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Führer­schein für E-Bikes

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Im Oktober 2019 beschloss die Bundes­re­gierung, das „Klima­schutz­pro­gramm 2030“ auf den parla­men­ta­ri­schen Weg zu bringen. Ein beacht­licher Teil dieses Programms behandelt die Elektro­mo­bi­lität. Nicht nur in diesem Zusam­menhang sind auch E-Bikes immer wieder im Gespräch. Doch benötigt man für die E-Bikes eigentlich einen Führer­schein? Das ist ganz klar vom Modell abhängig. Grund­sätzlich handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit einem elektri­schen Hilfs­motor, der den Fahrer unter­stützt. Aller­dings werden die Bezeich­nungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec für die elektri­schen Räder oft verwechselt oder synonym benutzt. Die Unter­schiede liegen im elektri­schen Motor und in ihrer Bauart. Aus diesen Unter­schieden leiten sich auch verschiedene Regelungen und somit die Frage nach dem Führer­schein ab. Für ein Pedelec benötigt man keinen Führer­schein. Dagegen muss man für ein S-Pedelec einen Führer­schein der Klasse AM besitzen und für ein E-Bike eine Mofa-Prüfbescheinigung.

E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs: Das sind die Unterschiede

Pedelecs gelten als Fahrräder, da der Motor den Fahrer nur beim Treten mit 250 Watt unter­stützt. Die Höchst­ge­schwin­digkeit liegt bei 25 km/h. Dementspre­chend benötigt man keinen Helm, keine Zulassung und auch keinen Führer­schein. Fahrer der Pedelecs müssen den Radweg benutzen und es gelten dieselben Regeln und Promil­le­grenzen wie für Fahrräder ohne Motor. Den Bußgeld­ka­talog für Fahrräder finden Sie hier.

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Alle anderen Modelle der elektro­ni­schen Räder besitzen einen Motor, der auch ohne Pedal­un­ter­stützung auf Knopf­druck funktio­niert. Diese benötigen alle ein Versi­che­rungs­kenn­zeichen. Fährt man ein E-Bike, handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Motor­leistung bis zu 500 Watt und einer Höchst­ge­schwin­digkeit von 20 km/h. Daher muss der Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und 15 Jahre alt sein. Darüber hinaus darf auch nicht mehr der Radweg genutzt werden. Eine Helmpflicht gibt es aller­dings nicht.

E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, sogenannte E-Bikes 25 gelten als Mofas. Daher ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ebenfalls notwendig. Hinzu­kommt aber noch, dass ein Helm getragen werden muss.

Zweiräder mit einer Geschwin­digkeit bis zu 45 km/h bezeichnet man als S-Pedelecs. Es handelt sich dabei um Klein­kraft­räder. Daher muss der Fahrer einen Helm tragen, mindestens 16 Jahre alt sein sowie einen Führer­schein der Klasse AM besitzen.

Was ist der Unter­schied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec? Bei einem Pedelec schaltet sich der Hilfs­motor nur dann zu, wenn in die Pedale getreten wird. Der Motor des E-Bikes und des S-Pedelecs unter­stützt den Fahrer auch ohne Trittleistung.

Funktionen eines E-Bike

Die Motoren der elektri­schen Fahrräder haben Sensoren mit denen meist drei Werte gemessen werden: Drehmoment, Geschwin­digkeit und Tritt­fre­quenz. Aus diesen Werten berechnet die Steuer­einheit die Energie, die der Motor zum Fahren dazu gibt. Grund­sätzlich unter­scheidet man zwischen drei unter­schied­lichen Antriebs­kon­zepten. Diese sind davon abhängig, wo der Motor unter­ge­bracht ist. Demnach gibt es den Vorder­rad­an­trieb, Hinter­rad­an­trieb und Mittel­motor. Der Vorder­rad­an­trieb ist am leich­testen zu verbauen und ist oft bei einfachen Pedelecs zu finden. Der Hinter­rad­an­trieb kann nur mit einer Ketten­schaltung kombi­niert werden. Es gibt keinen Rücktritt und er befindet sich oft bei sport­lichen oder auf Langstrecken ausge­legten Rädern. Der Mittel­motor ist wiederum etwas aufwen­diger, da dieser einen spezi­ellen Rahmen benötigt und sich in der Nähe des Tretlagers befinden muss.

Einige der E-Bikes verfügen darüber hinaus über ein Display zum Ablesen der Leistung und teilweise auch zur . Die Reich­weite des Akkus hängt von der Fahrweise ab. Aber auch die Witterung, das Gewicht des Fahrers und der Unter­grund spielen eine Rolle. In der Regel sind 500-700 Ladezyklen mit einem Akku möglich. Ein zusätz­licher Ersatzakku kostet etwa 700 Euro und sollte bei 10-20 Grad Celsius trocken gelagert werden.

Das sind die Vorteile eines E-Bikes

Immer mehr Menschen nutzen die E-Bikes. Laut des Statis­ti­schen Bundes­amtes gab es 2014 1,2 Millionen Haushalte mit Elektro­fahr­rädern, während 2018 bereits 2,3 Millionen Haushalte mindestens ein E-Bike besaßen. Das liegt wohl daran, dass die Fahrzeuge einige Vorteile mit sich bringen.

  • Die elektri­schen Räder bringen einen mit weniger Muskel­kraft auch bei größeren Distanzen schneller ans Ziel.
  • Steigungen lassen sich mit dem E-Bike leichter erklimmen.
  • Es werden keine direkten Emissionen freigesetzt.
  • Der Anreiz besteht, sich öfters in der Natur zu bewegen.
  • Der Motor lässt sich ausschalten und man kann das Verkehrs­mittel jederzeit wie ein normales Fahrrad fahren.

Pedelec oder E-Bikes nachrüsten? – Folgen des Tunings

Tuning-Sets sind leicht im Internet zu erwerben und laut Hersteller mit wenigen Handgriffen montiert und auch wieder abgebaut. Dennoch sollte man vorsichtig sein, denn das Tuning kann Konse­quenzen im Garan­tiefall, beim Wieder­verkauf, in Polizei­kon­trollen oder bei einem Unfall haben. Denn durch bestimmte Parameter lässt sich aus dem Antriebs­system lesen, ob einge­griffen wurde. Diese Daten können auch nach Jahren noch ausge­lesen werden. Folgende Konse­quenzen können daraus resultieren:

  • Der Verlust des Versi­che­rungs­schutzes kann eintreten, da die Privat­haft­pflicht nur für Pedelec 25 und Fahrrad eintritt.
  • Zudem kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassung Schwie­rig­keiten verur­sachen. Es drohen 2-3 Punkte sowie ein Bußgeld oder eine Freiheits­strafe bis zu einem Jahr.
  • Das Fahren ohne Versi­che­rungs­schutz kann mit einer Geld- oder Freiheits­strafe bis zu einem Jahr sanktio­niert werden (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).
  • Weiterhin stellt das Fahren trotz fehlender Betriebs­er­laubnis eine Ordnungs­wid­rigkeit nach § 48 FZV dar und kann mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreig­nungs­re­gister bestraft werden.

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