Eigentlich sollte jeder Autofahrer wissen, dass man vor einer roten Ampel halten muss. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen man eine solche Verkehrseinrichtung legal überfahren darf. Wann Sie während einer Rotlichtphase Ihre Fahrt dennoch fortsetzen können, erfahren Sie hier.
Abbiegen beim Grünpfeil
Neben einigen Ampeln befindet sich ein Zusatzschild mit einem grünen Pfeil, der nach rechts zeigt. An einer solchen Stelle ist es Fahrzeugführern erlaubt, rechts abzubiegen, auch wenn die sogenannte „Lichtzeichenanlage“ rot anzeigt.
Dabei ist jedoch Vorsicht angesagt: Zunächst muss man an der entsprechenden Haltelinie zum Stillstand kommen und sich vergewissern, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Vor allem auf schnell fahrende Radfahrer und leicht zu übersehende Fußgänger sollte man achtgeben. Werden Kraftfahrzeugführer erwischt, wie sie nicht anhalten, müssen sie mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung erhöht sich die Geldstrafe um 30 Euro.
Wie lange Autofahrer an der entsprechenden Markierung halten müssen, ist nicht genau geregelt. Jedoch sind Fahrzeugführer gut beraten, dieselbe Faustregel wie bei Stoppschildern anzuwenden: Drei Sekunden warten und dann kann man unter Umständen weiterfahren.
Martinshorn und Blaulicht
Hört man das Martinshorn und sieht das Blaulicht von Einsatzwagen, wie etwa von der Polizei, Feuerwehr oder Notsanitäter, müssen alle Verkehrsteilnehmer den Dienstfahrzeugen die Fahrbahn umgehend freimachen. Wenn den Einsatzkräften nicht durch rechts beziehungsweise links Heranfahren Platz gemacht werden kann, darf man bei einer roten Ampel ausnahmsweise die Haltelinie überschreiten. Sobald die Einsatzwagen vorbeigefahren sind, sollten Fahrzeugführer entweder hinter der Haltelinie warten, bis sie grünes Licht haben oder – wenn die Möglichkeit besteht – vor die Markierung zurückfahren.
Die Ampel wird einfach nicht Grün
Die Wartezeit an einer roten Ampel kann sich wie eine Ewigkeit anfühlen. In der Regel schaltet die Lichtzeichenanlage jedoch innerhalb weniger Minuten auf Grün. Ist die Verkehrsampel aber defekt, darf die Fahrt vorsichtig fortgesetzt werden.
Autofahrer müssen aber lange genug warten, bevor sie davon ausgehen können, dass die Anlage tatsächlich nicht mehr funktioniert. Allerdings gibt es hierfür keine genaue Zeitangabe. Frühere Gerichtsurteile legen nahe, dass sich ein Kraftfahrzeugführer richtig verhält, wenn er zwischen drei und fünf Minuten wartet.
Was gilt für Kolonnen?
Als Teil eines Auto-Konvois, wie sie oftmals während Hochzeiten und Fußballspielen auf der Straße anzutreffen sind, dürfen die Teilnehmer unter Umständen auch während einer Rotlichtphase die Kreuzung überqueren, sofern das erste Kraftfahrzeug des geschlossenen Verbandes noch grünes Licht hatte. Denn eine Kolonne ist als „ein Fahrzeug“ einzustufen. In einem solchen Fall sollte allerdings mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, da ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.
Welche Strafen drohen Rotlichtsündern?
Ist keine der oben genannten Situationen gegeben, darf man eine rote Verkehrsampel nicht überfahren. Werden Autofahrer von einem Rotlichtblitzer oder Ordnungshüter dennoch dabei erwischt, drohen teils sehr drastische Sanktionen.
Entscheidend für die Höhe des Strafmaßes ist, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand und ob eine Gefährdung hinzukam. Hierbei wird zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. In einem Beitrag erklärt der ADAC, wann welche Ordnungswidrigkeit vorliegt: „Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist.“ Weiter berichten die Verkehrsexperten: „War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.“
Der Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für Rotlichtsünder vor:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil) | 90 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
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Quelle: adac.de