Blitzer-Modell steht im Verdacht, unter Einfluss von LED-Scheinwerfern falsche Messdaten zu liefern
Dass Blitzer-Techniken nicht immer fehlerfrei sind, ist hinlänglich bekannt. Laut Informationen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ haben Experten nun beobachtet, dass ein Messgerät im Tempo-80-Bereich an der A6 bei Ramstein-Miesenbach falsche Geschwindigkeitswerte berechnet haben soll. Der Grund dafür sei, dass der Blitzer durch die Beleuchtung von LED-Scheinwerfern gestört wird. Diese Vermutung könnte größere Kreise ziehen – stehen doch Geräte dieser Art nicht nur an vielen Stellen in der Pfalz, sondern auch im gesamten Bundesgebiet.
Falscher Seitenabstand
Aufgefallen war die vermeintliche Fehlmessung zunächst aufgrund eines falsch berechneten Seitenabstands vom betroffenen Fahrzeug zum Blitzer. Fachleute vom Saarbrücker Verkehrsgutachter-Büro VUT aus dem Saarland haben sich die Messdaten angeschaut und registriert, dass der Abstand nicht sechs, sondern mindestens neun Meter betragen müsste. Daraus schließen die Experten, dass auch bei der Bestimmung der Geschwindigkeit Fehler unterlaufen sein könnten.
Schweigsame Blitzer-Hersteller
Das Problem bei der Beweisbarkeit: Darüber, wie genau die Computerprogramme der Messanlagen ihre Ergebnisse berechnen, hüllen sich die Hersteller von Blitzern häufig in Schweigen. Bei dem hier vorliegenden Modell ES 3.0 werden jedoch zumindest die Ausgangsdaten der Kalkulation abgespeichert. Die so ermittelten 28.000 Werte führten zu der Erkenntnis, dass das Auto um sechs bis sieben km/h langsamer als vom Blitzer berechnet gefahren war.
LED-Scheinwerfer als Ergebnis der Ursachenforschung
Den Grund für die Fehlmessung vermuten die Experten in einer besonderen Eigenschaft des Modells ES 3.0. Dieses erkennt Bewegungen vor seiner Linse anhand von Helligkeitsveränderungen. Passieren den Blitzer Fahrzeuge mit bestimmten LED-Scheinwerfern, gibt es Probleme, da diese pulsieren und nicht gleichbleibend leuchten, was die Sensoren des Messgeräts verwirren könnte.
Die Problematik mit dem Blitzer-Typ ES 3.0 ist kein Einzelfall. Geblitzt.de hatte bereits 2018 darüber berichtet, dass das Modell nicht einwandfrei funktioniert, wenn es auf LED-Scheinwerfer von Autos trifft. Damals wurden in diesem Zusammenhang nach Informationen der „AUTOBILD“ zunächst mehrere Verfahren eingestellt bzw. Bußgelder reduziert.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe wies jedoch am 13. November 2018 (Az 2Rb 8 Ss 621/18) eine Klage mit der Begründung ab, dass es bei diesem Blitzer-Modell nicht zu Fehlmessungen, sondern lediglich zu erhöhten Annullationsraten kommen könne. Demnach erkenne das Gerät falsch gemessene Geschwindigkeiten und sortiere die geblitzten Autos sofort aus. In der Folge würden von den Behörden auch keine Bußgeldbescheide erlassen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: rheinpfalz.de