Alkohol am Steuer
Dass man vor dem Fahren mit dem Auto nichts getrunken haben sollte, ist hinlänglich bekannt. Dennoch kommt es in Deutschland jährlich zu zahlreichen Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol am Steuer. Kein Wunder also, dass die Strafen dafür drastisch sind. Wie sich Alkohol auf die Fahrttüchtigkeit auswirkt und mit welchen Sanktionen Sie bei einem Verstoß gegen das Verbot rechnen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Alkohol & Reaktionsfähigkeit
Viele Menschen überschätzen ihre Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss. Fest steht aber – schon geringe Mengen können die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit verringern. Folglich ist es für den Fahrer schwieriger, Abstände sowie die eigene Geschwindigkeit richtig einschätzen. Alkohol hat zudem Einfluss auf das emotionale Befinden. So fühlen sich alkoholisierte Fahrer vermeintlich sicher hinter dem Lenkrad. In Wahrheit aber sind die Sinne beeinträchtigt und die Risikobereitschaft steigt.
Wie viel Promille darf man beim Fahren haben?
Unser Organismus baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Das ist nicht viel, bedenkt man, dass der Promillewert von 0,3 je nach Geschlecht, Körpergewicht und individuellem Stoffwechsel bereits nach einem halben Liter Bier überschritten sein kann. Ab diesem Wert kann der Fahrer bereits mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden. Und zwar dann, wenn der Fahrstil durch den Alkoholkonsum beeinträchtig ist und zu einer Verkehrsgefährdung gemäß § 315 und § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) führt.
Beispiele dafür sind zu dichtes Auffahren oder das Fahren bei Rot über eine Ampel. Ohne Anzeichen einer solchen Fahruntüchtigkeit hat erst ein Promillewert von 0,5 ein rechtliches Nachspiel. Übrigens: Hat ein Verkehrsteilnehmer vor Fahrtantritt getrunken und wird ohne sein Zutun in einen Unfall verwickelt, wird ihm nicht automatisch eine Teilschuld angelastet. Zumindest dann nicht, wenn er den Unfall auch im nüchternen Zustand aller Wahrscheinlichkeit nach nicht hätte abwenden können. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht Landstuhl gefällt (AG Landstuhl, Az: 1 O 806/06).
Strafen bei Alkohol am Steuer
Wird ein Fahrer im Zuge einer Kontrolle positiv auf Alkohol getestet und weist dabei einen Wert von 0,5 bis 1,09 Promille auf, spricht der Gesetzgeber von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Diese wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet. Ab 1,1 Promille begeht der Betroffene eine Straftat, da er als absolut fahruntüchtig gilt. Die nachfolgende Promille-Alkohol-Tabelle zeigt, mit welchen Sanktionen in den unterschiedlichen Fällen zu rechnen ist:
- 1. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 528,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
- 2. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 1053,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- 3. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 1578,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Mehr als 1,09 Promille: 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie gegebenenfalls die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU)
- Ab 1,6 Promille: 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer MPU
Alkohol am Steuer in der Probezeit
Wer als Fahranfänger mit Alkohol am Steuer auffällig wird, muss mit verschärften Sanktionen rechnen. Seit dem 1. August 2007 gilt in der zweijährigen Probezeit, sowie für jeden Autofahrer unter 21 Jahren, eine Null-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, läuft Gefahr, dass seine Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Auch können je nach Alkoholgehalt im Blut ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und mehr, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verordnet werden. Im Wiederholungsfall droht sogar der Führerscheinentzug.
Darf man den Alkoholtest verweigern?
Was aber geschieht, wenn ein Fahrer den Alkoholtest nicht über sich ergehen lässt? Diese Reaktion ist zunächst einmal legitim. Dazu sollte man aber wissen, dass der Atemtest den Beamten lediglich als Orientierung dient, um bei einem hohen Wert einen Bluttest folgen zu lassen. Verweigert der Betroffene den Atemtest, muss die Polizei aufgrund der Verfassung des Fahrers entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführt bzw. anordnet.
Ist dieser offensichtlich erforderlich, hat der Fahrer einzuwilligen und muss die Beamten in ein naheliegendes Krankenhaus begleiten, wo der Test von einem Mediziner durchgeführt wird. Wer kontrolliert wird und weiß, dass er nichts getrunken hat, sollte also besser gleich den Atemtest durchführen, um so jeder weiteren Komplikation aus dem Weg zu gehen.
Alkohol am Steuer kann je nach Promillewert und möglicher Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug oder sogar einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
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