Bußgeldbescheid Einspruchsfrist
Wer schon mal geblitzt wurde, kennt die Prozedur. Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid lassen nicht lange auf sich warten. Um herauszufinden, ob der Verkehrsverstoß vielleicht zu Unrecht vorgeworfen wird, gewährt der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Einspruchs. Wie lange Sie dafür Zeit haben und auf welche Fristen man dabei außerdem achten sollte, wird im Folgenden näher erläutert…
Bußgeld Einspruch – 2 Wochen Bedenkzeit!
In § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) heißt es: „Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“ Einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht ist es in der Folge möglich, mittels Akteneinsicht eventuelle Fehler aufzudecken. Darunter fallen Fragen nach der regelmäßigen Wartung und Eichung der Blitzer oder ob die Wetter- und Lichtverhältnisse die Qualität der Messungen beeinflusst haben. Auch ein unscharfes Blitzerfoto und Mängel formeller Art können entscheidende Faktoren für einen erfolgversprechenden Einspruch sein.
Ab Datum der Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch gegen die Vorwürfe
Besonderheiten der Einspruchsfrist …
Wird der Bußgeldbescheid unter der Woche – also beispielsweise an einem Mittwoch – zugestellt, hat der Betroffene bis einschließlich des Mittwochs zwei Wochen später Zeit, Einspruch einzulegen. Was aber, wenn die Frist am Wochenende abläuft? Oder feiertags? Im ersten „verlängert“ sich die Einspruchsfrist auf den darauffolgenden Montag. An Feiertagen hat der Betroffene Zeit bis zum anschließenden Werktag. Dabei ist nicht die Feiertagsregelung im Bundesland des Bußgeldbescheid-Empfängers relevant, sondern die der Behörde, die das Dokument erlassen hat.
Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen
Wenn auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie die Unterlagen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
14 Tage Einspruchsfrist, Feiertagsregelung beim Bußgeldbescheid