Im Halteverbot geparkt, unerlaubt einen Behindertenparkplatz besetzt oder mit dem Fahrzeug einen Radweg oder Gehweg blockiert: Insbesondere in der Großstadt sind Falschparker ein großes Problem. Die Folge: Privatpersonen greifen immer öfter zum Handy, fotografieren den Verstoß und melden ihn mithilfe von privaten Apps bei den Behörden. Offenbar zur Abschreckung, wird jeder einzelne Verstoß auf der Website dokumentiert. Diese Vorgehensweise führt zu heftigen Diskussionen.
Etwa 65.000 Anzeigen dank der App
Bereits seit 2019 verbreitet diese Website, die auch als mobile Applikation verfügbar ist, in ganz Deutschland Schrecken unter Falschparkern: weg.li. Allein in Berlin wurden mithilfe des von Peter Schröder ins Leben gerufenen Services bisher etwa 65.000 Anzeigen erstattet. Die Berliner Tageszeitung B.Z. berichtet über den erstaunlichen Erfolg: „Daraus entstanden 2.593.785 Euro Bußgelder und 13.683 Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Datei.“
Dabei seien vor allem Parken im absoluten Halteverbot (11,5 Prozent), auf dem Gehweg (11,3 Prozent) und das Abstellen von Autos weniger als fünf Meter vor Einmündungen und Kreuzungen, die häufigsten Vergehen in der deutschen Hauptstadt.
So funktioniert die Falschparker-App
Das Ziel der App – wie man auf der Startseite lesen kann – ist: „Verkehrswende selber machen durch sichere Radwege und freie Bürgersteige, besonders für Kinder!“. Auf der Internetseite findet man auch ein sogenanntes „Leaderboard“, wo Besucher sehen können, welcher registrierte Benutzer die meisten Falschparker gemeldet hat. Zurzeit ist es Alex mit stolzen 12.184 Anzeigen. Fraglich ist, ob dem eigentlichen Problem damit wirksam entgegengewirkt wird.
So funktioniert der Service:
- Sieht ein Bürger ein falsch geparktes Kraftfahrzeug, kann dieser mit seinem Handy ein Foto samt Kennzeichen davon machen
- Das aufgenommene Material wird dann entweder über den Browser oder die Applikation hochgeladen
- Die Aufnahmen werden automatisch analysiert und dem User wird ein Formular zur Verfügung gestellt, welches die Fahrzeugdaten sowie die Standortdaten des Tatorts bereits enthält
- Diese Daten müssen vom Nutzer überprüft werden und eine detaillierte Beschreibung des Verstoßes muss er auch noch hinzufügen
- Zum Schluss: Mit den Informationen ist es möglich, direkt über den Service per E-Mail Anzeige beim entsprechenden Ordnungsamt zu erstatten
Datenschützer warnen vor Falschparker-Aktivismus
In Deutschland ist die Überwachung des sogenannten ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum eigentlich die Aufgabe der Ordnungshüter und nicht etwa selbst ernannter Falschpark-Jäger. Zudem gibt es auch aus datenschutzrechtlicher Sicht schwerwiegende Probleme, wenn Privatpersonen vermeintliche Verkehrsverstöße aufnehmen.
Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals zum Verhängnis für Personen, die sich am Falschparker-Aktivismus beteiligt haben. So auch für den berühmten Frührentner „Knöllchen-Horst“, der seit 2004 mehr als 50.000 Parkverstöße bei der Polizei meldete. Das Fachmagazin für Computer-Technik c’t berichtet darüber und erklärt: „Im Zusammenhang mit seinen Feldzügen durch Gerichtsinstanzen zog er gelegentlich den Kürzeren.“ Weiter heißt es: „2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Hannover zu einer Geldbuße, weil er Parkverstöße datenschutzwidrig mit Dashcam-Videoaufzeichnungen belegen wollte.“
Datenschutz versus berechtigtes Interesse
„Knöllchen Horst“ ist kein Einzelfall. Ein Magdeburger wurde zur Kasse gebeten, weil er mithilfe von Bildmaterial etwa 400 falsch geparkte Autos beim Ordnungsamt melden wollte. Darüber informierten die Beamten die Datenschutzaufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt. Diese Behörde verhängte wiederum ein Bußgeld gegen den Mann.
Laut c’t heißt es in der Begründung, dass die fotografierten Kennzeichen personenbezogene Daten seien. Indem der Mann aus Magdeburg seine Bilder anfertigte und auch noch übermittelt habe, habe er unbefugt Daten erhoben. Ihm fehle ein berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 f der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demzufolge könne man nur jemanden anzeigen, wenn der Antragsteller selbst von der Tat betroffen ist oder es sich um eine Straftat handelt.
Die Meinungen sind geteilt
Allerdings teilen nicht alle die Meinung der Datenschutzbehörde in Sachsen-Anhalt. Dr. Jan Wacke, leitender Beamter beim baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz, sagt im Gespräch mit c’t: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht können grundsätzlich Fotos falsch parkender Fahrzeuge an Behörden gemeldet werden.“ Und: „Für hinweisgebende Personen kann dafür ein berechtigtes Interesse bestehen. Die zuständigen Behörden können nach eigenem Ermessen entscheiden, inwieweit sie solche Fälle bearbeiten oder nicht.“
Jedoch müsse insbesondere bei der Übermittlung per E-Mail – wie es bei weg.li der Fall ist – beispielsweise auf eine sichere Verschlüsselung geachtet werden. Zudem dürfen auch keine unbeteiligte Dritte oder deren Kraftfahrzeuge beziehungsweise Kennzeichennummer auf dem Bild zu sehen sein. Sind sie es dennoch, müssten sie verpixelt oder geschwärzt werden.
Auch wenn Falschparker für manche Bürger enorm störend sind, handelt es sich dabei in der Regel lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Welche Strafen der Bußgeldkatalog dafür vorsieht, erfahren Sie hier.
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Quellen: bz-berlin.de, heise.de