Dass Blitzer nicht immer fehlerfrei sind, ist bekannt. Sei es die Technik selbst oder wie sie angewandt wurde. Wenn man einen Verdacht auf einen ungerechten Bußgeldbescheid hat, müssen gewisse Fristen eingehalten werden und Vorgänge beachtet werden. Wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie hier.
14 Tage Zeit dagegen anzugehen
Beachten Sie, dass Sie nach dem Erhalten des Bußgeldbescheids, 14 Tage Zeit haben einen Einspruch einzureichen. Jedoch kommt es in gesonderten Fällen auch zu Ausnahmen. Die Frist kann verlängert werden, wenn sie auf einem Wochenende landet oder auf einen Feiertag. Um mehr zu erfahren, können Sie hier weiterlesen.
Sollte man im Urlaub sein und die Frist ist abgelaufen, bevor man die Möglichkeit hatte Einspruch einzulegen, gibt es ebenfalls noch eine Chance. Mithilfe eines Nachweises kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingereicht werden. Zeitgleich kann man seinen Einspruch einreichen. Als Nachweis gelten Hotelrechnungen, Flug- und Bahntickets oder Tankstellenquittungen. Zu beachten ist, dass der Antrag am ersten Tag nach der Ankunft einzureichen ist und nur für Reisen, die bis zu sechs Wochen dauern. Bei längerem Verbleib ist man verpflichtet eine Lösung zu finden, wie man rechtzeitig seine Post bekommt.
Beim Einspruch zu beachten
Um Einspruch einzureichen, reicht ein einziger Satz aus „Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein“ wie Rechtsanwalt, Daniel Fischer, in dem Video von Geblitzt.de erklärt. Der Einspruch selbst muss auch nicht begründet sein und ist schriftlich einzureichen. Entweder per Brief, Telefax und bei manchen Bußgeldstellen auch per E-Mail. Als Nächstes sollte man sich einen anwaltlichen Rat suchen, dies kostet aber Zeit, Nerven und kann teuer werden. Alternativ hilft Geblitzt.de, wo Sie ihre Unterlagen einreichen können. Die Partneranwälte von Geblitzt.de legen dann Einspruch für Sie ein.
Einsicht in die Bußgeldakte
Folgendes sind einige Faktoren, die zu einem ungültigen Bescheid führen können:
- Die Person am Steuer ist nicht deutlich zu identifizieren
- Es gibt keinen gültigen Eichschein für das Messgerät
- Die Polizeibeamten wurden nicht richtig geschult
Eine Akteneinsicht ist wichtig, um die Vorwürfe auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Jan Ginhold, der Geschäftsführer der Berliner Legal Tech Firma Coduka GmbH, sagt dazu: „Unsere langjährige Erfahrung zeigt ganz deutlich, dass Bußgeldbehörden nicht immer fehlerfrei arbeiten. Deshalb sollten Betroffene Bußgeldvorwürfe stets überprüfen lassen. Wir geben auch unversicherten Betroffenen diese Möglichkeit im Rahmen einer Prozessfinanzierung. Das bedeutet, die Kosten der Prüfung übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder die Prozessfinanzierung.“ Des Weiteren kann auch Einsicht in die Rohmessdaten des Messgerätes verlangt werden.
Rohmessdaten eines Blitzers
Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes haben Autofahrer ein Recht darauf, Zugang zu den Rohmessdaten zu bekommen. Jedoch gibt es dabei ein immer wieder vorkommendes Problem, das von Verkehrsrechtlern kritisiert wird: Blitzer, die Rohmessdaten nicht speichern, können das Recht auf eine angemessene Verteidigung zu den Vorwürfen vor Gericht einschränken. Dieser Rechtsauffassung ist der Verfassungsgerichtshof im Saarland. Laut eines Berichtes der Redaktion „SWR-Fernsehen“ steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch aus. Beispielsweise können die Lichtverhältnisse, der Messwinkel und die Position des Fahrzeuges dazu führen, dass die Messergebnisse verfälscht werden. Deshalb ist die Überprüfung dieser Messdaten wichtig, um festzustellen, ob das Bußgeld rechtmäßig ist.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: swrfernsehen.de