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Gewusst wie: Beim Abbiegen und Spur wechseln richtig blinken

Über das korrekte Setzen des Blinkers machen sich die meisten Autofahrer keinen Kopf. Doch auch hier gibt es Vorgaben der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), damit es nicht zu einem Unfall kommt. Das Nachrich­ten­portal rosenheim24.de erklärt, worauf man im Detail achten muss und welche Folgen bei Zuwider­handlung drohen.

Autofahrerin symbolisiert einen Fahrspurwechseln durch das Setzen eines Blinkers.
Roman Samborskyi / shutterstock.com

Mit dreimal Blinken auf der sicheren Seite

Laut Straßen­ver­kehrs­ordnung muss ein Wechsel des Fahrstreifens recht­zeitig und deutlich angekündigt werden – ganz gleich, ob man abbiegen oder überholen will und wie hoch oder gering das Verkehrs­auf­kommen ist. Über die Dauer des Blinkens wird in der StVO hingegen keine Angabe gemacht.

Als Faust­formel sollte man sich statt­dessen merken, dreimal zu blinken, um andere Autofahrer vor dem Ausscheren zu warnen. Bei neueren Fahrzeugen sorgen die sogenannten Komfort­blinker beim Antippen dafür, dass der Blinker automa­tisch dreimal in Folge aufleuchtet. Wer hingegen von der Autobahn abfahren will, sollte den Blinker länger betätigen, da man in diesem Fall nicht nur die Spur wechselt, sondern die Straße verlässt.

Sonder­fälle Kreis­verkehr und Vorfahrtstraße

Anders verhält es sich beim Einfahren in den Kreis­verkehr. Hier sollte man den Blinker ausdrücklich nicht setzen, während man ihn beim Ausfahren dann doch wieder betätigen muss. Auch eine abkni­ckende Vorfahrt­straße ist die Ausnahme der Regel. Will man der Vorfahrts­straße folgen, muss man blinken, nicht aber, wenn man geradeaus weiterfährt.

Sanktionen bei Verstößen

Auch für das Unter­lassen des Blinkens hat der Bußgeld­ka­talog eine Strafe vorge­sehen. Wer das Blinken vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Ein defekter Blinker kostet mit 15 Euro noch etwas mehr. Kommt es infolge des Nicht-Blinkens zu einer Gefährdung, fallen 30 Euro an, bei Sachbe­schä­digung sogar 35 Euro.

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Quelle: rosenheim24.de