Nichtbeachtung des X-Schildes kann Autofahrer teuer zu stehen kommen
Auch alten Hasen im Straßenverkehr ist nicht immer jedes Schild bekannt. Das wundert angesichts der rund 600 verschiedenen Verkehrszeichen der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Ein nicht jedem geläufiges Hinweisschild ist das Zeichen mit dem roten X. Warum man diesem besser Folge leisten sollte, erklärt das Technikmagazin CHIP.
Weiterfahrt verboten!
Das elektronische Schild mit dem rot leuchtenden X läuft offiziell unter dem Namen „gekreuzte Schrägbalken“ und bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass eine Weiterfahrt für Verkehrsteilnehmer auf der betroffenen Autobahn-Fahrspur nicht mehr zulässig ist. Damit der jeweilige Kraftfahrer aber nicht völlig unvorbereitet stehen bleiben muss, wird er schon vorher durch gelbe Pfeile darauf aufmerksam gemacht, dass er die Fahrspur zu wechseln hat.
X-Schild als Unfallprävention
Das X-Schild hat stets einen guten Grund. So soll es verhindern, dass Autofahrer mit einer darauf folgenden Gefahrenstelle, wie die einer Baustelle oder eines Unfalls, kollidieren. Wer aber trotzdem weiterfährt und erst im letzten Moment die Fahrbahn wechselt, verstößt gegen die StVO und gefährdet möglicherweise Personen wie Rettungskräfte oder Unfallbeteiligte, die sich an der Gefahrenstelle befinden.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Dementsprechend hoch können die Sanktionen bei Missachtung des X-Schildes ausfallen. So erwarten den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung von Personen fallen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot an. Kommt es zu einem Unfall, bleibt es bei zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot, während die Geldbuße auf 240 Euro ansteigt.
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Quelle: chip.de