Fahrverhalten im Rahmen der angepassten Geschwindigkeit
Wie schnell man als Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen unterwegs sein darf, wird durch das jeweilige Tempolimit festgelegt. Darüber hinaus gilt aber auch der Grundsatz der sogenannten angepassten Geschwindigkeit, an den sich jede Fahrerin und jeder Fahrer halten muss. In welchen Situationen die angepasste Geschwindigkeit zur Geltung kommt und welche Sanktionen bei Verstößen greifen können, erfahren Sie hier.
Die angepasste Geschwindigkeit bei Wind & Wetter
Ein Blick in § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Aufschluss über die Definition der angepassten Geschwindigkeit: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ Ein Aspekt dabei ist, dass Verkehrsteilnehmer ihr Tempo vor dem Hintergrund der aktuellen Sicht- und Wetterverhältnisse stets im Blick haben müssen.
Folglich ist zum Beispiel bei einer eingeschränkten Sicht von weniger als 50 Metern aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vorgeschrieben. Situationsbedingt muss bei extremen Wetter- und Witterungsbedingungen sogar noch langsamer gefahren werden. Als Orientierungspunkt gilt auch hier gemäß StVO: Es darf immer „nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“
Geschwindigkeit anpassen an den Straßenzustand
Ebenfalls in § 3 Absatz 1 der StVO wird darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse angepasst werden muss. Einem Bahnübergang, Baustellen und Kurven ist daher genauso Rechnung zu tragen wie einer Steigung und der Fahrbahnbreite. Bezüglich des letztgenannten Punktes gilt sogar: „Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“
Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen?
Außerdem spielt es eine wichtige Rolle, ob besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer zugegen sein könnten. Ist etwa ein Fußgängerübergang, eine Schule oder ein Altersheim auf diesem Straßenabschnitt, muss der Fahrer bzw. die Fahrerin runter vom Gas gehen und sich in Bremsbereitschaft halten. Nur so werden Kinder, ältere Menschen sowie Fußgänger und Radfahrer im Allgemeinen nicht gefährdet. Auch die Verkehrsdichte, wie ein hohes Aufkommen an Fahrzeugen bei einem Stau oder im Berufsverkehr, ist bei der Einschätzung der korrekten Geschwindigkeit miteinzubeziehen.
Weitere Faktoren für die Anpassung der Geschwindigkeit
Darüber hinaus weist die Straßenverkehrsordnung darauf hin, dass auch die persönlichen Fähigkeiten der Fahrzeugführerin bzw. des Fahrzeugführers relevant in Bezug auf die erlaubte Geschwindigkeit sind. So sind zum einen der Gesundheitszustand und das Reaktionsvermögen von Bedeutung, zum anderen die bislang gesammelte Fahrpraxis.
Auch ist der Zustand des jeweiligen Fahrzeuges ein nicht zu unterschätzender Faktor. Wenn etwa Bremsen, Reifen, Scheibenwischer und Beleuchtung nicht in einwandfreiem Zustand sind, kann das Unfallrisiko durch die angepasste Geschwindigkeit minimiert werden.
Und zu guter Letzt ist auch bei einem voll beladenen Auto das Fahren mit angepasstem Tempo angesagt, da dessen Bremsweg länger als bei einem Fahrzeug mit weniger Gewicht ist. Auch hier gilt der rechtliche Hinweis der StVO, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht werden muss. Andernfalls ist das Tempo unverzüglich zu drosseln.
Verstöße & Strafen bei nicht angepasster Geschwindigkeit
Eine nicht angepasste Geschwindigkeit kann teuer werden. Hier werden für Straßenverkehrsteilnehmer wie Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Kommt es zu einem Unfall, schlagen 145 Euro zu Buche.
Wer ein Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern oder einen Kraftomnibus mit Fahrgästen fährt und die Geschwindigkeit nicht angepasst hat, erhält neben dem Punkt eine Bußgeldforderung in Höhe von 150 Euro, die im Falle einer Gefährdung auf 180 Euro, bei einem Unfall auf 217,50 Euro ansteigt.
Verstöße gegen die gesetzliche Regelung der angepassten Geschwindigkeit im Straßenverkehr werden stets mit einem Punkt im Fahreignungsregister sowie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 218 Euro sanktioniert.
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