Eine Sperrung über den Gehweg zu umfahren, kann teuer werden
Zeit ist Geld und darum wollen viele Autofahrer möglichst schnell vorankommen. Manchmal kann der Schuss aber auch nach hinten losgehen. Darüber, was laut gängiger Rechtsprechung in einem solchen Fall droht und welche weiteren Urteile zu Verstößen im Straßenverkehr besonders spannend sind, berichtet das Nachrichtenportal WEB.DE.
Straftat bei Gefährdung von Fußgängern
Das Umfahren einer Sperrung wie die einer Baustelle gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 55 bis 100 Euro geahndet werden. Kommt es dabei sogar zur Nötigung von Fußgängern, befindet sich der betroffene Fahrer schnell im Bereich einer Straftat. Übrigens: Auch Motorrad- und Fahrradfahrer sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.
Fahrradfahrer sind ohnehin angehalten, Fußgänger stets im Blick zu haben. Auf einem Gehweg, der auch für Radfahrer zugelassen ist, müssen diese besondere Vorsicht walten lassen. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt (Az.: 5 C 1402/19) brauchen sich Fußgänger nämlich nicht permanent umschauen, ob ein Radler kommt. Stattdessen sollten Radfahrende jederzeit dazu fähig sein, bei unklarer Verkehrslage rechtzeitig anzuhalten.
Unfallhaftung beim Überholen einer Kolonne
Was hingegen Motorradfahrer wissen sollten: Überholt ein solcher eine Fahrzeugkolonne, müssen die Autos vor ihm beim Abbiegen mittels Schulterblick darauf achten, nicht mit dem Motorrad zu kollidieren. Auf diese Rückschaupflicht verweist eine Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 118/21), das die Hauptschuld nach einem Zusammenstoß in einem solchen Fall beim Abbiegenden sah, der daher zu 75 Prozent haften musste.
Fahrtenbuchauflage für Lügner
Wird ein Fahrzeug zum Beispiel wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt und der Halter macht in der Folge falsche Angaben zum Fahrer, kann das dazu führen, dass der Betroffene ein Fahrtenbuch führen muss. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 L 68/22), nachdem ein Halter sich selbst als Fahrer ausgegeben hatte, obwohl laut Blitzerfoto eindeutig eine andere Person am Steuer gewesen war.
Besonderheiten bei Rotlichtverstößen
Fahrer eines SUVs bzw. eines Fahrzeuges ähnlicher Bauart müssen bei Rotlichtvergehen im Zweifel tiefer in die Tasche greifen, da das Verletzungsrisiko für Fußgänger bei Autos dieser Art aufgrund ihrer steileren Frontpartie wesentlich höher ist. Laut einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt wurde der Fahrer in einem solchen Fall zu einem deutlich höheren Bußgeld verdonnert und muss nun voraussichtlich sogar ein einmonatiges Fahrverbot in Kauf nehmen.
Auch ein Spurwechsel vor einer roten Ampel kann zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung führen. So darf man nicht die Linksabbiegerspur nutzen, um an der Ampel die wartenden Verkehrsteilnehmer auf der Geradeausspur zu umgehen, wenn die Ampel auf der Abbiegespur gerade auf Rot gestellt ist. Dabei entlastet es den Fahrer auch nicht, wenn die Ampel für die Geradeausspur auf Grün steht, wie das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Urteil bestätigte (Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).
Rettungsdienste und Rettungsgasse
Nähert sich im Straßenverkehr ein Einsatzfahrzeug, muss man den Rettungskräften umgehend Platz machen. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (Az.: III-4 RVs 2/22) entschieden, dass bereits das Zögern von einer Minute zu Geldstrafe und Fahrverbot führen kann. Hier hatte der Autofahrer durch Versperren des Weges die Behandlung einer schwerverletzten Person verhindert.
Auf der anderen Seite müssen Verkehrsteilnehmer zum Beispiel beim Bilden einer Rettungsgasse auch darauf achten, dass sie beim Ausweichen keinen Unfall verursachen. Das Landgericht Hamburg (AZ: 306 O 471/20) urteilte in einem Fall, in dem der Ausweichende mit dem herannahenden Polizeifahrzeug kollidierte, dass den Fahrer zumindest eine Teilschuld trifft.
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Quelle: web.de