Lass dich überraschen! Mobile Blitzer zur Verkehrsüberwachung
Es gibt sowohl mobile als auch stationäre Blitzer und beide haben ihre Vor- und Nachteile. Für die Polizei sind die mobilen Geräte besonders bei ortskundigen Autofahrern von Nutzen. Denn diese wissen meist, wo die stationären Blitzer auf sie warten, und drosseln ihre Geschwindigkeit kurz vor der Messstelle, um dahinter wieder zu beschleunigen. Nutzt die Polizei hingegen mobile Radarfallen, bleibt der Überraschungseffekt bestehen. Außerdem sind die flexiblen Blitzer an Stellen einsetzbar, an denen es nur einer temporären Überwachung bedarf, beispielsweise an Baustellen, zu Stoßzeiten im Berufsverkehr oder zum Schulbeginn.
So funktionieren mobile Blitzer
Den Blitzer gibt es nicht. Vielmehr gibt es unterschiedliche Geräte mit verschiedenen Messtechniken. So nutzt die Polizei zum Beispiel Radarfallen mit Doppler-Effekt, Piezosensoren, Induktionsschleifen oder Lichtschranken. Blitzeranhänger verwenden das LiDAR (Light Detection and Ranging). Bei dieser Technik werden Laserimpluse ausgesendet. Die Elektronik misst, wie lange ein Laserstrahl bis zum reflektierenden Auto benötigt. Je näher das Fahrzeug kommt und je schneller es fährt, desto kürzer wird die Zeit. So kann der Blitzer die Geschwindigkeit ermitteln und löst bei einer Überschreitung des eingestellten Tempolimits aus.
Blitzer ohne Blitz? Wie soll das gehen?
Üblicherweise erkennt man an dem grellen Licht, ob ein Blitzer ausgelöst hat oder nicht. Doch es gibt mittlerweile auch Schwarzlichtgeräte. Diese lösen mit unsichtbarem Infrarotlicht aus und verhindern so, dass sich Autofahrer durch den Blitz erschrecken und sich sowie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Bevorzugt wird diese Methode in Tunneln eingesetzt.
Gibt es Mindestabstände für Blitzer?
Für die Aufstellung von Blitzern gibt es viele verschiedenen Regeln. Eine davon betrifft den Mindestabstand vom Gerät zum Tempo-Schild. Denn auch der ist vorgeschrieben. Allerdings gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen (Quelle: Sobisch in DAR 1/2010):
- Baden-Württemberg: 150 m
- Bayern: grundsätzlich 200 m
- Berlin: 75 m vor Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hamburg: kein Mindestabstand
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: üblicherweise 100 m auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen 250 m
- Niedersachsen: 150 m
- Nordrhein-Westfalen: kein Mindestabstand
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Saarland: kein Mindestabstand
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
Allerdings kann in Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel an Gefahrenstellen oder nach Geschwindigkeitstrichtern, von diesen Angaben abgewichen werden. Für Schulen, Kindergärten und Fußgängerzonen gilt dies ebenso. Hinzukommt, dass die Abstände nicht vor einem Schild, das die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, eingehalten werden müssen. Dennoch kann es sich im Einzelfall lohnen, die gültigen Abstände und Richtlinien prüfen zu lassen. Sollten einzelne Vorgaben nicht beachtet worden sein, kann im besten Fall ein Fahrverbot vermieden werden.
Blitzeranhänger
Eine neuere Version der mobilen Blitzer ist der Blitzeranhänger. Den Namen hat er seiner Form zu verdanken. Denn auf den ersten Blick ähnelt dieser einem PKW-Anhänger. Die Polizei benutzt sowohl den Enforcement Trailer der Firma Vitronic, in dem ein Poliscan-Messgerät verbaut ist, als auch den in Anhängern verbauten TraffiStar S350 von Jenoptik. Die Blitzeranhänger können, sobald sie an einen bestimmten Ort gebracht wurden, sich selbst in die gewünschte Position bringen. Der Enforcement Trailer hat eine Akkulaufzeit von bis zu 10 Tagen. Damit muss kein Personal vor Ort sein, um den Blitzeranhänger zu bedienen. Zudem weist der Enforcement Trailer eine Alarm- sowie Löschfunktion auf. Damit soll das Gerät besser vor Vandalismus geschützt werden.
Wann gibt es einen Toleranzabzug?
Blitzer sind sensible Geräte. Um die Folgen eventueller Ungenauigkeiten zu mildern, gibt es einen Toleranzabzug. Bei einem Tempo bis zu 100 km/h werden 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Bei einer Fahrt mit über 100 km/h sind es 3 Prozent, die abgezogen werden. Eine Toleranz von 5 km/h beziehungsweise 5 Prozent wird dann eingeräumt, wenn der Betroffene mit dem Videonachfahrsystem geblitzt wurde. Die höhere Toleranz resultiert daraus, dass bei dieser Art der Geschwindigkeitskontrolle noch mehr Fehlerquellen berücksichtigt werden müssen.
Gründe für die Prüfung eines Bußgeldvorwurfs
In circa einem Drittel der Bußgeldverfahren kommt es zu Fehlern. Diese können entweder formaler oder technischer Natur sein. Daher ist es sinnvoll den Bußgeldvorwurf prüfen zu lassen. Zu den häufigen Fehlern gehören beispielsweise nicht geeichte oder nicht regelmäßig gewartete Blitzer. Auch kann eine nicht vorschriftsgemäße Positionierung des Messgerätes oder eine schlechte Sicht durch Schnee oder Regen zu falschen Messergebnissen führen. Außerdem müssen Schulungsnachweise der Messbeamten sowie Messprotokolle vorhanden sein.
Denken Sie an die 14-tägige Frist! Bei Bußgeldvorwürfen hilft Geblitzt.de
Sie liegen noch in der Frist von 14 Tagen und wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Überholen, Halte- sowie Parkverbot, Vorfahrt oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
mobiler Blitzer, mobile Blitzer, mobil, Blitzer, Blitzeranhänger