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Neue Führer­schein­richt­linie beinhaltet einige Änderungen

Folgendes ist geplant: 1.Der Führer­schein endlich digital. 2.Begleitendes Fahren für Jugend­liche ab 17 in allen Mitglieds­staaten. 3.Ein Gesund­heits­check ab 70 Jahre. 4. Der Führer­schein­entzug EU-weit anerkannt. Die neue Führer­schein­richt­linie der Europäi­schen Union wird es in sich haben. Einige Änderungen sollen für alle Autofahrer gelten, andere wiederum nur für Fahrschüler, Fahran­fänger und Senioren betreffen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Frau zeigt aus dem Auto ihren Führerschein heraus. Dieser wird nun digital.
Kzenon / shutterstock.com

QR-Code reicht in der Polizeikontrolle

Der Führer­schein soll endlich digital werden und auch die Nachweis­pflicht gegenüber Autover­mie­tungen und Polizei. Es wäre dann so einfach wie nie. Denn die Polizei kontrol­liert dann ähnlich dem Zugbe­gleiter in der Bahn – mittels QR-Code und entspre­chender App. Aller­dings: Die Führer­schein­scheck­karte hat damit nicht ausge­dient. Für sie ist, nach den Plänen der EU, statt eines Chips ein fälschungs­si­cherer QR-Code angedacht. Mit der Digita­li­sierung würden sich Autofahrer zudem lästige Amtsgänge ersparen - zum Beispiel bei Verlust oder Umtausch, denn das Verfahren wäre online und digital.

Neue Regeln für die Führer­schein­klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland zum Führen von Kraft­fahr­zeugen mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von 3500 kg. Da batte­rie­be­triebene Fahrzeuge meist schwerer sind als vergleichbare Diesel oder Benziner, sieht der Entwurf eine Anhebung der zuläs­sigen Gesamt­masse auf 4250 kg vor. Das gilt aller­dings nur für Autofahrer, die bereits seit 2 Jahren im Besitz des Führer­scheins der Klasse B sind. 

EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern

Möchte eine deutsche Bußgeld­stelle ein Bußgeld vollstrecken, Fahrer oder Halter ermitteln und ist dabei auf eine Behörde in einem anderen EU-Staat angewiesen, gehen die Verkehrs­sünder meist straffrei aus. Das soll sich bald ändern und die grenz­über­schrei­tende Zusam­men­arbeit erleichtert werden. So sollen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden Zugang zu natio­nalen Führer­schein­re­gistern erhalten. Verlieren Autofahrer infolge besonders schweren Delikten ihren Führer­schein, gilt der Führer­schein­entzug in der gesamten EU und wird von den Mitglieds­staaten gegen­seitig anerkannt. 

Erleich­te­rungen für Fahranfänger

Die neuen Regeln im Entwurf sollen es Fahrschülern ermög­lichen, ihre theore­ti­schen und prakti­schen Führer­schein­prü­fungen in unter­schied­lichen Mitglied­staaten der EU abzulegen. Damit würden der zuneh­menden Mobilität Rechnung getragen sowie Sprach­bar­rieren überwunden werden. Inter­essant für junge Fahran­fänger: Das sogenannte B17 - beglei­tente Fahren mit 17 Jahren - wird zukünftig verein­heit­licht und EU-weit anerkannt. Damit wären Fahrten im Rahmen von B17 innerhalb der EU grenz­über­schreitend möglich. Bisher gibt es nur bilaterale Regelungen zu B17 zwischen Deutschland und Öster­reich. Außerdem soll, die in Deutschland geltende Probezeit von zwei Jahren für Fahran­fänger, europaweit und einheitlich einge­führt werden.

Verschärfte Regel für Senioren

Geht es nach der Europäi­schen Union, sollen künftig alle Autofahrer, die älter als 70 Jahre sind, regel­mäßig zum Verkehrs­taug­lich­keitstest. Dieser wäre dann alle fünf Jahre fällig, so wie es in einigen EU-Staaten schon gängige Praxis ist. Noch ist unklar, wie ein solcher Gesund­heits­check aussehen könnte und ob er auch in Deutschland einge­führt wird.

Ausnahmen beim Mindest­alter für LKW und Bus

Wer in Deutschland den Führer­schein Klasse C für LKW erwerben will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für den Führer­schein Klasse D für Busse gilt ein Mindest­alter von 24 Jahren. Im Entwurf zur neuen Führer­schein­richtline der EU sind nun Ausnahmen dieser Regeln vorge­sehen. Beispiels­weise wenn es sich, wie bei der Feuerwehr, um einen Bereich der öffent­lichen Sicherheit handelt. 

Damit die Neuerungen alle in Kraft treten können, ist zunächst ein Beschluss im EU-Parlament nötig. Außerdem muss der EU-Beschluss anschließend in natio­nales Recht überführt werden.

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Quelle: Merkur.de, ADAC.de