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Rasanter Anstieg in der Haupt­stadt von Verkehrs­teil­nehmern ohne Fahrerlaubnis

Nach Angaben von ZEIT ONLINE wurden in 2021 so viele Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis in Berlin und Brandenburg erwischt, wie seit zehn Jahren nicht mehr. Die zugrun­de­lie­gende Erhebung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg kam zu der Erkenntnis, dass es im Vergleich zu 2011 in Brandenburg eine Steigerung um 50 Prozent und in Berlin um immerhin noch 23,7 Prozent gab.

Autofahrer führt ein Fahrzeug ohne Führerschein in Berlin.

Mehr als 3600 Autofahrer vor Gericht 

Dabei wurden insgesamt 1904 Berliner und 1704 Fahrer aus Brandenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Fahren trotz Fahrverbots verur­teilt. Die überwie­gende Anzahl der betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmer waren Männern, während der Frauen­anteil auch in den Vergleichs­jahren deutlich unter 10 Prozent lag. Warum es zu einem solchen Anstieg der Verstöße kam, konnten sich weder die Statis­tiker noch die Polizei erklären. 

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann teuer werden

Grund­sätzlich sollte man wissen: Wer lediglich ohne das Führer­schein­do­kument beim Fahren ertappt wird, muss nur mit einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Sitzt man jedoch hinter dem Lenkrad ohne Fahrerlaubnis, begeht man sogar eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr sowie einer üppigen Geldbuße sanktio­niert werden. Auch eine Sperre für die Beantragung einer erneuten Fahrerlaubnis ist möglich.

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Ein weiteres Missver­ständnis besteht oftmals bei der Unter­scheidung zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot für die Dauer von ein bis drei Monaten erhält man im Zuge eines Verstoßes im Straßen­verkehr wie etwa bei einem Geschwin­dig­keits­ver­gehen, wenn dieses mit mindestens zwei Punkten im Fahreig­nungs­re­gister bestraft wird. Den Führer­schein erhält der Betroffene dann nach Ablauf des Fahrverbots zurück.

Deutlich härter geht der Gesetz­geber mit Autofahren ins Gericht, die ein besonders schwer­wie­gendes Verkehrs­delikt begangen haben. So wird die Fahrerlaubnis etwa bei hohem Konsum von Drogen und Alkohol am Steuer bis auf Weiteres komplett entzogen. Der Fahrer muss dann je nach Verstoß sechs Monate bis fünf Jahre warten, bis er die Fahrerlaubnis neu beantragen kann – oftmals erst nach Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung (MPU).

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Quelle: zeit.de