Antritt des Fahrverbots
Wer bei Rot über die Ampel oder viel zu schnell fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Sanktionen wie ein ordentliches Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nach einem Verkehrsverstoß die Regel. Bei Letzterem ist die Aufregung groß – wer möchte schon die Vorzüge des Autofahrens missen. Mit Fahrrad, Bus oder Bahn zur Arbeit pendeln, ist schließlich nicht jedermanns Sache. Wann man sein Fahrverbot antreten muss – und ob dieses in Ausnahmefällen sogar vermieden werden kann – erfahren Sie hier.
Fahrverbot verschieben? Ersttäter vs. Wiederholungstäter
Es ist ganz einfach! Der entscheidende Unterschied, ob man sein Fahrverbot sofort antreten muss oder nicht, liegt in der Vorgeschichte des Betroffenen. Wer nämlich innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot auferlegt bekommen hat, gilt nach deutschem Verkehrsrecht als Wiederholungstäter.
Die Wirkung der Sanktion beginnt übrigens erst mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils. Wer Einspruch einlegt, zögert auch im Falle einer Verurteilung das Startdatum des Fahrverbots auf Tage, Wochen oder Monate hinaus. Ersttätern wird es deutlich einfacher gemacht. Für sie zählt eine Frist von vier Monaten, in der sie selbst bestimmen können, wann der eigene Pkw in den Urlaub gehen muss.
Ersttäter können den Antritt ihres Fahrverbots innerhalb einer viermonatigen Frist selbst wählen. Für Wiederholungstäter wird die Sanktion hingegen wirksam, sobald der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Fahrverbot in Bußgeld umwandeln
Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten, um den Folgen eines Fahrverbots zumindest ansatzweise aus dem Weg zu gehen? Die Strafe splitten ist keine Option. Wohl aber kann die Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld in Aussicht gestellt werden. Diese Option gibt es jedoch nicht für jeden Fahrer.
Auch von dieser Regelung sind Wiederholungstäter normalerweise ausgeschlossen. Infrage kommen ohnehin nur Betroffene, die auf eine Fahrerlaubnis als Selbstständiger oder Berufsfahrer angewiesen sind. Auch wer für die Pflege von Verwandten einen fahrbaren Untersatz benötigt, kann das Fahrverbot zugunsten einer höheren Geldbuße umgehen. Es muss also ein Härtefall nachgewiesen werden.
Geblitzt.de hilft bei Bußgeldvorwürfen
Im Idealfall können Sie ein Fahrverbot gleich ganz vermeiden. Reichen Sie dafür Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid jetzt online bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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