Neue Bußgelder bei Überholverstößen
Sie ist da: die erneuerte Straßenverkehrsordnung! Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Das angestrebte Ziel ist es, den Straßenverkehr sicherer, gerechter und klimafreundlicher zu machen. Für Autofahrer ändern sich aber vor allem die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei geringeren Überschreitungen müssen Betroffene mit höheren Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Fahrradfahrer sollen zudem durch die neuen Überholverstöße geschützt werden. Welche genauen Änderungen die StVO-Novelle beim Überholen mit sich bringt, fassen wir im Folgenden zusammen.
StVO-Änderungen: Überholverstöße
Neben einer neuen Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten, und der erweiterten Grünpfeilregelung dienen vor allem die neuen Regeln zum Überholen dem Schutz der Fahrradfahrer. Denn mit der neuen StVO müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen einen Mindestabstand zu E-Scooter, Fußgänger und Radfahrern einhalten. Statt „ausreichend Seitenabstand“ gelten nun 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zudem gibt es ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern. Es soll beispielsweise an engen Stellen aufgestellt werden können. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die Sanktionen der Überholverstöße nach der StVO-Novelle.
Delikt | Bis zum 27.04.2020 | Ab dem 28.04.2020 | |
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Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern | Innerorts | "Ausreichender Abstand" | 1,50 m |
Außerorts | "Ausreichender Abstand" | 2,00 m |
Das ändert sich noch durch die neue Straßenverkehrsordnung
Da es mit der StVO-Novelle nicht nur mehr Schutz für Radfahrer geben soll, sondern auch härtere Strafen für Geschwindigkeitsverstöße, müssen Autofahrer nun besonders vorsichtig sein. Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts werden Autofahrer mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zur alten Version der StVO doppelt so hoch angesetzt. Aber nicht nur eine überhöhte Geschwindigkeit kann mit der neuen StVO teuer werden. Auch für falsches Halten oder Parken gibt es nun höhere Strafen. Beim Halten in der zweiten Reihe und auf dem Schutzstreifen sowie beim Parken auf Geh- und Radwegen können bis zu 100 Euro anfallen. Auch im Visier ist die Rettungsgasse. Wer keine bildet, dem drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie nunmehr zusätzlich ein Fahrverbot.
Um Unfälle zu vermeiden, sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wie LKW und Busse, die rechts abbiegen, Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt sanktioniert. Da auch Lastenfahrräder sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, soll es ein entsprechendes Symbol „Lastenfahrrad“ geben. Mit den Schildern können dann künftig eigene Parkflächen und Ladezonen nur für die Lastenräder ausgewiesen werden. Auch das Parken für Fahrzeuge der Carsharing-Anbieter soll erleichtert werden. Ein neues Symbol und ein Ausweis sorgen für bevorrechtigtes Parken.
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Bei einem Überholverstoß kann ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid die Folge sein. Reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.