Bußgeldstelle - Ihre Chancen im Bußgeldverfahren
Es gibt Behörden, um die möchte man am liebsten einen großen Bogen machen. Dazu gehört sicherlich auch die Bußgeldstelle. Wer diese meiden will, muss sich doch lediglich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten, könnte manch einer sagen. Doch weit gefehlt – bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Co. kann auch dann ein Anhörungsbogen zugestellt oder Bußgeldbescheid erlassen werden, wenn man völlig korrekt gefahren ist. Was eine Bußgeldstelle im Allgemeinen leistet, welche Fehler passieren können und wo man sich bei Bußgeldvorwürfen helfen lassen kann, erfahren Sie hier.
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Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Zuständigkeit und Aufgaben
Wird man geblitzt, ist in der Regel die Bußgeldstelle für die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit zuständig, die der Stadt oder dem Kreis, in dem die Tat begangen wurde, angehörig ist. Allerdings gibt es zusätzlich Zentrale Bußgeldstellen mit einer landesweiten Zuständigkeit auch für die Bundesautobahnen wie die in Magdeburg für Sachsen-Anhalt oder in Karlsruhe für Baden-Württemberg. Das Vorgehen jedoch ist stets identisch: Die Bußgeldstelle schickt auf Grundlage des Vorwurfs einen Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsbogen oder erlässt direkt einen Bußgeldbescheid.
Die im Bußgeldbescheid aufgeführten Sanktionen beruhen auf denen im Bußgeldkatalog festgesetzten Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten. Allerdings haben die Beamten auch einen Ermessensspielraum. Etwa dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer innerhalb kürzester Zeit mehrere Verstöße begangen hat. Als Wiederholungstäter muss dieser mit härteren Strafen rechnen, je nachdem, inwieweit die Einzelfallentscheidung des Behördenmitarbeiters vom Gedanken einer verkehrspädagogischen Erziehung getragen ist. Fingerspitzengefühl ist auch bei der Bearbeitung von Anträgen auf Terminierung des Fahrverbots oder Ratenzahlung eines Bußgeldes gefragt.
Weitere Tätigkeitsfelder der Bußgeldbehörde
Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben der Angestellten einer Bußgeldstelle die Prüfung der Geldeingänge, das Verfassen von Mahnschreiben und die Überwachung der Fahrerlaubnisentzüge, also dem Einziehen und wieder Herausgeben von Führerscheinen. Zudem leistet die Behörde Aufgaben wie die Anordnung der Umsetzung von falsch geparkten Kraftfahrzeugen bei Parkverstößen oder die Beauftragung der Polizei, damit diese mittels Befragung von Zeugen Licht ins Dunkle der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit bringt.
Während Verwarnungsgelder dem Aufgabenbereich der Polizei obliegen, wird die Bußgeldstelle erst ab 60 Euro, also einer Geldbuße, tätig. Bei Straftaten im Straßenverkehr hingegen, ein Delikt, das häufig bei Fahrerflucht, Alkohol und Drogen am Steuer oder illegalen Autorennen vorkommt – muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Amtliche Schreiben von der Bußgeldstelle wie ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid sollte man von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf formelle Fehler überprüfen lassen.
Fehlerhafte Bußgeldescheide
Niemand ist vor Fehlern gefeit – auch nicht die Mitarbeiter einer Bußgeldstelle. So kann ein Bußgeldbescheid falsche oder fehlerhafte Angaben enthalten, die – selbst wenn die Messergebnisse korrekt sind – eine Anfechtung der Vorwürfe rechtfertigen können. Zu formellen Fehlern dieser Art gehören:
- Name des Beschuldigten und des Empfängers stimmen nicht überein
- Die Fristberechnung weist Fehler auf
- Das Aktenzeichen ist nicht korrekt
- Es werden falsche Angaben zu Tatzeit- und Ort gemacht
- Es gibt keine Hinweise auf die Nebenfolgen wie Punkte in im Fahreignungsregister in Flensburg oder Fahrverbote
- Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt
Wie lange hat die Bußgeldbehörde
Nicht zu vergessen in Bezug auf die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides ist der Faktor „Zeit“. Erlässt die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt des jeweiligen Verkehrsverstoßes, ist die Tat verjährt. In der Regel muss der Betroffene dann auch kein Bußgeld zahlen oder Punkte bzw. ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Wissen sollte man dabei aber auch: Sobald eine Anhörung oder ein Anhörungsbogen dazwischenkommt, verlängert sich die Verjährungsfrist um weitere drei Monate. Allerdings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungsbogens verlängert werden. Wer hingegen selbst versäumt hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erlass des Bußgeldbescheides Einspruch einzulegen, kann die Vorwürfe nicht mehr anfechten lassen.
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Die 3 größten zentralen Bußgeldstellen
- zentrale Bußgeldstelle Gransee / zbs Gransee Link
- Polizei Verwaltungsamt Bayern / polizei bayern de verwaltungsamt Link
- Regierungspräsidium Kassel / pr kassel owi Link
Geblitzt.de hilft bei Post von der Bußgeldstelle
Auch Sie sind der unglückliche Empfänger eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides von der Bußgeldstelle? Man wirft Ihnen vor, zu schnell, bei Rot über die Ampel oder mit dem Handy in der Hand gefahren zu sein? In solchen und in Fällen eines Abstand- oder Überholverstoßes können Sie die Unterlagen über Geblitzt.de prüfen lassen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein, Einspruch einlegen