• Lesedauer:4 min Lesezeit

Umwelt- und Verkehrs­ver­bände sowie Polizei wollen Tempo 100 auf der Autobahn

Ist das die berühmte „German Angst“? Ein Zweck­bündnis verschie­dener Umwelt- und Verkehrs­ver­bände sowie der Gewerk­schaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen (GdP NRW) hat sich für ein allge­meines Tempo­limit in Deutschland ausge­sprochen. Mit Tempo 100 auf Autobahnen, Tempo 80 außerorts und Tempo 30 innerorts sollen die Emissionen gesenkt und die Zahl der Verkehrs­un­fälle reduziert werden. Die GdP NRW bringt aber auch ein neues Argument ins Spiel: Die Angst vor der Reichweite.

Tempolimit, gefordert von der Polizeigewerkschaft.
Lutsenko_Oleksandr / shutterstock.com

Deutschland: Letzte Bastion der freien Fahrt?

Der „deutsche Sonderweg“ bezieht sich anscheinend auch auf Autobahnen. Immer wieder wird in den Medien Deutschland als das einzige Land ohne allge­meines Tempo­limit genannt – abgesehen von der briti­schen Steueroase Isle of Man oder Ländern wie Afgha­nistan oder Nordkorea.

Dieser unfaire Schurkenstaaten-Vergleich ist aber eher eine Polemik. Dass Befür­worter einer allge­meinen Höchst­ge­schwin­digkeit für ihre Argumen­tation gerne in die Trick­kiste greifen, zeigt auch ein aktueller Vorstoß verschie­dener Umwelt- und Verkehrs­ver­bände sowie der Polizei.

Neue Runde im Streit ums Tempo­limit: Die Elektro­mo­bi­lität ist schuld

Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH), die GdP NRW, der ökolo­gische Verkehrsclub VCD, der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutschland (BUND), die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) und Changing Cities fordern aktuell - mal wieder - die sofortige Einführung eines flächen­de­ckenden Tempo­limits in Deutschland.

Die Argumente dafür sind so alt wie die Diskussion selbst: Weniger Verbrauch durch weniger Geschwin­digkeit gleich mehr Klima­schutz und weniger Verkehrstote. Die Argumente dagegen auch: Strecken ohne Tempo­limit in Deutschland werden immer rarer.

Während die Umwelt- und Verkehrs­ver­bände vor allem mit Emissionen und der Verkehrs­si­cherheit argumen­tieren, zieht die nordrhein-westfälische Polizei­ge­werk­schaft nun das Elektroauto bezie­hungs­weise die grassie­rende Reich­wei­ten­angst aus dem Hut.

Ihr Vorsit­zender, Michael Mertens, erklärt: „Wer mehr Elektro­mo­bi­lität auf den Autobahnen ohne zusätz­liche Sicher­heits­ri­siken will, muss dafür sorgen, dass der Verkehrs­fluss stärker harmo­ni­siert wird. Das geht nur durch ein Tempo­limit. Elektro­fahr­zeuge lassen sich nicht ohne drama­tische Verkürzung der Reich­weite mit Geschwin­dig­keiten über 130 km/h bewegen. Dadurch verändert sich der Verkehrs­fluss auf den Autobahnen und einzelne deutlich schnellere Fahrzeuge stellen ein immer größeres Unfall­risiko dar.“

Mythos Elektro-Schleicher

Mertens erweckt hier den Eindruck, zu langsame E-Fahrzeuge bezie­hungs­weise deren nervöse Fahrer würden den Verkehrs­fluss behindern – daher brauche es ein Tempolimit.

Bei Geschwin­dig­keiten von mehr als 140 km/h steigt der Verbrauch nach Angaben des ADAC jedoch sowohl bei Elektro­autos als auch bei Verbrennern signi­fikant an. Ein Mittel­klas­se­wagen mit Verbren­nungs­motor etwa verbrauche ab 160 km/h bis zu zwei Drittel mehr Kraft­stoff. Vor allem der Luftwi­der­stand sorgt bei hohen Geschwin­dig­keiten für einen großen Sprit­durst des Motors.

Auf focus.de bringt es ein Autor auf den Punkt: Der Verkehrs­fluss auf Autobahnen werde nicht von schlei­chenden Elektro-Pkw bedroht, für die es zudem keine Belege gebe. Vielmehr seien Fahrzeuge, die ihre Geschwin­digkeit nicht an die Verkehrs­ver­hält­nisse anpassen ein Risiko für die Verkehrs­si­cherheit. Die Elektro­mo­bi­lität tauge nicht als Argument für ein Tempolimit.

In die E-Auto-Falle getappt

Wieso gerade die Gewerk­schaft der Polizei im einwoh­ner­stärksten Bundesland der Republik diese alte Verkehrs­weisheit durch­ein­an­der­bringt, sagt vielleicht mehr über den Stand des E-Autos in Deutschland aus als über den Sinn eines Tempolimits.

Dass scheinbar auch Verkehrs­experten der Polizei­ge­werk­schaft in diese E-Falle getappt sind und sich ungewöhn­li­cher­weise mit Umwelt­ver­bänden zusam­men­getan haben, um ein Tempo­limit zu fordern, verwundert. Daher gilt es, Vorwürfe von Staat, Behörden und Beamten (siehe Bußgeld­be­scheid) stets kritisch infrage zu stellen und zu überprüfen.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: focus.de