• Lesedauer:3 min Lesezeit

Wissens­wertes zur Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr

E-Scooter erfreuen sich längst auch in deutschen Städten großer Beliebtheit. Doch die elektro­be­trie­benen Roller sind nicht ohne Regelwerk. Was man bei der Benutzung eines E-Scooters im Straßen­verkehr beachten muss, hat das MDR Magazin BRISANT zusammengefasst.

Mann stürzt mit einem E-Scooter auf einem Gehweg.
Andrey_Popov 7 shutterstockc.com

Gesetz­liche Vorschriften

Zwar benötigt man keine Fahrerlaubnis, um sich mit einem E-Scooter auf öffent­lichen Straßen fortzu­be­wegen – verkehrs­sicher aber muss das Elektro­kleinst­fahrzeug sein, weshalb Bremsen, eine Klingel und eine Beleuch­tungs­anlage unerlässlich sind. Zudem ist die selbst­kle­bende Haftpflicht-Versicherungsplakette Pflicht, da eine Versi­cherung für E-Scooter unerlässlich ist.

Darüber hinaus beträgt das Mindest­alter für die Nutzung eines E-Scooters 14 Jahre und man darf nicht auf dem Bürger­steig, sondern nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren, wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Auch ist es verboten, auf einem E-Scooter zu zweit zu fahren. Eine Helmpflicht gibt es hingegen nicht, auch wenn die hohen Unfall­zahlen – laut Polizei insgesamt 5.535 in 2021 – dafür sprechen, dass diese sinnvoll wäre.

Kosten der Versicherung

Die Haftpflicht­ver­si­cherung für E-Scooter beläuft sich auf einen Betrag ab 25 Euro pro Jahr. Jüngere Fahrer müssen zumeist mehr bezahlen als ältere. Zu beachten ist auch, dass die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, weshalb man im Idealfall auch eine Unfall­ver­si­cherung für sich selbst abschließen sollte. Wer sich den E-Scooter nicht nur mietet, sondern im Besitz eines eigenen Rollers ist, kann mit einer Kasko­ver­si­cherung dafür sorgen, dass diese bei Diebstahl für die Kosten aufkommt.

Wo man den E-Scooter parken darf

Dass viele E-Scooter bereits das Stadtbild verschandeln, wenn sie nach der Nutzung einfach achtlos in die Ecke geschmissen werden, hat bereits für viel Aufregung gesorgt. Eigentlich aber müssen sie – ohne Fußgänger zu behindern – am Straßenrand oder auf dem Gehweg sorgsam abgestellt werden. Bei der Mitnahme in Bus und Bahn können die jewei­ligen Anbieter übrigens Aufpreise verlangen oder die Mitnahme zu Haupt­ver­kehrs­zeiten sogar untersagen.

Wann ein Bußgeld fällig wird

Wie bei anderen Fahrzeugen, kann auch ein Verstoß mit dem E-Scooter gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung mit Bußgeldern sanktio­niert werden. So kostet es 70 Euro, wenn man dabei erwischt wird, ohne Allge­meine Betriebs­er­laubnis zu fahren. Das Fehlen des Versi­che­rungs­auf­klebers wird mit 40 Euro in Rechnung gestellt und wer kein Licht hat, zahlt immerhin noch 20 Euro. Neben­ein­ander oder auf nicht zuläs­sigen Verkehrs­flächen fahren kann bis zu 30 Euro kosten.

Deutlich teurer wird das Fahren unter Alkohol­ein­fluss. Die Bestim­mungen für E-Scooter orien­tieren sich nämlich an den 0,5-Promillegrenzen für Kraft­fahr­zeuge. Wer betrunken fährt, muss also mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: mdr.de