Ladung vor Gericht beim Bußgeldverfahren
Wer geblitzt wurde, will ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot möglichst vermeiden. Im besten Fall, ohne dafür extra vor Gericht erscheinen zu müssen. Wann Sie aber um eine Ladung vor Gericht nicht herumkommen und wie die entsprechende Hauptverhandlung abläuft, soll im Folgenden näher erläutert werden.
Wann Ihr Fall unter den Hammer kommt …
Wenn Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, schickt die Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, um Ihnen rechtliches Gehör zu verschaffen – es sei denn, die Anhörung fand schon in mündlicher Form statt, wie etwa bei der Befragung während einer Verkehrskontrolle. In der Folge wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsdatum Einspruch einlegen können. Doch wann kommt Ihr Fall nun vor Gericht?
Nach Ihrem Einspruch prüft die Verwaltungsbehörde zunächst, ob Form und Frist eingehalten wurden und danach – auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Stellungnahme – ob Sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Bei Letztgenanntem wären Sie aus dem Schneider, bei Aufrechterhaltung des Bescheids wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Diese hat dann ebenfalls die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen oder den Fall an das zuständige Amtsgericht zu übersenden. Der jeweilige Richter prüft die Zulässigkeit des Einspruchs und kann das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen. Besteht das Amtsgericht auf die Weiterführung des Verfahrens, kommt es zu einer Hauptverhandlung, zu der das Gericht dann lädt.
Und das passiert in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung werden in der Folge Beweise gesichtet und Zeugen vernommen. Auch der Betroffene muss grundsätzlich anwesend sein und kann im Idealfall mithilfe seines Verteidigers einen positiven Ausgang der Verhandlung erwirken. In Ausnahmefällen darf sich der Betroffene auch nur durch seinen Anwalt vertreten lassen. Für den Fall, dass in der Hauptverhandlung kein positives Ergebnis erzielt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Im Zweifel Einspruch einlegen
Bis zu einer Ladung vor Gericht muss es aber nicht kommen. Je mehr Gründe Sie für eine Anfechtung der Bußgeldvorwürfe finden, desto größer die Chance, dass das Verfahren außergerichtlich eingestellt wird. Zuallererst muss der Bußgeldbescheid innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten bis maximal sechs Monaten erlassen worden sein – ansonsten können die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog hinfällig werden. Zum anderen kann der Bußgeldbescheid auch formelle Fehler wie falsche Angaben zu den Personalien des Beschuldigten, keine oder unvollständige Angaben zu Tathergang, -zeit und -ort, ein falsches Aktenzeichen oder eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung aufweisen.
Vor allem aber kann sich ein Einspruch lohnen, wenn die Beweise anfechtbar sind. So beispielsweise, wenn die Blitzer nicht durch geschultes Messpersonal gewartet und geeicht oder falsch positioniert wurden. Auch ungünstige Wetter- und Lichtverhältnisse können fehlerhafte Messdaten zur Folge haben. Zudem muss der betroffene Fahrer auf dem Blitzerfoto eindeutig identifiziert werden können.
Dank Geblitzt.de Hilfe bei Bußgeldern & Punkten
Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, kann seine Unterlagen bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt,- Abstands-, Halte-, Park- und Handyverstößen jetzt direkt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Gerichtsladung, Zeitpunkt der Ladung, Wann erhalte ich die Ladung