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Lass dich überra­schen! Mobile Blitzer zur Verkehrsüberwachung

Es gibt sowohl mobile als auch stationäre Blitzer und beide haben ihre Vor- und Nachteile. Für die Polizei sind die mobilen Geräte besonders bei ortskun­digen Autofahrern von Nutzen. Denn diese wissen meist, wo die statio­nären Blitzer auf sie warten, und drosseln ihre Geschwin­digkeit kurz vor der Messstelle, um dahinter wieder zu beschleu­nigen. Nutzt die Polizei hingegen mobile Radar­fallen, bleibt der Überra­schungs­effekt bestehen. Außerdem sind die flexiblen Blitzer an Stellen einsetzbar, an denen es nur einer tempo­rären Überwa­chung bedarf, beispiels­weise an Baustellen, zu Stoßzeiten im Berufs­verkehr oder zum Schulbeginn.

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So funktio­nieren mobile Blitzer

Den Blitzer gibt es nicht. Vielmehr gibt es unter­schied­liche Geräte mit verschie­denen Messtech­niken. So nutzt die Polizei zum Beispiel Radar­fallen mit Doppler-Effekt, Piezo­sen­soren, Induk­ti­ons­schleifen oder Licht­schranken. Blitzer­an­hänger verwenden das LiDAR (Light Detection and Ranging). Bei dieser Technik werden Laser­impluse ausge­sendet. Die Elektronik misst, wie lange ein Laser­strahl bis zum reflek­tie­renden Auto benötigt.  Je näher das Fahrzeug kommt und je schneller es fährt, desto kürzer wird die Zeit. So kann der Blitzer die Geschwin­digkeit ermitteln und löst bei einer Überschreitung des einge­stellten Tempo­limits aus.

Blitzer ohne Blitz? Wie soll das gehen?

Üblicher­weise erkennt man an dem grellen Licht, ob ein Blitzer ausgelöst hat oder nicht. Doch es gibt mittler­weile auch Schwarz­licht­geräte. Diese lösen mit unsicht­barem Infra­rot­licht aus und verhindern so, dass sich Autofahrer durch den Blitz erschrecken und sich sowie andere Verkehrs­teil­nehmer in Gefahr bringen. Bevorzugt wird diese Methode in Tunneln eingesetzt.

Gibt es Mindest­ab­stände für Blitzer?

Für die Aufstellung von Blitzern gibt es viele verschie­denen Regeln. Eine davon betrifft den Mindest­ab­stand vom Gerät zum Tempo-Schild. Denn auch der ist vorge­schrieben. Aller­dings gelten in den verschie­denen Bundes­ländern unter­schied­liche Bestim­mungen (Quelle: Sobisch in DAR 1/2010):

  • Baden-Württemberg: 150 m
  • Bayern: grund­sätzlich 200 m
  • Berlin: 75 m vor Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
  • Brandenburg: 150 m
  • Bremen: 150 m
  • Hamburg: kein Mindestabstand
  • Hessen: 100 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: üblicher­weise 100 m auf Autobahnen und auf Kraft­fahr­straßen 250 m
  • Nieder­sachsen: 150 m
  • Nordrhein-Westfalen: kein Mindestabstand
  • Rheinland-Pfalz: 100 m
  • Saarland: kein Mindestabstand
  • Sachsen: 150 m
  • Sachsen-Anhalt: 100 m
  • Schleswig-Holstein: 150 m
  • Thüringen: 200 m

Aller­dings kann in Ausnah­me­si­tua­tionen, wie zum Beispiel an Gefah­ren­stellen oder nach Geschwin­dig­keits­trichtern, von diesen Angaben abgewichen werden. Für Schulen, Kinder­gärten und Fußgän­ger­zonen gilt dies ebenso. Hinzu­kommt, dass die Abstände nicht vor einem Schild, das die Geschwin­dig­keits­be­grenzung aufhebt, einge­halten werden müssen. Dennoch kann es sich im Einzelfall lohnen, die gültigen Abstände und Richt­linien prüfen zu lassen. Sollten einzelne Vorgaben nicht beachtet worden sein, kann im besten Fall ein Fahrverbot vermieden werden.

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Blitzer­an­hänger

Eine neuere Version der mobilen Blitzer ist der Blitzer­an­hänger. Den Namen hat er seiner Form zu verdanken. Denn auf den ersten Blick ähnelt dieser einem PKW-Anhänger. Die Polizei benutzt sowohl den Enforcement Trailer der Firma Vitronic, in dem ein Poliscan-Messgerät verbaut ist, als auch den in Anhängern verbauten TraffiStar S350 von Jenoptik. Die Blitzer­an­hänger können, sobald sie an einen bestimmten Ort gebracht wurden, sich selbst in die gewünschte Position bringen. Der Enforcement Trailer hat eine Akkulaufzeit von bis zu 10 Tagen. Damit muss kein Personal vor Ort sein, um den Blitzer­an­hänger zu bedienen. Zudem weist der Enforcement Trailer eine Alarm- sowie Lösch­funktion auf. Damit soll das Gerät besser vor Vanda­lismus geschützt werden.

Wann gibt es einen Toleranzabzug?

Blitzer sind sensible Geräte. Um die Folgen eventu­eller Ungenau­ig­keiten zu mildern, gibt es einen Toleranz­abzug. Bei einem Tempo bis zu 100 km/h werden 3 km/h von der gemes­senen Geschwin­digkeit abgezogen. Bei einer Fahrt mit über 100 km/h sind es 3 Prozent, die abgezogen werden. Eine Toleranz von 5 km/h bezie­hungs­weise 5 Prozent wird dann einge­räumt, wenn der Betroffene mit dem Video­nach­fahr­system geblitzt wurde. Die höhere Toleranz resul­tiert daraus, dass bei dieser Art der Geschwin­dig­keits­kon­trolle noch mehr Fehler­quellen berück­sichtigt werden müssen.

Gründe für die Prüfung eines Bußgeldvorwurfs

In circa einem Drittel der Bußgeld­ver­fahren kommt es zu Fehlern. Diese können entweder formaler oder techni­scher Natur sein. Daher ist es sinnvoll den Bußgeld­vorwurf prüfen zu lassen. Zu den häufigen Fehlern gehören beispiels­weise nicht geeichte oder nicht regel­mäßig gewartete Blitzer. Auch kann eine nicht vorschrifts­gemäße Positio­nierung des Messge­rätes oder eine schlechte Sicht durch Schnee oder Regen zu falschen Messergeb­nissen führen. Außerdem müssen Schulungs­nach­weise der Messbe­amten sowie Messpro­to­kolle vorhanden sein.

Denken Sie an die 14-tägige Frist! Bei Bußgeld­vor­würfen hilft Geblitzt.de

Sie liegen noch in der Frist von 14 Tagen und wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Überholen, Halte- sowie Parkverbot, Vorfahrt oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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Häufige Fragen

Wann löst der mobile Blitzer aus?

Ein mobiler Blitzer löst erst ab einer Geschwin­digkeit von 4 km/h über dem Tempo­limit aus. Das liegt daran, dass dem betrof­fenen Fahrer bei einem Tempo unter 100 km/h stets eine Toleranz von 3 km/h zugestanden wird. Erst darüber hinaus wird ein Geschwin­dig­keits­verstoß geahndet.

Können mobile Blitzer ohne Blitz Blitzen?

Wer von einer mobilen Messanlage erfasst wird, muss dabei nicht zwangs­läufig ein Blitz­licht bemerkt haben. So blitzen sogenannte Schwarzlicht- bzw. Infrarot-Blitzer, ohne dass der Vorgang für das mensch­liche Auge regis­trierbar ist. Auch beim Erfassen von Verkehrs­ver­stößen mit Video­sys­temen gibt es keinen Blitz.

Haben mobile Blitzer Toleranz?

Auch mobile Messan­lagen haben einen Toleranz­be­reich. Bei einem Tempo­verstoß werden 3 km/h abgezogen, wenn der Verkehrs­teil­nehmer langsamer als 100 km/h gefahren ist. Wer über 100 km/h schnell war und dabei geblitzt wurde, kann mit einer Toleranz von 3 % der Geschwin­digkeit rechnen.