Letzte Einfahrt Parkhaus: Hier gilt nicht nur die Straßenverkehrsordnung
Und der Song von Grönemeyer bezüglich der Parkplatzsuche ist jedem präsent: Achtung, Ohrwurmalarm! Der Siegeszug des Automobils brachte den Menschen Freiheit und Lebensqualität, aber auch ein Platzproblem. Wohin mit all den Autos? 1956 gab das erste Parkhaus Deutschlands in Frankfurt am Main eine Antwort auf diese Frage. Heute werden Parkplätze immer knapper. Selbst wer einen der kostenpflichtigen Stellplätze ergattert hat, muss sich an Regeln halten. Trotzdem: Neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten hier in der Regel auch die AGB der Betreiber. Worauf man vor der Einfahrt ins Parkhaus achten sollte, erfahren Sie hier.
Die Geburtsstunde des Parkhauses
Das „Parkhaus Hauptwache“ in Frankfurt am Main ist die älteste öffentliche Parkgarage Deutschlands. Sie wurde am 18. September 1956 eingeweiht und bietet Autofahrern und ihren Kfz bis heute Zuflucht.
Gleichzeitig ist sie auch ein Spiegelbild des technologischen Wandels: Heute finden dort sowohl klassische Verbrenner als auch moderne Elektroautos eine passende Stellfläche – inklusive Ladestation. Die elektronische Kennzeichenerkennung ersetzt das Ziehen eines Parkscheins. Das Kennzeichen wird erfasst und die Parkzeit digital berechnet – ohne Ticketverlust und mit weniger Papierverbrauch.
Tipps vor der Fahrt aufs Parkdeck
Einige Vorteile des Parkhauses sind dagegen zeitlos: Man erspart sich die lange Suche nach einem geeigneten Stellplatz, das Auto ist besser vor Wind, Wetter und Dieben geschützt. Auch wenn ein leeres Parkhaus eher unheimlich wirkt, ist es nachts meist besser beleuchtet als so mancher Parkplatz an der Straße und somit sicherer.
Dennoch gibt es auch beim Parken im „Stundenhotel für Autos“ die eine oder andere Stolperfalle. Deshalb hier fünf Punkte, die man vor dem Passieren der Parkhausschranke beachten sollte.
1. Gilt hier die StVO?
In vielen Parkhäusern findet man bei der Einfahrt ein Schild mit dem Hinweis „Hier gilt die StVO“. Dieses Schild ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich auch ohne einen solchen Hinweis im Parkhaus gilt.
Anders als im normalen Straßenverkehr sind die Vorfahrtsregeln in Parkhäusern nicht immer eindeutig. Die übliche Regel „rechts vor links“ gilt nur auf Wegen mit „straßenähnlichem Charakter“, wie z.B. in den Ein- und Ausfahrtsbereichen.
Auf den Wegen vor den Parkplätzen, die vor allem der Parkplatzsuche dienen, ist dagegen mehr gegenseitige Rücksichtnahme gefordert - geregelt in Paragraf 1 der StVO. Kommt es in diesen Bereichen zu einem Unfall, müssen oft beide Parteien haften.
2. Ticket unauffindbar?
Obwohl immer mehr Parkhäuser auf digitale Kennzeichenerkennung setzen, ist der klassische Parkschein noch nicht ausgestorben. Doch was tun, wenn er plötzlich verschwunden ist? In der Regel finden Autofahrer an den Parkscheinautomaten klare Hinweise, wie in diesem Fall vorzugehen ist.
Häufig wird bei Verlust des Parkscheins der maximale Tagespreis oder eine festgelegte Pauschale für die Ausfahrt verlangt. Diese Regelungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers festgelegt.
Das Ziehen eines neuen Tickets an der Einfahrtsschranke ist jedoch verboten. Dies würde als Betrugsversuch gewertet, da es die tatsächliche Parkdauer nicht korrekt widerspiegelt. In vielen Parkhäusern ist es sogar nicht einmal möglich, ohne Fahrzeug ein neues Ticket zu erhalten. Daher sollte man den Pappschein im Scheckkartenformat besser nicht verlieren.
3. Frei wählen, wo geparkt wird?
In öffentlichen Parkhäusern gilt grundsätzlich die freie Parkplatzwahl. Häufig findet man jedoch spezielle Stellplätze wie Mutter-Kind-Parkplätze oder Frauenparkplätze in der Nähe der Ausfahrt. Obwohl die StVO keine explizite Regelung für diese Parkplätze vorsieht, wird das Parken auf diesen Flächen nicht mit einem Bußgeld geahndet. Dennoch ist es aus Rücksichtnahme ratsam und rücksichtsvoll, diese Plätze den vorgesehenen Personen zu überlassen.
Dagegen stellt das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung dar. Diese kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro und dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs geahndet werden.
4. Wie lange gilt das Ticket?
Nachdem die Parkgebühren beglichen wurden, wollen viele Autofahrer so schnell wie möglich zu ihrem Kfz zurück, um die Bezahlgarage vor Ablauf der Gültigkeit zu verlassen.
Wie viel Zeit den Fahrern nach der Entwertung bleibt, variiert jedoch je nach Parkhaus. Der Zeitraum wird oft durch die Größe des Gebäudes und die Entfernung zur Ausfahrt bestimmt. Da Parkhäuser in der Regel privat betrieben werden, legt jeder Betreiber individuell fest, wie viel Zeit nach der Bezahlung eingeräumt wird.
In den meisten Fällen beträgt dieser Zeitraum jedoch etwa 15 Minuten. Danach wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, um wieder wegfahren zu dürfen.
5. Schließzeit verpasst?
Wie Geschäfte haben auch Parkhäuser feste Öffnungszeiten. Wird diese Zeit überschritten, muss das Fahrzeug in der Regel bis zum nächsten Tag im Parkhaus verbleiben. Nach der Schließzeit ist der Zugang zum Fahrzeug nicht mehr möglich. Wer sein Auto erst am nächsten Morgen abholt, muss die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Eine gute Option für längere Reisen ist daher ein 24-Stunden-Parkhaus, das man jederzeit verlassen kann.
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Quelle: adac.de