Laut Gerichtsurteil höhere Strafen für SUVs bei Rotlichtverstößen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat ein denkwürdiges Urteil gefällt. So muss die Fahrerin eines Sport Utility Vehicles (SUV), die bei Rot über eine Ampel gefahren ist, nun 350 Euro anstelle der sonst üblichen 200 Euro bezahlen. Als Grund dafür führten die Richter an, dass SUVs größer, schwerer und damit gefährlicher als andere Pkw sind. Gegen das Urteil kann allerdings noch Revision eingelegt werden.
Was der Regelfall besagt
Die betroffene Person fuhr mit ihrem Kraftfahrzeug in Frankfurt am Main über eine rote Ampel in den Kreuzungsbereich hinein, nachdem die Rotphase bereits 1,1 Sekunden angedauert hatte, und wurde dabei geblitzt. Laut Bußgeldkatalog werden für einen solchen qualifizierten Rotlichtverstoß in der Regel 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.
Höheres Bußgeld für SUVs
Dass das Gericht das Bußgeld in diesem Fall auf 350 Euro anhob, begründete es in seinem Urteil vom 03.06.2022 (974 OWi 533 Js-OWi 18474/22) wie folgt: „Aufgrund der kastenförmigen Bauweise und den höher angeordneten Frontstrukturelementen stellt dieses Fahrzeug im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar.“
Diese Gefährdung sei hierbei vor dem Hintergrund der Regelungen des § 37 StVO besonders hoch, da Wechsellichtzeichen darauf abzielen würden, querende Verkehrsteilnehmern im Kreuzungsbereich der Lichtzeichenanlage vor einem Unfall zu schützen.
Sonderfall Lkw
Auch Lkw-Fahrer werden aufgrund der besonderen Gefahr, die von ihren Fahrzeugen ausgehen können, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsverstößen, härter sanktioniert. Während etwa ein Pkw- oder Motorrad-Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften bei 21-25 km/h über dem Tempolimit ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen muss, sind es beim Lkw-Fahrer bereits 240 Euro. Der eine Punkt im Fahreignungsregister wird für alle Verkehrsteilnehmer verhängt.
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Quelle: Amtsgericht Frankfurt Urteil