Wer sich auf sein Navi verlässt, landet unter Umständen in einer Sackgasse. Eine Situation, in die wohl jeder Fahrer schon einmal geraten ist. Fährt man zudem ein besonders großes Fahrzeug, bleibt oft nur noch der Rückwärtsgang und dann kann es gefährlich werden. Wie Sie unfallfrei wieder herausfahren und welche weiteren Regeln in einer Sackgasse zu beachten sind, erfahren Sie hier.
Woran erkennt man eine Sackgasse?
Der Begriff „Sackgasse“ bezeichnet eine Straße, die nur von einer Seite zugänglich ist. Das andere Ende mündet hin und wieder in einen sogenannten „Wendehammer“. Dieser spezielle Straßentyp soll Fahrzeugen, insbesondere größeren, wie etwa Lastwagen und Bussen, ermöglichen, zu wenden. Im Straßenverkehr erkennen Autofahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer eine Sackgasse anhand des Verkehrszeichens Nummer 357. Auf dem blauen Schild ist ein weißer senkrechter und ein roter horizontaler Balken abgebildet.
Das Verkehrsschild gehört zu den sogenannten Richtzeichen. Diese geben laut § 42 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung „besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten“.
Welche Regeln gelten hier?
Oft wissen Kraftfahrzeugführer aber nicht, welche Regeln in einer Sackgasse gelten. LapID, Anbieter von elektronischen Führerscheinkontrollen, berichtet darüber und listet einige der wichtigsten Vorschriften auf:
- Parken dürfen Autofahrer nur am rechten Straßenrand. Das Fahrzeug muss also in Fahrtrichtung abgestellt werden. Im Gegensatz zur Einbahnstraße, wo man unter Umständen auf beiden Seiten parken darf.
- „Rechts-vor-Links“ bleibt bestehen.
- So wie in den meisten Abschnitten des Straßenverkehrs, hat der fließende Verkehr auch bei einem abgesenkten Bordstein Vorfahrt.
- Befindet sich die Sackgasse innerorts, gilt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Viele sind allerdings als Tempo-30 Zone ausgewiesen. Daher sollten Fahrer auf andere vorhandene Verkehrszeichen achten.
- Gibt es keinen Wendehammer, dürfen Autofahrer rückwärtsfahren. Das Zusatzzeichen Nummer 2024 „keine Wendemöglichkeit“ weist auf den fehlenden Wendehammer hin. Dabei ist grundsätzlich besondere Vorsicht geboten. Es sollte stets auf parkende Autos und andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden.
Insbesondere Letzteres dürfen Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil sich Sackgassen häufiger in verkehrsberuhigten Bereichen befinden. Daher könnten sich auch Kinder zwischen parkenden Kraftfahrzeugen aufhalten und jeden Moment auf die Fahrbahn treten. Demzufolge sind Fahrer gut beraten, die Rückwärtsfahrt mit Schrittgeschwindigkeit anzutreten und hierbei besonders aufmerksam zu sein.
Welche Ausnahmen kann es für Fußgänger und Radfahrer geben?
Für Fußgänger und Radfahrer kann eine Sackgasse durchlässig sein. Bedeutet: Die Fahrbahn endet zwar oder wird durch beispielsweise Sperrpfosten abgesperrt, ist aber für Passanten und Fahrradfahrer durchgehend zugänglich. Dies wird entweder durch einen Hinweis auf dem Sackgassen-Schild oder mit einem entsprechenden Zusatzschild angezeigt. Für Kraftfahrzeugführer bleibt die Durchfahrt weiterhin tabu.
Diese Strafen drohen in der Sackgasse
Wird ein Kraftfahrzeugführer erwischt, wenn er zum Beispiel sein Fahrzeug in einer Sackgasse falsch geparkt hat, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Noch teurer kann es werden, wenn Fahrer die Vorfahrtsregeln missachten. Resultiert daraus eine Sachbeschädigung, drohen 120 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg. Für rechtswidriges Wenden, wenn etwa unerlaubt die Einfahrt zu einem privaten Grundstück dazu genutzt wird, können die Eigentümer eine sogenannte „Besitzstörungsklage“ einreichen.
Um mehr über ein kostspieliges Wendemanöver zu erfahren, das zu einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 345 Euro führte und welche Regeln bezüglich des Wendens in Deutschland gelten, lesen Sie hier weiter.
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Quellen: gesetze-im-internet.de, blog.lapid.de