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Wer sein Auto an der falschen Stelle parkt, muss bei seiner Rückkehr zum Fahrzeug mit einer bösen Überra­schung rechnen. Je nach Situation ist es nämlich mit einem Knöllchen nicht getan. Hier erfahren Sie, was man wissen sollten, wenn das Auto statt­dessen sogar abgeschleppt wurde.

Auto wird von einem Abschleppdienst abgeschleppt.

Abgeschleppt oder geklaut?

Wurde Ihr Auto abgeschleppt, empfiehlt das Technik­ma­gazin Chip folgende Aspekte zu bedenken. Wenn Sie sich vollständig sicher sind, dass das Fahrzeug nicht mehr an seinem Abstell­platz befindet, muss die örtliche Polizei­dienst­stelle verständigt werden. Diese kann ihnen mitteilen, auf welchem Autohof der Abschlepp­dienst ihren Wagen gebracht hat. Wurde das Auto laut Aussage der Polizei hingegen gar nicht abgeschleppt, sollten Sie das Fahrzeug direkt als gestohlen melden.

Abschlepp­kosten und ein Bußgeld on top!

Die Kosten für das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs belaufen sich je nach Wohnort auf rund 300 Euro. Darin enthalten sind auch die kurzzei­tigen Verwah­rungs­kosten. Diese können sich jedoch auch erhöhen, wenn Sie sich mit dem Abholen Ihres Autos zu viel Zeit lassen.

Bezahlen müssen Sie die Abschlepp­gebühr in der Regel direkt beim zustän­digen Abschlepp­dienst. Es kann aber auch vorkommen, dass die Polizei für dessen Kosten aufge­kommen ist und sich an den Fahrer wenden, um die Gebühren wieder einzutreiben.

Zusätzlich zu den Abschlepp­kosten kommt je nach Schwere des Parkver­stoßes noch ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Höhe von 10 bis 110 Euro hinzu. So kann es zum Beispiel besonders teuer werden, wenn Sie eine Feuer­wehr­zu­fahrt zuparken und in der Folge die Rettungs­fahr­zeuge behindert werden.

Langzeit­parker aufgepasst!

Zumeist weisen entspre­chende Verkehrs­schilder darauf hin, ob sie an Ort und Stelle parken dürfen. Parkver­bots­zonen können aber auch temporär einge­richtet werden. Parken Sie ihr Fahrzeug und lassen es über Tage oder Wochen stehen – und innerhalb dieses Zeitraums wird etwa eine Baustelle in Betrieb genommen – gilt das Auto als falsch geparkt und kann daher auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.

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Quelle: chip.de