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Während der Fahrschule werden einem alle wichtigen Verkehrs­regeln beigebracht. Im Fokus liegen aller­dings oft nur die Verbote. Welche unglaub­lichen Dinge beim Autofahren erlaubt sind und was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

Was darf ich beim Autofahren– und was nicht?
Juice Flair / shutterstock.com

Alkohol am Steuer

Alkohol vor oder beim Autofahren zu trinken, ist nicht ratsam. Verboten ist es aber nicht. Solange Ihr Blutal­ko­hol­spiegel den zuläs­sigen Höchst­grenzwert von 0,5 Promille nicht überschreitet, droht Ihnen keine Strafe. Zudem kommt, dass die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht ausdrücklich den Konsum von Alkohol am Steuer verbietet. Wer also Lust hat, kann sein Feier­abendbier bereits auf der Fahrt nach Hause trinken.

Wenn aber der Alkohol-Pegel über dem zuläs­sigen Höchst­grenzwert ist, müssen Sie mit einer Geldstrafe von 500 bis 1.500 Euro rechnen. Dazu kommen noch 2 Punkte in Flensburg auf Sie zu und ein ein-bis dreimo­na­tiger Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Blutal­ko­hol­spiegel von 1,1 Promille gilt das Autofahren als eine Straftat. Es kann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheits­strafe sowie weiteren Maßnahmen kommen.

Für alle Fahrer unter 21 und die, die sich noch in der zweijäh­rigen Probezeit befinden, gilt das Motto: „Don’t drink and drive“. Wer gegen die 0-Promille-Regel verstößt, riskiert:

  • Ein Bußgeld von 250 Euro
  • Punkt im Flens­burger Fahreignungsregister
  • Aufbau­se­minar
  • Verlän­gerung der Probezeit

Durch geringe Mengen an Alkohol können die Koordi­nation und Sehkraft beein­trächtigt werden. Der gesunde Menschen­ver­stand kann auch davon betroffen sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet auf Alkohol. Auch bevor man sich ans Steuer setzt.

Risiken beim Nackig sein

Kommen wir zu positiven Nachrichten für die FKK-Liebhaber: Nackt zu fahren ist erlaubt! Solange es keine sexuelle Anspielung gibt, können Sie es sich auf dem Autositz bequem machen. Ähnlich wie bei einer Wohnung gilt das Auto als geschützter Raum. Somit ist dem Fahrer überlassen, wie er sich kleidet oder besser gesagt nicht kleidet.

Hier sollte jedoch mit Vorsicht gehandelt werden. Sollten Sie die Aufmerk­samkeit von anderen Verkehrs­teil­nehmern auf sich ziehen, könnte es dennoch zu recht­lichen Konse­quenzen kommen. Laut eines Berichtes der Redaktion „Echo24“ wäre es dann der Fall, wenn es zu „einer Anzeige wegen Beläs­tigung der Allge­meinheit nach §118 Ordnungs­wid­rig­kei­ten­gesetz (OWiG)“ kommt. Der Preis für die Freizü­gigkeit kann zwischen fünf und 1.000 Euro liegen.

Nackte Fahrer sollten sich auch vor Radar­fallen und Blitzer-Kameras in Acht nehmen. Die könnten den Fahrer aufzeichnen bei der Ausübung seines Rechtes, sich im geschützten Raum zu entblößen. Genauso können Dashcams ein Risiko darstellen.

Welche Schuhe beim Autofahren

Neben dem erlaubten Bier und Nackt sein am Steuer, gibt es noch weitere überra­schende Grauzonen. Dazu gehört der Mythos, dass man nur mit festem Schuhwerk fahren darf. Dies ist nicht der Fall. Sollte es aber zu einem Unfall kommen, könnte die Schuhwahl zu Schwie­rig­keiten mit der Versi­cherung führen. Laut eines Berichtes der Redaktion „EFahrer.com“, könnte die Versi­cherung sich weigern zu zahlen, wenn der Unfall durch ein festes Schuhwerk, zu verhindern wäre.

Park-Mythos

Zu guter Letzt: Darf man sich auf Eltern- oder Frauen-Parkplätze stellen? Jein. Auf öffent­lichen Parkplätzen ist es erlaubt. Bei privaten Parkplätzen könnten Sie gegen die Hausordnung verstoßen. Wer trotzdem auf einem Eltern- oder Frauen-Parkplatz parkt, riskiert von seinen Mitmen­schen als rücksichtslos bezeichnet zu werden.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: echo24.de, efahrer.com