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Nicht­be­achtung des X-Schildes kann Autofahrer teuer zu stehen kommen

Auch alten Hasen im Straßen­verkehr ist nicht immer jedes Schild bekannt. Das wundert angesichts der rund 600 verschie­denen Verkehrs­zeichen der deutschen Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht. Ein nicht jedem geläu­figes Hinweis­schild ist das Zeichen mit dem roten X. Warum man diesem besser Folge leisten sollte, erklärt das Technik­ma­gazin CHIP.

Fahrzeug fährt auf der Autobahn in Richtung eines X-Schildes und muss die Fahrbahn ändern.
Petair / shutterstock.com

Weiter­fahrt verboten!

Das elektro­nische Schild mit dem rot leuch­tenden X läuft offiziell unter dem Namen „gekreuzte Schräg­balken“ und bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass eine Weiter­fahrt für Verkehrs­teil­nehmer auf der betrof­fenen Autobahn-Fahrspur nicht mehr zulässig ist. Damit der jeweilige Kraft­fahrer aber nicht völlig unvor­be­reitet stehen bleiben muss, wird er schon vorher durch gelbe Pfeile darauf aufmerksam gemacht, dass er die Fahrspur zu wechseln hat.

X-Schild als Unfallprävention

Das X-Schild hat stets einen guten Grund. So soll es verhindern, dass Autofahrer mit einer darauf folgenden Gefah­ren­stelle, wie die einer Baustelle oder eines Unfalls, kolli­dieren. Wer aber trotzdem weiter­fährt und erst im letzten Moment die Fahrbahn wechselt, verstößt gegen die StVO und gefährdet mögli­cher­weise Personen wie Rettungs­kräfte oder Unfall­be­tei­ligte, die sich an der Gefah­ren­stelle befinden.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Dementspre­chend hoch können die Sanktionen bei Missachtung des X-Schildes ausfallen. So erwarten den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung von Personen fallen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot an. Kommt es zu einem Unfall, bleibt es bei zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot, während die Geldbuße auf 240 Euro ansteigt.

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Quelle: chip.de