Während der Fahrschule werden einem alle wichtigen Verkehrsregeln beigebracht. Im Fokus liegen allerdings oft nur die Verbote. Welche unglaublichen Dinge beim Autofahren erlaubt sind und was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.
Alkohol am Steuer
Alkohol vor oder beim Autofahren zu trinken, ist nicht ratsam. Verboten ist es aber nicht. Solange Ihr Blutalkoholspiegel den zulässigen Höchstgrenzwert von 0,5 Promille nicht überschreitet, droht Ihnen keine Strafe. Zudem kommt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich den Konsum von Alkohol am Steuer verbietet. Wer also Lust hat, kann sein Feierabendbier bereits auf der Fahrt nach Hause trinken.
Wenn aber der Alkohol-Pegel über dem zulässigen Höchstgrenzwert ist, müssen Sie mit einer Geldstrafe von 500 bis 1.500 Euro rechnen. Dazu kommen noch 2 Punkte in Flensburg auf Sie zu und ein ein-bis dreimonatiger Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Blutalkoholspiegel von 1,1 Promille gilt das Autofahren als eine Straftat. Es kann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie weiteren Maßnahmen kommen.
Für alle Fahrer unter 21 und die, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, gilt das Motto: „Don’t drink and drive“. Wer gegen die 0-Promille-Regel verstößt, riskiert:
- Ein Bußgeld von 250 Euro
- Punkt im Flensburger Fahreignungsregister
- Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit
Durch geringe Mengen an Alkohol können die Koordination und Sehkraft beeinträchtigt werden. Der gesunde Menschenverstand kann auch davon betroffen sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet auf Alkohol. Auch bevor man sich ans Steuer setzt.
Risiken beim Nackig sein
Kommen wir zu positiven Nachrichten für die FKK-Liebhaber: Nackt zu fahren ist erlaubt! Solange es keine sexuelle Anspielung gibt, können Sie es sich auf dem Autositz bequem machen. Ähnlich wie bei einer Wohnung gilt das Auto als geschützter Raum. Somit ist dem Fahrer überlassen, wie er sich kleidet oder besser gesagt nicht kleidet.
Hier sollte jedoch mit Vorsicht gehandelt werden. Sollten Sie die Aufmerksamkeit von anderen Verkehrsteilnehmern auf sich ziehen, könnte es dennoch zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Laut eines Berichtes der Redaktion „Echo24“ wäre es dann der Fall, wenn es zu „einer Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit nach §118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)“ kommt. Der Preis für die Freizügigkeit kann zwischen fünf und 1.000 Euro liegen.
Nackte Fahrer sollten sich auch vor Radarfallen und Blitzer-Kameras in Acht nehmen. Die könnten den Fahrer aufzeichnen bei der Ausübung seines Rechtes, sich im geschützten Raum zu entblößen. Genauso können Dashcams ein Risiko darstellen.
Welche Schuhe beim Autofahren
Neben dem erlaubten Bier und Nackt sein am Steuer, gibt es noch weitere überraschende Grauzonen. Dazu gehört der Mythos, dass man nur mit festem Schuhwerk fahren darf. Dies ist nicht der Fall. Sollte es aber zu einem Unfall kommen, könnte die Schuhwahl zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen. Laut eines Berichtes der Redaktion „EFahrer.com“, könnte die Versicherung sich weigern zu zahlen, wenn der Unfall durch ein festes Schuhwerk, zu verhindern wäre.
Park-Mythos
Zu guter Letzt: Darf man sich auf Eltern- oder Frauen-Parkplätze stellen? Jein. Auf öffentlichen Parkplätzen ist es erlaubt. Bei privaten Parkplätzen könnten Sie gegen die Hausordnung verstoßen. Wer trotzdem auf einem Eltern- oder Frauen-Parkplatz parkt, riskiert von seinen Mitmenschen als rücksichtslos bezeichnet zu werden.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quellen: echo24.de, efahrer.com