Gewusst wie: Beim Abbiegen und Spur wechseln richtig blinken
Über das korrekte Setzen des Blinkers machen sich die meisten Autofahrer keinen Kopf. Doch auch hier gibt es Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO), damit es nicht zu einem Unfall kommt. Das Nachrichtenportal rosenheim24.de erklärt, worauf man im Detail achten muss und welche Folgen bei Zuwiderhandlung drohen.
Mit dreimal Blinken auf der sicheren Seite
Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Wechsel des Fahrstreifens rechtzeitig und deutlich angekündigt werden – ganz gleich, ob man abbiegen oder überholen will und wie hoch oder gering das Verkehrsaufkommen ist. Über die Dauer des Blinkens wird in der StVO hingegen keine Angabe gemacht.
Als Faustformel sollte man sich stattdessen merken, dreimal zu blinken, um andere Autofahrer vor dem Ausscheren zu warnen. Bei neueren Fahrzeugen sorgen die sogenannten Komfortblinker beim Antippen dafür, dass der Blinker automatisch dreimal in Folge aufleuchtet. Wer hingegen von der Autobahn abfahren will, sollte den Blinker länger betätigen, da man in diesem Fall nicht nur die Spur wechselt, sondern die Straße verlässt.
Sonderfälle Kreisverkehr und Vorfahrtstraße
Anders verhält es sich beim Einfahren in den Kreisverkehr. Hier sollte man den Blinker ausdrücklich nicht setzen, während man ihn beim Ausfahren dann doch wieder betätigen muss. Auch eine abknickende Vorfahrtstraße ist die Ausnahme der Regel. Will man der Vorfahrtsstraße folgen, muss man blinken, nicht aber, wenn man geradeaus weiterfährt.
Sanktionen bei Verstößen
Auch für das Unterlassen des Blinkens hat der Bußgeldkatalog eine Strafe vorgesehen. Wer das Blinken vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Ein defekter Blinker kostet mit 15 Euro noch etwas mehr. Kommt es infolge des Nicht-Blinkens zu einer Gefährdung, fallen 30 Euro an, bei Sachbeschädigung sogar 35 Euro.
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Quelle: rosenheim24.de