen kommt und die Autos auf der dann wieder freige­ge­benen kreuzenden Spur behindern könnte, verhält sich verkehrs­widrig. Hierfür kann ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro ausge­sprochen werden.

Von Grün auf Rot

Auch das Links­ab­biegen an einer Ampel birgt gewisse Risiken. Fährt man über die Halte­linie, kommt aber nicht recht­zeitig zum Abbiegen, weil der Vordermann die Abbie­gespur noch blockiert, kann es passieren, dass man zwischen Halte­linie und kreuzender Fahrbahn feststeckt. In diesem Fall sollte jedoch das Fahrzeug – um eine Gefährdung der sich dahinter befin­denden Verkehrs­teil­nehmer zu vermeiden – nicht zurück­ge­setzt werden.

Statt­dessen gilt es, auf die nächste Grünphase zu warten, um dann in Ruhe abbiegen zu können. Auch wenn die Ampel inzwi­schen auf Rot gestellt hat, ist hierbei kein Bußgeld zu erwarten.

Das Zusatz­zeichen und die zweite Haltelinie

Manche Ampeln sind mit dem Zusatz­zeichen „bei Rot hier halten“ versehen, wenn zum Beispiel vor der Ampel­anlage noch eine Einmündung nach rechts führt. Neben der eigent­lichen Halte­linie gibt es also noch eine zweite, vorge­zogene Linie, an der man stoppen muss. Andern­falls wird ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Befindet sich diese zweite Linie nicht auf der Fahrbahn, dient das Zusatz­zeichen lediglich als Empfehlung.

Wann man bei Rot fahren darf

Doch auch bei einer roten Ampel gibt es Ausnahmen, welche die Regel bestä­tigten. So muss ein Autofahrer angesichts sich nähernder Rettungs- und Polizei­fahr­zeuge unbedingt Platz machen und darf dabei sogar ein kleines Stück über die Halte­linie fahren. Auch eine offen­sichtlich kaputte Ampel, die nach rund fünfmi­nü­tigem Halten keine Grünphase mehr anzeigt, darf vorsichtig überquert werden.

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Quellen: merkur.de , echo24.de